DE / Gender: Mann gilt als Mutter seines Kindes
IEF, 26.9.2017 – Ein Transsexueller, der nach seiner Geschlechtsänderung rechtlich als Mann anerkannt ist und ein Kind zur Welt bringt, bleibt rechtlich dessen Mutter. Das entschied der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Frau-zu-Mann Transsexueller bekommt Kind
Im konkreten Fall hatte ein transsexueller Mann geklagt, der 2013 einen Sohn geboren hatte und sich als dessen Vater in die Geburtsurkunden eintragen wollte. Sowohl das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als auch das Kammergericht Berlin lehnten dies ab. Der Transsexuelle, der als Frau geboren worden war, war 2011 rechtlich als Mann anerkannt worden und hatte einen männlichen Vornamen angenommen. Um wieder fruchtbar zu werden, setzte er nach dieser Anerkennung seine Hormonbehandlung ab. Der rechtlich anerkannte Mann wurde sodann als Mutter des Sohnes mit seinen früheren weiblichen Vornamen in die Geburtsurkunde eingetragen.
BGH bestätigt die Entscheidung des Kammergerichts
Nach Auffassung des BGH richteten sich zwar die vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten ab Rechtskraft der Entscheidung, dass ein Transsexueller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen sei, nach dem neuen Geschlecht, wenn durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Eine solche Entscheidung lasse allerdings das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern unberührt. Die Vorschriften hätten auch für solche leiblichen Kinder eines Transsexuellen Geltung, so der BGH, die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren worden seien. Durch die Regelung werde gewährleistet, dass der biologisch durch Geburt oder Zeugung festgelegte rechtliche Status als Mutter oder Vater des Kindes gesichert und einer Veränderung nicht zugänglich sei. Dass die Eintragung als „Mutter“ in die Geburtsurkunde mit den früheren weiblichen Vornamen zu erfolgen habe, ergebe sich ebenfalls aus dem Transsexuellengesetz. Weder Geburtenregister noch die aus dem Geburtenregister erstellten Geburtsurkunden sollen demnach Hinweise auf die Transsexualität eines Elternteils enthalten. Das diene dem Zweck, die Kinder vor etwaigen Spekulationen über den Transsexualismus von Elternteilen zu schützen.