VA / Kirche: Liebe und Respekt, jedoch keine Segnung homosexueller Paare
IEF, 15.03.2021 – Die Glaubenskongregation erläutert, warum die Kirche nicht die Vollmacht hat, um Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen.
Die Hinordnung auf den Plan Gottes
In einer schriftlichen Fragebeantwortung lobt die Glaubenskongregation den in der Kirche vorhandenen „aufrichtigen Willen, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten“. Denn „Gott liebe jeden Menschen und Gleiches tue auch die Kirche, indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehne“, heißt es weiter in dem Schreiben.
Eine notwendige Hilfe, die eigene Lebensgeschichte zu deuten, den Willen Gottes im eigenen Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen, würden dabei das Hören des Wortes Gottes, das Gebet, die Teilnahme an der Liturgie und die gelebte Nächstenliebe bieten.
Nicht förderlich auf dem Weg des Glaubenswachstums, da im Widerspruch mit Gottes Schöpfungsordnung, sei hingegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, stellt die Glaubenskongregation gleich zu Beginn des Antwortschreibens fest.
Segnung als heiliges Zeichen
In den Erläuterungen dazu wird auf den Sinn und Zweck der Sakramentalien, zu denen auch Segnungen gehören, eingegangen. Diese seien „heilige Zeichen“, die den Menschen auf den Empfang der Gnade in den Sakramenten vorbereiten und das „Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten“ heiligen sollen. Die zu segnende Wirklichkeit müsse dabei „objektiv und positiv im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, stehen.
Keine Segnung jeglicher außerehelicher Partnerschaften
Daraus folge, dass die Segnung jeglicher Beziehungen und selbst stabiler Partnerschaften, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen, und damit dem Plan Gottes für Ehe und Familie widersprechen, nicht möglich sei. Dabei könne nicht geleugnet werden, dass solche Beziehungen auch positive Elemente miteinschließen, die es zu schätzen und hervorzuheben gelte. Nichtsdestotrotz sei die Segnung homosexueller Paare unzulässig, da sie in gewisser Weise den Brautsegen, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, nachahme. Es gäbe jedoch, wie schon Papst Franziskus in der Exhortation „Amoris Laetitia“ festhielt, „keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.
Unbedingter Respekt gegenüber homosexuellen Personen
Die Feststellung, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen dem Sinn und Zweck der Sakramentalien widerspräche, sei jedoch weder eine ungerechte Diskriminierung, noch habe sie die Absicht, eine solche zu sein.
Hervorgehoben werden in den Erläuterungen auch der unbedingte Respekt und Takt, der Menschen mit homosexuellen Neigungen von Christen und geistlichen Hirten entgegenzubringen sei, die dazu aufgerufen seien, ihnen das „Evangelium in seiner Fülle zu verkünden“. Zu befürworten sei auch die Segnung einzelner Personen mit homosexuellen Neigungen, die bereit sind, den Ratschluss Gottes folgend, im Einklang mit der kirchlichen Lehre zu leben.
Glettler: Homosexuellen Menschen eine spirituelle Heimat in der Kirche anbieten
Der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Ehe und Familie zuständige Bischof, Hermann Glettler, hielt in einem Interview mit der Kathpress fest, dass die Absage an die Segnung homosexueller Beziehungen nicht als Urteil über homosexuelle Menschen verstanden werden dürfe. Die Kirche sei jetzt noch viel mehr in der Pflicht, sich um homosexuelle Menschen zu bemühen und ihnen eine spirituelle Heimat zu bieten. Dies würde „noch mehr Offenheit, Bereitschaft zum Kennenlernen und Aufeinander-Zugehen“ erfordern. Dazu gehöre auch, dass sich die Kirche „deutlich von jeder diskriminierenden Beurteilung und Ausgrenzung von Menschen distanzieren“ müsse, betonte Bischof Glettler.
Regenbogenpastoral Österreich sieht in der Fragebeantwortung nur einen „Zwischenstand“
Für die Regebogenpastoral Österreich habe sich die Seelsorge weiterhin danach auszurichten, „was den LSBTIQ*-Personen in ihren Lebensrealitäten gerecht wird und im Leben hilft“. Nach den Worten von Bischof Glettler sei es wichtig, Menschen „nachhaltig auf ihrem persönlichen Weg mit Gott zu begleiten“. Mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hofft die Regenbogenpastoral Österreich, dass das Antwortschreiben der Glaubenskongregation noch nicht das „letzte Wort aus Rom“ sei. Denn für den Leiter der Regenbogenpastoral, Franz Harant, stehe außer Zweifel: „so viel Anfang war noch nie“.
DBK-Vorsitzender Bätzing zurückhaltend, Zentralkomitee der deutschen Katholiken „enttäuscht“
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, zeigte sich in einer Pressemeldung anlässlich der neuesten Veröffentlichung der Glaubenskongregation zurückhaltend. Das Antwortschreiben würde den momentanen Stand der kirchlichen Lehre wiedergeben. Es werde jedoch bereits seit längerem nach „tragfähigen Argumenten“ gesucht, um die Lehre in diesem Bereich weiterzuentwickeln und der Lebenssituation heutiger Menschen anzupassen.
In Bezug auf den in Deutschland laufenden Reformprozess des Synodalen Weges, der sich auch mit Fragen der Segnung homosexueller Paare auseinandersetzt, meinte Bischof Bätzing, dass „die von der Glaubenskongregation vorgebrachten Gesichtspunkte“ selbstverständlich in die im Rahmen des Synodalen Weges geführten Gespräche Eingang finden würden.
Als eine weitere „Störung des Synodalen Weges“ in Deutschland bezeichnete der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, das Antwortschreiben der Glaubenskongregation. Angesichts der Bestrebungen der „Verheutigung der katholischen Lehre“, wie sie etwa vom ZdK im Rahmen des Synodalen Weges angestrengt werden, sei er von der Note aus Rom enttäuscht. In einer Pressemitteilung zum Vatikan-Schreiben betont er, dass die Segnung von Menschen weiterhin Thema des Synodalen Weges bleiben werden. Er verwies dabei auf Beschlüsse der ZdK-Vollversammlung aus den Jahren 2015 und 2019, in denen es heißt, dass „die vielfältige Segenspraxis in unserer Kirche gestärkt und erweitert“ werden solle. Dies betreffe „insbesondere Paare, denen eine kirchliche Eheschließung nicht möglich ist, wie zum Beispiel gleichgeschlechtliche Paare, die aber aufgrund ihrer Gottesbeziehung um den Segen Gottes für das Gelingen ihrer Partnerschaft bitten“.
Bischöfe Voderholzer und Oster begrüßen die Klarstellung aus Rom
Eindeutig begrüßt hat die Klarstellung der Glaubenskongregation zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Bischof Rudolf Voderholzer aus Regensburg. In seiner Stellungnahme zum Antwortschreiben unterstrich er, Papst Franziskus und den Mitgliedern der Familiensynode von 2015 folgend, dass auch, wenn die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen sei, „jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden“ solle und sorgsam zu vermeiden sei, „ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“.
Dankbar für die Äußerung des Lehramtes zeigte sich auch Bischof Stefan Oster aus Passau. Mit der Klarstellung verbinde er die Hoffnung auf bessere Orientierung und dadurch größere Einheit. Denn das Antwortschreiben der Glaubenskongregation berühre Fragen, die die „Kirche in Deutschland aber auch weltweit gerade intensiv beschäftigen und zu Polarisierungen führen“ würden. Zugleich erinnerte er daran, dass das Festhalten an bisher geltender kirchlicher Lehre auch dazu beitragen müsse, „mit größerer Aufmerksamkeit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung in ihrer Würde zu achten, sie anzunehmen und immer neu einzuladen in die Gemeinschaft der Kirche und auf den Weg des Glaubens“. Bischof Oster geht in seiner Stellungnahme auch auf die Besonderheiten des Ehesakraments ein. Denn auch wenn Gott ausnahmslos das Heil aller Menschen wolle und die Kirche aufgerufen sei, „die Wege des Heils immer neu als je einzelne und miteinander zu suchen“, so bestünde auch der Auftrag „Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu unterstützen“. Die christliche Ehe sei „in besonderer Weise Schule des Lebens, der Liebe und des Glaubens“, weshalb „auf der Verbindung von Mann und Frau ein besonderer Segen Gottes liege, der sich im Sakrament der Ehe“ entfalte. Dass es Menschen gebe, die sich durch diese Hervorhebung des Ehesakraments vor den Kopf gestoßen oder gar verletzt fühlen können, sei dem Bischof verständlich. Er sehe in der Erklärung aus Rom daher auch den Auftrag, besonders auch auf diese Menschen zuzugehen. (AH)