GB / Lebensende: Eltern geben Kampf um todkrankes Baby auf
IEF, 27.7.2017 – Das todkranke Baby Charlie Gard, das an einer seltenen genetischen Krankheit leidet, wird in einem Kinderhospiz sterben können. Medienberichten zufolge gaben die Eltern den monatelangen Rechtsstreit auf eine weitere Behandlung ihres Kindes in den USA auf.
Das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete bereits über den Fall und nahm insbesondere das Urteil des Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) in den Fokus. Die Ärzte hatten die Abschaltung der Geräte beantragt, um dem Baby Charlie, dessen Gehirn stark geschädigt ist, einen „würdevollen Tod zu ermöglichen“. Die Eltern des Kindes jedoch wollten ihr Kind mit einer experimentellen Methode in den USA behandeln lassen. Dafür hatten sie im Internet Spenden gesammelt. Nachdem dem Antrag der Ärzte statt gegeben wurde, gingen die Eltern in Berufung und klagten in weiterer Instanz beim EGMR, der die Entscheidungen der britischen Gerichte bestätigte.
Nach dem jüngste Gehirn-Scans zeigten, dass eine Weiterbehandlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll sei und dem Baby weitere Schmerzen verursachen würde, ohne seinen Zustand zu verbessern, gaben die Eltern den Kampf um das Leben des Kindes auf. Vor Gericht einigten sich Eltern und Ärzte, dass Charlie zum Sterben in ein Kinderhospiz verlegt werden wird.