Irene Thomas Hospiz
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CA / Lebensende: Tötung auf Verlangen oder Finanzierungsstop – Gesundheitsbehörde droht Hospiz

IEF, 29.01.2020 – Sollte das „Irene Thomas“-Hospiz in British Columbia weiterhin Formen der „Sterbehilfe“ ablehnen, werde die staatliche Finanzierung beendet.

Wie die Catholic News Agency (CNA) berichtet, sei das betroffene Hospiz eine kleine Einrichtung mit 10 Betten. Diese Betten, sowie etwa die Hälfte der jährlichen operativen Kosten des Hospizes – rund 1,4 Millionen Dollar – werde von der staatlichen Gesundheitsbehörde „Fraser Health Authority“ finanziert. Die Behörde sei für die medizinische Versorgung von rund 1,6 Millionen Menschen in der westkanadischen Provinz verantwortlich – und fordere seit der Legalisierung von Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen 2016 in Kanada, dass Einrichtungen beide Formen der „Sterbehilfe“ durchführten, wenn sie mehr als 50 Prozent ihrer Kosten aus staatlichen Mitteln erhalten wollen. Kliniken und Einrichtungen in religiöser Trägerschaft, dürften das Angebot verweigern. Ärzte müssten aber Patienten, die Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen wünschten, an entsprechende Einrichtungen weiterverweisen.

Das „Irene Thomas“-Hospiz, das nicht in religiöser Trägerschaft sei und sich deshalb auch nicht auf die Gewissensklausel berufen könne, lehne Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen sowie das entsprechende Gesetz aus ethischen Gründen ab. „Dieser aktuelle Fall könnte ein Präzedenzfall für andere nicht-religiöse Hospize werden“, warnte unterdessen die Palliativmedizinerin Leonie Herx gegenüber CNA. Auch das Recht religiöser Einrichtungen „Sterbehilfe“ aus Gewissensgründen abzulehnen, könnte künftig gefährdet sein. Nicht einmal ein Drittel aller Kanadier habe Zugang zu palliativer Versorgung.  Diese werde staatlich nicht in dem Maß unterstützt wie etwa Beihilfe zum Suizid oder Tötung auf Verlangen. Das sei der Kern des Problems, kritisiert Herx. Sie fordere vielmehr eine Nachbesserung der Gesetzgebung, um flächendeckend palliative Versorgung einzuführen statt einer Stärkung der „Sterbehilfe-Lobby“. (TSG)

Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Dr. Stephanie Merckens im jüngsten Expertenletter der NÖ Patientenanwaltschaft „Sterbehilfe: Braucht es eine Gesetzesänderung?“.

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