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UA / Reproduktionsmedizin: Behindertes Kind wird von Leiheltern abgelehnt

IEF, 11.10.2019 – Die Praxis der Leihmutterschaft in der Ukraine kommt immer mehr in die Kritik. Vor kurzem wurde ein Fall von Leihmutterschaft bekannt, bei dem die amerikanischen Auftraggeber-Eltern sich geweigert hatten, ein Kind zu übernehmen, das viel zu früh und mit Behinderungen auf die Welt gekommen war.

Bridget: Staatenlos in einem Waisenhaus

Aufgedeckt wurde die Geschichte vom amerikanischen Sender ABC, der monatelang nach dem Kind gesucht und es schließlich in einem Waisenhaus in der Ukraine gefunden hatte. Auch mehrere deutsche Medien hatten über das Schicksal des mittlerweile dreijährigen Mädchens berichtet. Bridget wurde von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragen und kam im Februar 2016 viel zu früh und mit einer Behinderung auf die Welt. Die amerikanischen Bestell-Eltern, die Ei- und Samenzelle gespendet hatten, lehnten daraufhin das Kind ab und weigerten sich, es mit in die USA zu nehmen. Mittlerweile sollen sie angeblich bereits eine weitere Leihmutter mit der Austragung eines Kindes beauftragt haben. Bridget wartet derweil in einem ukrainischen Waisenhaus auf eine Adoption. Erst im März diesen Jahres war sie dorthin übersiedelt, davor musste das Mädchen, das aufgrund der schwierigen rechtlichen Lage derzeit noch staatenlos ist, die ersten drei Jahre seines Lebens in einer Klinik in  der Ukraine verbringen. Betreut wurde Bridget seit der Geburt von der ukrainischen Krankenschwester Marina Boyko, die offenbar immer noch ihre wichtigste Bezugsperson ist, wie in dem ABC-Video zu sehen ist. Als Bridget fünf Monate alt und schwer krank war, verfügten die Spendereltern per Brief, dass sämtliche lebenserhaltenden Maßnahmen beendet werden sollten. Bridget überlebte dennoch und kann mittlerweile einige Worte sprechen und mit Hilfe auch selbst essen. Trotz der ursprünglich schlechten Prognosen besteht auch die Hoffnung, dass das Kind gehen lernt.

Ukraine: Großes Geschäft mit Leihmutterschaft

Die Geschichte der kleinen Bridget hat viele Menschen bewegt – auf einer Spenderseite sind laut Medienberichten bereits über 12.000 Dollar eingelangt. Doch die Situation ist kein Einzelschicksal. Bereits im Jahr 2014 stieß die ABC-Reporterin Samantha Hawley, die auch den aktuellen Fall aufdeckte, auf den thailändischen Jungen Gammy. Seine Geburt war von einem australischen Paar bestellt worden, die aber nur seine Zwillingsschwester mitnahmen und ihn zurückließen. Nachdem mehrere solcher Fälle in Thailand und Indien bekannt geworden waren, wurden laut ABC die dort herrschenden Bestimmungen verschärft – woraufhin das Geschäft der Leihmutterschaft weiterzog und mittlerweile in der Ukraine boomt.

Ermittlungen: Mutmaßlicher Menschenhandel, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Verletzung der Menschenrechte

Offiziell ist die kommerzielle Leihmutterschaft in der Ukraine für heterosexuelle Paare erlaubt, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Doch immer wieder werden Fälle von Missbrauch und illegalen Geschäftspraktiken bekannt – so berichtet es etwa das deutschsprachige Onlinemagazin Wochenblatt.es. Demnach steht etwa die Klinik Biotexcom, die auch im Zusammenhang mit dem Fall der kleinen Bridget steht, im Fokus der Ermittlungen der spanischen Staatsanwaltschaft. Biotexcom ist einer der größten Leihmutterschafts-Agenturen, und betreibt auch in Spanien mehrere Kooperationen. In der Ukraine selbst – so berichtet es sowohl abc als auch Wochenblatt.es, stand der Chef von Biotexcom zeitweilig unter Hausarrest wegen des Verdachts auf Menschenhandel, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Verletzung der Menschenrechte.

Nicht immer seien die Besteller-Eltern auch die Ei- und Samenzellenspender; außerdem würden die Verträge mit den Leihmüttern teilweise gegen die Menschenrechte verstoßen. So müssten sich die Leihmütter ab dem siebten Schwangerschaftsmonat und bis nach der Geburt von ihren leiblichen Kindern trennen und in eine ihnen zugewiesene Unterkunft umziehen. In extremen Fällen würden die späteren Eltern über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Sollte die Leihmutter gegen eine Klausel verstoßen, drohe ihr eine Geldstrafe von 200 Prozent der mit ihr vereinbarten Vergütung.

In einem MAKA-Interview mit Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) erklärt die Biopolitikerin, warum Leihmutterschaft auch grundsätzlich als Praxis problematisch ist und nur ein internationales Verbot Frauen vor Ausbeutung und Kinder vor Kinderhandel schützen könnte. (ER)

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