DE / Lebensende: Landgericht Hamburg verhandelt über Beihilfe zum Suizid
IEF, 7.9.2017 – Seit 31.8.2017 muss sich der Arzt und Psychiater Dr. Johann Spittler, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag und unterlassene Hilfeleistung vorwirft, vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Verhandelt werden zwei Fälle von Suizidbeihilfe des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“.
Medienberichten zufolge steht im Mittelpunkt des Verfahrens der Suizid von zwei 81 und 85 Jahre alten Frauen, die am 10. November 2012 in Anwesenheit des angeklagten Arztes eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Medikaments genommen hatten und gestorben waren. Zuvor hatten sie 2.000 Euro an „Sterbehilfe Deutschland“ gezahlt. Spittler soll den Frauen das Medikament beschafft haben. Beide Frauen starben an einer Überdosis. Dem Mediziner wird vorgeworfen, die Tatherrschaft über die Selbsttötung gehabt und die Frauen in einem psychologischen Gutachten einseitig in Richtung Suizid beraten zu haben. Auch habe er die Frauen nicht angemessen über Alternativen zum Suizid aufgeklärt.
2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Sterbehilfe, das u.a. die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid durch Vereine oder Einzelpersonen verhindert und unter Strafe stellt. Grundlage für den Prozess sind aber die Regelungen vor der Gesetzesnovelle. Nach Einschätzung des Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch habe der Fall große Bedeutung für die Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland. Es gehe auch um die Frage, ob das Angebot der organisierten Suizidbeihilfe erst für die entsprechende Nachfrage sorgt, so Brysch. Befürworter und professionelle Suizidhelfer würden dies immer wieder abstreiten. Der Bundestag habe aber 2015 genau diese Gefahr gesehen und deshalb jeder Form der organisierten Suizidbeihilfe einen Riegel vorgeschoben.
Aufgrund der Sterbehilfe-Diskussionen der Nachbar bzw. EU-Länder gab die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP) kürzlich ein Positionspapier heraus, indem Suizidbeihilfe klar abgelehnt wird. Lesen Sie den Bericht des Instituts für Ehe und Familie (IEF) darüber hier.