AT / Lebensende: IMABE fordert eine Kultur des Beistandes
IEF, 13.11.2019 – Das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) stellt sich in einer Stellungnahme klar gegen die ärztliche Beihilfe zum Suizid. Eine menschenwürdige und solidarische Gesellschaft müsse vor allem vulnerable Personen schützen.
Eine Gesellschaft, die „menschenwürdig, solidarisch und mit Respekt vor einer richtig verstandenen Autonomie“ leben will, brauche eine Rechtsordnung, die gerade vulnerable Personen vor einer Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung bewahrt. Als Argumente gegen „Sterbehilfe“ führt IMABE unter anderem steigende „Sterbehilfe“-Zahlen nach einer Legalisierung, die Entwicklung hin zu einer Pflicht zum „sozialverträglichen Frühableben“ und die Entstehung von gesetzlichen Grauzonen ins Treffen.
Steigende „Sterbehilfe“-Zahlen
In den europäischen Ländern, in denen „Sterbehilfe“ erlaubt ist, also in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz, sei die Anzahl der Personen, die sich jährlich durch „Sterbehilfe“ das Leben nehmen lassen, von Jahr zu Jahr gestiegen. In den Niederlanden sei die Zahl der Sterbehilfefälle bis zum Jahr 2018 auf 6126 hinaufgegangen. Umgerechnet seien das mehr als 16 Todesfälle pro Tag. In der Schweiz hätten Sterbehilfeorganisationen wie Exit und Dignitas innerhalb von 10 Jahren bis zum Jahr 2012 einen Anstieg auf 680 Fälle pro Jahr verzeichnet. Ähnliches gelte auch für den US-Bundesstaat Oregon, in dem sich Fälle von assistiertem Suizid in den Jahren 1998 bis 2018 verzehnfacht hätten.
Vulnerable Personen geraten unter Rechtfertigungsdruck
Kranke, schwache und vulnerable Personen würden sich in unserer auf Leistung ausgerichteten Gesellschaft oft unbrauchbar und wertlos fühlen. Die sich durch die „Sterbehilfe“ bietende Möglichkeit, den Angehörigen und der Solidargemeinschaft den mit der Pflege und der medizinischen Versorgung in Verbindung stehenden Aufwand zu ersparen, setze vulnerable Patienten zunehmend einem Rechtfertigungsdruck aus – und zwar nicht nur sie selbst, sondern auch das Gesundheitssystem, dass sich (palliative) Therapien und Pflege leistet.
IMABE führt in dem Zusammenhang das Schicksal von zwei Krebspatienten aus Oregon an, denen das staatliche Versicherungssystem eine Chemotherapie mit der Begründung verweigerte, dass diese zu teuer sei und ihnen die Möglichkeit des assistierten Suizids zur Verfügung stünde. Sehen Sie hier das YouTube-Video von Randy Stroup, einem der beiden Patienten.
Legalisierung der Sterbehilfe birgt Missbrauchsgefahr
Der Schutz des Lebens sei eine Grundlage und Voraussetzung für Demokratie und entziehe sich damit einer demokratischen Abstimmung. Zudem hätten Gesetze vor allem eine Schutzfunktion, die im Bereich der höchsten Rechtsgüter, wie etwa des Lebens, auch über dem Recht auf Selbstbestimmung stünden, führt IMABE in der Stellungnahme weiter aus. Wird der Schutz des Lebens durch beispielsweise die Legalisierung der Sterbehilfe dennoch beschnitten, sollten sich Politiker der Signalwirkung, die davon ausgeht, bewusst sein.
Sei Sterbehilfe einmal in bestimmten Fällen erlaubt, würde sich der Zulässigkeits-Radius kontinuierlich erweitern. Dies sehe man ganz deutlich am Beispiel jener Länder, die Sterbehilfe anfangs unter sehr engen Bedingungen zugelassen und im Laufe der Jahre immer mehr erweitert haben.
Auch die Hemmschwelle Patienten zu töten, nehme mit den Jahren ab. Aus den Niederlanden seien Fälle bekannt, in denen Patienten auch ohne ausdrückliche Einwilligung getötet worden seien. Gerechtfertigt werde die Handlung meist mit einem hohen Leidensdruck für die Angehörigen und gesundheitsökonomischen Interessen.
Suizid ist keine Privatsache
Der Todeswunsch von Patienten ginge zumeist auf eine schwere psychische Krise und Depression zurück, die gerade im Alter oft übersehen wird. Von einem tatsächlich „freien Willen“ kann daher in den wenigsten Fällen gesprochen werden. Zudem sei Suizid auch „keine Privatsache“, denn der Mensch wird als Sozialwesen weder „für sich allein geboren“, noch lebt und stirbt er für sich allein. Die Legalisierung der Sterbehilfe sei letztendlich eine „moralische Bankrotterklärung einer Kultur, die ihre Kompetenz im Umgang mit den Leidenden verloren hat und im Rückzugsgefecht die legale Tötung als Befreiung feiert“.
Andere Auswege aus dem Leiden und der Hilfslosigkeit
IMABE schließt seine Überlegungen zur „Sterbehilfe“ mit der Aussage, dass es nicht Aufgabe eines Arztes sei, „Sterbehilfe“ zu leisten. Viel mehr bräuchte es gerade im medizinischen Bereich einen Fokus auf den Ausbau von Palliativversorgungseinrichtungen und Hospizen. Damit würde eine Kultur des Sterbens, der Leidensbewältigung und des Beistands gefördert werden.
Eine menschliche Medizin würde sich darin ausdrücken, dass Therapien bei Aussichtslosigkeit oder bei ausdrücklichem Wunsch des Patienten eingestellt, Therapien zum Wohle des Patienten geändert und Maßnahmen zur Schmerzlinderung verbessert werden. Wirklich hilfreich und nötig sei die Stärkung der Kommunikation und Empathie in der Begleitung und Behandlung Schwerstkranker und Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte und Pfleger in diesem Bereich. (AH)