KH / Reproduktionsmedizin: Leihmütter in Kambodscha freigelassen
IEF, 22.5.2019 –In Kambodscha, Südostasien, wurden Mitte Mai elf mutmaßliche Leihmütter unter der Bedingung aus der Haft entlassen, dass sie die Kinder selbst behalten und aufziehen. Die Leihmütter waren im November vergangenen Jahres bei einer Razzia verhaftet und wegen Menschenhandels angeklagt worden. Das berichten mehrere internationale Medien, u.a. Die Zeit und Reuters.
Die elf nun frei gelassenen Frauen waren seit November in Haft und hatten ihre Kinder zum Teil im Gefängnis zur Welt gebracht. Sie sind nun alle gegen Kaution frei gelassen worden, so Chou Bung Eng, Vize-Präsidentin des Nationalen Komitees gegen Menschenhandel. Die Vorwürfe gegen sie blieben allerdings bestehen und sie würden strafrechtlich verfolgt, falls “sie die Babys verkaufen”.
100.000 Dollar für ein Baby
Kommerzielle Leihmutterschaft ist in Kambodscha seit dem Jahr 2016 verboten. Dennoch, so die Zeitungsberichte, erfüllen sich vor allem chinesische Paare häufig ihren Kinderwunsch über kambodschanische Leihmütter und zahlen dafür bis zu 100.000 Dollar (umgerechnet 89.000 Euro), wobei die Leihmütter selbst normalerweise zwischen 10.000 und 15.000 Dollar für ihre Dienste bekommen. Bereits im Dezember waren 32 Leihmütter unter den gleichen Bedingungen frei gelassen worden, berichtet u.a. Reuters. Sie waren bei einer Razzia im Sommer festgenommen worden – das IEF hat berichtet.
Auch wenn die Nachricht über die Verhaftung von Leihmüttern verstört, scheint Kambodscha damit zumindest zu versuchen, dem sich ausbreitenden Markt von (illegaler) Leihmutterschaft zu begegnen, meint dazu Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Über die Verhältnisse, in denen die Leihmütter geplanter Weise ihre Kinder ausgetragen hätten, ist zu wenig bekannt. Auch habe sie keine Kenntnis über die Haftverhältnisse. Aus Filmen wie Monsoon Baby oder den Berichten der indischen Wissenschaftlerin Sheela Saravanan sind allerdings Umstände aus Indien bekannt, die jenen eines Gefängnisses durchaus ähnlich sind, so Merckens. Umso mehr aber plädiert die Biopolitikerin dafür, strafrechtlich bei jenen anzusetzen, die die finanzielle Notlage von Leihmüttern ausnützen und sich an dieser Form der Fortpflanzung bereichern wie etwa Agenturen, Anwälte und Reproduktionsmediziner. (ER)