Familiengericht Wien
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DE / Lebensende: Landgericht Hamburg spricht Arzt frei

IEF, 8.11.2017 – Das Landgericht Hamburg spricht einen ehemaligen Mitarbeiter des Vereins Sterbehilfe e.V. von der Anklage des Totschlags frei. Bei der Rechtsprechung wurde allerdings die Rechtslage vor der Einführung des Deutschen Verbots geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe angewendet.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) bereits berichtete war seit 2014 am Landesgericht Hamburg ein Verfahren anhängig, in dem der psychiatrische Mitarbeiter Dr. Johannes Spittler des Totschlags an zwei älteren Damen angeklagt war, da er sie zu wenig über die Alternativen zu einem Suizid aufgeklärt habe. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 7 Jahre und warf dem Anklagten vor, sich des Totschlags schuldig gemacht zu haben, da er den betroffenen Frauen einen Suizid nahegelegt habe, ohne in angemessenem Umfang Alternativen dargelegt zu haben. Außerdem ging die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer davon aus, dass der Fall gezielt von Spittler und dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch, einem bekannten Promoter der Suizidbeihilfe, als Präzedenzfall vor Gericht gebracht worden sei, um den Weg für Beihilfe zum Suizid freizumachen. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Anklage jedoch nicht an. In seiner Begründung ging der Richter davon aus, dass sich die beiden Frauen aus freien Stücken für den Suizid entschieden hätten, auch wenn es für Dritte nicht nachvollziehbar sei.

Zu betonen sei aber, dass sich der Fall vor Einführung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ereignet habe. „Mit Einführung dieses Verbots sollten ‚Beratungstätigkeiten‘ von Vereinen wie jener, für den Spittler aktiv wurde, gerade verhindert werden“, erklärt Dr. Stephanie Merckens vom IEF. Der genaue Anwendungsbereich sei allerdings strittig und Gegenstand mehrere anhängiger Verfahren, so die Juristin.

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