AT / Pro-Life: Marsch für das Leben in Wien zu Unrecht untersagt
IEF, 20.10.2017 – Der im Dezember 2016 von der Landespolizeidirektion verbotene „Marsch fürs Leben“ in Wien wurde ohne rechtliche Grundlage untersagt. Das entschied das Landesverwaltungsgericht Wien, bei dem Jugend für das Leben Beschwerde gegen das Verbot eingelegt hatte.
Der Marsch wurde wegen angeblicher Überfüllung der Innenstadt und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von Seiten der erwarteten Gegendemonstranten von der Landespolizeidirektion Wien kurzfristig verboten. Wie aus der Pressemitteilung von Jugend für das Leben vom 17.10.2017 hervorgeht, habe die Polizei laut Urteilsbegründung des Richters ein „falsches und überspanntes Lagebild, auch im Hinblick auf das Gefährdungspotential durch Gegendemonstranten“ erstellt und den Marsch ohne rechtliche Grundlage untersagt. Für die Pressesprecherin von Jugend für das Leben Myroslava Mashkarynets bestätige das Urteil die Vermutung, dass „die Wiener Behörden bei gesellschaftspolitischen Themen mit zweierlei Maß messen“. Man wolle sich davon jedoch nicht abhalten lassen, weiter für die ungeborenen Kinder zu kämpfen, so die Pressesprecherin weiter. Der nächste Marsch fürs Leben in Wien wird am 25.11.2017 stattfinden.