Leihmutterschaft
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LT / Reproduktionsmedizin: Litauen verbannt die Leihmutterschaft

IEF, 27.07.2020 – Das litauische Parlament verabschiedet eine Resolution gegen alle Formen der Leihmutterschaft.

Ende Juni hat das litauische Parlament (genannt „Seimas“), eine Resolution verabschiedet, die völker- und europarechtlichen Rechtsgrundlagen in großer Vollständigkeit zitiert. Die Entschließung enthält die Forderung an den litauischen Präsidenten und das Außenministerium notwendige Änderungen internationaler Verträge zu initiieren. Der Verein „Stoppt Leihmutterschaft“ fordert nunmehr, eine ähnliche Resolution auch in Österreich zu verabschieden.

Leihmutterschaft bereits illegal

In Litauen selbst ist Leihmutterschaft gemäß Art. 11 des IVF-Gesetzes 2016 bereits verboten, die Bestimmung erklärt jegliche Leihmutterschafts-Vereinbarungen für nichtig. Dennoch stellen sich in der Praxis oftmals Fragen in Bezug auf familienrechtliche Folgen nach Inanspruchnahme internationaler Leihmutterschaftsvereinbarungen.

Keine Rechtsverbindlichkeit, aber „positives Signal“

Da die Resolution keine Rechtsverbindlichkeit hat und auch für den litauischen Präsidenten Gitanas Nausėda (parteilos) sowie das Außenministerium keine Bindungswirkung entfaltet, muss sie vorerst als ein politisches Signal verstanden werden. „Der Seimas als gesetzgebendes Verfassungsorgan bringt damit aber in begrüßenswert deutlicher Weise seine Missbilligung dieser Praktiken zum Ausdruck.“, betont Felix Boellmann von ADF International. Seiner Einschätzung nach hätten die jüngsten Berichte aus der Ukraine (das IEF hat berichtet) Anlass zur Handlung gegeben.

Resolution enthält Handlungsanweisungen

In dem Beschluss werden konkrete Maßnahmen bzw. Vorschläge angeführt wie darunter auch eine völkerrechtliche Absicherung des nationalen Rechts, Adoptions-Erkenntnisse oder auf Leihmutterschaftsvereinbarungen basierende Anträge auf Anerkennung der rechtlichen Elternschaft abzulehnen. Darüber hinaus wird das Außenministerium aufgefordert, beim Europarat eine Untersuchung zur Erfüllung bestehender völkerrechtlicher Verpflichtungen zu beantragen. (KL)

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