End of Life Choice Act 2019
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NZ / Lebensende: Mehrheit stimmte für End of Life Choice Act 2019

IEF, 10.11.2020 – Im Rahmen einer Volksabstimmung unterstützten 2/3 der wahlberechtigten Neuseeländer den End of Life Choice Act 2019.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, machte das Parlament bereits vor einem Jahr den Weg frei für den sogenannten End of Life Choice Act 2019, der die Legalisierung von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht. Für das Inkrafttreten des Gesetzes war zusätzlich die Zustimmung der Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung notwendig. Dieses Referendum wurde am 17.10.2020 durchgeführt. Die Frage „Unterstützen Sie, dass der End of Life Choice Act 2019 in Kraft tritt?“ beantworteten 65,1 % mit Ja, 33,7 % stimmten dagegen und 1,2 % der Stimmen waren ungültig. Die Ergebnisse wurden am 6.11.2020 von der Wahlkommission veröffentlicht. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz 12 Monate nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses in Kraft tritt.

Das Legalisierungsprozess von „Sterbehilfe“ in Neuseeland begann bereits im Jahr 2015. Seither hat sich eine starke Lobby gegen Tötung auf Verlangen und assistierten Suizid gebildet. Besonders stark trat die Gruppierung #DefendNZ auf, die vehement gegen „Sterbehilfe“ kämpfte und das Bewusstsein dafür schärfte, welche Gefahren der End of Life Choice Act für die verletzlichsten Bürger berge. Auch Top-Anwälte und Juristen schlossen sich als „Lawyers for Vulnerable New Zealanders (LVNZ)“ mit dem Slogan „Aufstehen für vulnerable Neuseeländer gegen die End of Life Choice Bill“ zusammen. Sie präsentierten ein offenes Statement gegen den Gesetzesentwurf. Auch die Ärzteschaft positionierte sich klar gegen eine Legalisierung von „Sterbehilfe“. Mehr als 1800 Ärzte unterzeichneten einen offenen Brief, indem ärztliche Beteiligung an Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid als „unethisch“ abgelehnt wird, wie die Word Medical Association und New Zealand Medical Association immer wieder betonten.

Die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit der verschiedenen Akteure scheint Früchte getragen zu haben. Rein objektiv betrachtet, haben die Lebensschützer verloren, da „Sterbehilfe“ künftig legal sein wird. Schaut man sich allerdings die Stimmungsprognosen verschiedener Umfrageinstitute der letzten eineinhalb Jahre an, so lässt sich feststellen, dass im April 2019 noch 74 % für eine Legalisierung waren, nur 19 % dagegen und 7 % unentschieden. Im März 2020 waren nur noch 60 % dafür, bereits 21 % dagegen und noch 19 % unentschieden. Wirklich gegen Tötung auf Verlangen und assistierten Suizid haben nun 33 % gestimmt, was zeigt, dass die ablehnende Haltung gegen Tötung und für das Leben wesentlich gestärkt werden konnte. Leider stimmte die Mehrheit der Bürger für „Sterbehilfe“. Trotzdem oder gerade deshalb wird es nun relevant sein, dass weiterhin Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit für die Bevölkerung geschieht, damit das Gesetz möglichst nicht in Anspruch genommen wird, so Teresa Suttner-Gatterburg, juristische Mitarbeiterin am am Institut für Ehe und Familie. (TSG)

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