IT_US / Gender: Mädchen oder Junge? Der Trend der geschlechteroffenen Erziehung

IEF, 6.6.2018 – Die Zeitschrift „woman“ berichtet von einem Trend unter manchen Eltern in westlichen Kulturkreisen, ihrem Kind selbst die Entscheidung zu überlassen, welches Geschlecht es für sich wählt. Im Gegensatz dazu sieht das österreichische Namensrecht vor, dass der Name eines Kindes eindeutig auf dessen Geschlecht hinweisen solle.

Geschlechtsneutrale Erziehung?

Im Bundessaat Utah wählten Eltern für ihr Kind den Namen Zoomer und geben auch zwei Jahre nach der Geburt das Geschlecht des Kindes nicht bekannt. Sie erzählen davon auf ihrem Blog #raisingzoomer. Mit dieser Methode folgen die Eltern dem Prinzip der sogenannten „geschlechteroffenen“ oder auch „geschlechterkreativen“ Erziehung, wodurch das Kind nicht durch geschlechtertypische Klischees oder Stereotypen beeinflusst werden, sondern sich frei von geschlechtsspezifischen Zwängen und Erwartungen entwickeln können soll. Dementsprechend werden auch Namen gewählt, die nicht direkt auf das Geschlecht schließen lassen.

Kritik am Konzept geschlechtsneutraler Erziehung

Das Konzept der geschlechtsneutralen Erziehung ist nicht neu. Bereits 2012 berichtete die Zeit über eine Schule, die danach ihr gesamtes pädagogisches Konzept ausgerichtet habe. Kritiker wie der Entwicklungspsychologe Peter Zimmermann sehen in dieser Pädagogik jedoch ein Vorgehen, dass mehr einer Ideologie diene, als tatsächlich der Entwicklung und Förderung des Kindes zu entsprechen. Kinder würden bereits sehr früh Geschlechterunterschiede erkennen und auf oberflächliche Art und Weise verstehen. Die Entwicklungspsychologie sehe in den frühen Kindesjahren sogar eine entscheidende Phase, die eigene Geschlechtlichkeit in die Gesamtpersönlichkeit zu integrieren und sich zu identifizieren, erklärt auch die Entwicklungspsychologin Doris Bischof-Köhler 2012 in ihrem Buch „Von Natur aus anders“. So könnten Kinder etwa mit zweieinhalb Jahren das eigene Geschlecht und das von anderen richtig benennen. Dies wertet die Psychologin als ersten wichtigen Schritt hin zu einer stabilen Geschlechtsidentität.

Welche Namen darf man in Österreich vergeben

Zahlreiche Rechtsordnungen sehen in ihrem Namensrecht vor, dass Namen das Geschlecht erkennen lassen sollen. Wie Huffpost berichtet musste sich etwa in Italien ein Elternpaar vor Gericht verantworten, weil der von ihnen gewählte Name des Kindes nicht geschlechtsspezifisch genug sei. Wie die New York Post berichtet müssten in Italien laut einer präsidialen Vorgabe aber alle Vornamen geschlechtsspezifisch sein.  Auch in Österreich sind Eltern in Bezug an die Namensgebung ihrer Kinder an Vorgaben gebunden. Das Personenstandsgesetz gibt vor, dass keine Namen gewählt werden dürfen die „nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind.“ Der erste Vorname muss außerdem eindeutig auf das Geschlecht des Kindes hinweisen. Die österreichische Bioethikkommission hat zuletzt eine Lockerung dieser Bestimmung empfohlen.

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