INT / Leihmutterschaft: Das internationale UNESCO Bioethik-Komitee (IBC) arbeitet gerade an einem Bericht zu künstlicher Befruchtung und Elternschaft

IEF, 05.12.2018 – Im Rahmen des zweijährigen Arbeitsprogramms wird im Komitee unter anderem auch eine allgemeine Stellungnahme in Bezug auf Leihmutterschaft diskutiert.

Auf Vorschlag des spanischen Komiteemitglied Federico de Montalvo Jääskeläinen wurde Leihmutterschaft als Thema für den nächsten Bericht festgelegt und dann auch auf andere Fragen assistierter Reproduktion ausgeweitert. De Montalvo Jääskeläinen ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universidad Pontificia Comillas und stellvertretender Vorsitzender der spanischen Bioethik-Kommission, die bereits eine Stellungnahme zu Leihmutterschaft verabschiedet hat.

Bei einem Vortrag im Rahmen des von der Medizinischen Universität Wien veranstalteten Symposiums mit dem Titel „Zukunft der Elternschaft“ referierte de Montalvo Jääskelainen über die Arbeit des IBC zu assistierten Reproduktionstechnologien und Elternschaft. Er stellte fest, dass es einen globalen Konsens in Bezug auf Leihmutterschaft brauche. Nachdem medizinische Leistungen keine Grenzen kannten, würden nationale Regelungen nicht mehr ausreichen, um effektive Richtlinien für die assistierte Reproduktion zu schaffen. Die neuen Fortpflanzungstechniken würden den Gesetzgeber vor viele Herausforderungen stellen. So sei das seit Jahrtausenden geltende Prinzip „mater semper certa est“ gerade in Falle der Leihmutterschaft in Frage gestellt. Auch der rechtliche Status des Embryos sei oft völlig unklar. Das Loslösen der Fortpflanzung vom Geschlechtsakt bringt gänzlich neue Familienstrukturen mit mehreren potenziellen Elternteilen hervor und macht eine Zuweisung von Rechten und Pflichten sehr schwierig.

Bei der Leihmutterschaft stelle sich auch die Frage, so de Montalvo Jääskelainen, ob der Wunsch nach einem Kind ein Recht konstituiere oder eine prokreative Freiheit darstelle. Die Beantwortung dieser Frage hätte weitgehende Konsequenzen für staatliches Handeln. Wolle man ein Anspruchsrecht auf ein Kind postulieren, würde dies bedeuten, dass dieses Recht von Staat und Gesellschaft in jedem Fall gesichert werden müsse. Geht man hingegen von reproduktiver Autonomie aus, dürfte der Staat sich nicht in die Familienplanung einmischen. De Montalvo Jääskelainen führte weiter aus, dass es zwar ein Recht in Bezug auf Objekte nicht jedoch in Bezug auf Subjekte gebe. Ein Recht im Sinne eines Anspruchs auf ein Kind würde somit gegen generelle Rechtsprinzipien verstoßen. Für den Rechtsprofessor gehe Autonomie immer auch mit Verantwortung einher.

Im Falle der Leihmutterschaft würde man es mit drei Parteien zu tun haben: dem Kind, der Mutter und der Familie als Institution. Für de Montalvo Jääskelainen steht das Wohl des Kindes dabei eher im Hintergrund, nachdem man kaum darüber urteilen kann, ob es besser ist geboren oder nicht geboren zu werden. Am problematischsten sei für ihn der Aspekt der „Vermietung“ des eigenen Körpers. Er zieht hier Parallelen zur Organspende unter Lebenden. Eine an sich edle Selbsthingabe wird durch den Kontext und die Begleitumstände, die einen dazu „zwingen“ den eigenen „Bauch zu vermieten“ zu einem Instrument des Missbrauchs und der Ausbeutung – ähnlich wie dies auch bei der Organspende der Fall sein kann. Das Missbrauchs-Potenzial sei aufgrund der oft gegebenen Ungleichstellung zwischen der Leihmutter und den bestellenden Eltern groß. Für de Montalvo Jääskelainen gibt es keine altruistische Leihmutterschaft. Dies lässt auch der ehemalige höchste britische Familienrichter in seinem Interview gegenüber der britischen Mail erkennen. Lesen Sie den IEF-Bericht hier.

Die Gründe warum Paare eine Leihmutter in anderen Ländern (auch wenn es in ihrem Heimatland erlaubt ist) suchen würden, seien vielfältig, so de Montalvo Jääskelainen weiter. Einerseits wären es finanzielle Gesichtspunkte, mehr Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Leihmutter aufgrund einer laschen Gesetzeslage in ihrer Heimat und mitunter auch der Wunsch, Distanz zwischen der Leihmutter und dem Kind zu schaffen.

Ein weiteres Argument gegen Leihmutterschaft sei für de Montalvo Jääskelainen der drastische Rückgang der Adoptionszahlen. In den Jahren 2003 – 2013 seien diese um ganze 80% zurückgegangen.

Wie das IEF bereits berichtet hat, stellte sich die damals neue sozialistische Regierung in Spanien bereits im Juni dJ ganz klar gegen Leihmutterschaft. Laut Carmen Calvo, der stellvertretende Regierungschefin der spanischen Regierung, sei Leihmutterschaft nichts anderes als die jüngste Form der Ausbeutung von Frauenkörpern, bei der besonders die ärmsten Frauen ausgenützt würden. (AH)

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