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AT / Lebensende: Der Zugang zur Errichtung einer Patientenverfügung wurde erleichtert

IEF, 14.01.2019 – Mit der im Nationalrat beschlossenen Novelle des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG) wird außerdem das ELGA-System als eine zentrale Abfragemöglichkeit etabliert.

Patientenverfügungen dienen dazu, um im Vorhinein bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen. Die Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz sieht zwei Varianten von Patientenverfügungen vor: die verbindliche und die beachtliche.

Laut Petra Wagner von der FPÖ waren die Kosten, der Aufwand sowie die rechtliche Unsicherheit über die Bindungswirkung der Verfügung der Grund dafür, dass die Patientenverfügungen bis dahin nur selten angenommen wurden. Über die Notwendigkeit einer Neuregelung wurde daher bereits seit längerem diskutiert (IEF hat berichtet). Der Nationalrat hat nun eine entsprechende Novelle beschlossen, um den Zugang zur Patientenverfügung zu erleichtern.

Durch die Gesetzesänderung soll unter anderem die Frist bis zur Erneuerung einer verbindlichen Patientenverfügung rückwirkend von fünf auf acht Jahre verlängert werden. Außerdem sollen technische Voraussetzungen geschaffen werden, um die Aufnahme von Patientenverfügungen in das ELGA-System zu gewährleisten – bis dahin waren die Verfügungen zum Teil in unterschiedlichen Datenbanken erfasst – womit die Gesundheitsdienstanbieter immer auf die aktuellste Version der Patientenverfügung zugreifen können. Zudem soll die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügungen laut der Parlamentsaussendung vom 13. 12.2018 von der Patientenanwaltschaft kostenlos angeboten werden.

In einem Jahr sollen sodann laut dem Entschließungsantrag von ÖVP und FPÖ die Effekte der Gesetzesnovelle betreffend der Kostenentlastung einkommensschwacher Personen evaluiert werden.

Situation in der Schweiz schwer unter Kritik

Im Unterschied zu Österreich ist die aktive Sterbehilfe – solange sie nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt – in der Schweiz straffrei. Einen interessanten Kommentar zur aktuellen Situation rund um Sterbehilfe liefert der Schweizer Autor Matthias Ackeret im Nachwort seines Buches „Schäppi, Die Glückssucherin“ in dem er die Freitod-Begleitung einer kritischen Betrachtung unterzieht. Swissinfo.ch publizierte einen Ausschnitt daraus. (AH)

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