Ehe für alle
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AT / Ehe: Kurz spricht sich gegen Ehe für alle aus

IEF, 9.6.2017 – ÖVP-Parteiobmann und Außenminister Sebastian Kurz spricht sich gegen die „Ehe für alle“ aus. Die SPÖ prescht nun im Alleingang vor. Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner versucht bis zur Wahl noch eine Mehrheit für ihren Gesetzesentwurf zu bekommen.

Im ZIB 2-Interview vom Mittwoch, den 7.6.2017 verweist Kurz auf die Nachfrage nach einer Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare auf die zahlreichen Änderungen, die es in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits gegeben habe. Neben der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften sei etwa auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare zugelassen worden. Er sehe daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Nicht so die SPÖ: Für Gesundheits- und Frauenministerin Rendi-Wagner (SPÖ) gehen die gesetzlichen Adaptierungen noch nicht weit genug. Postwendend legte sie am Donnerstag, den 8.6.2017 unter dem Motto „Echte Gleichstellung darf vor der Ehe nicht haltmachen“ einen Gesetzesentwurf vor, der die „Ehe für alle“ fordert.

Rendi-Wagner hofft trotz der gestrigen Absage des ÖVP-Parteiobmanns darauf, bis zur Wahl in vier Monaten noch eine Mehrheit für die „Ehe für alle“ schaffen zu können und möchte dafür „die Gespräche mit der ÖVP suchen“. Kurz wehrt jedoch ab. Die geschaffenen Gesetze hätten dafür gesorgt, dass „Diskriminierungen beseitigt wurden“. Die derzeitige Gesetzeslage sei für den Parteiobmann eine Reglung, „die durchaus solide ist“. Angesichts dieser deutlichen Positionierung des ÖVP-Parteiobmanns scheint fraglich, wie die erhoffte Mehrheit der SPÖ zustande kommen soll.

Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) begrüßt die klaren Worte von Sebastian Kurz. Das Institut für Ehe und Familie spricht sich entschieden gegen die „Ehe für alle“ aus. Denn beim Rechtsinstitut „Ehe“ ginge es ja nicht nur um zwei Erwachsene, wie Merckens im Wochenmagazin „Die ganze Woche“ vom 7.6.2017 schreibt, sondern wesentlich auch um die Kinder, die von dem Mann und der Frau abstammen, die eine Ehe eingehen wollen. Damit würde mit dem öffentlich rechtlich wirksamen Institut der Ehe auch die besondere Beziehung der leiblichen Elternschaft einen besonderen Stellenwert bekommen, so Merckens.

Im Hinblick auf das Wohlergehen von Kindern sei man sich einig, dass es primäres Ziel sei, dass Kinder bei ihren leiblichen Eltern in stabiler, auf gegenseitigem Beistand ausgerichteter Gemeinschaft aufwachsen können. Genau das zu ermöglichen, sei die Absicht hinter der derzeitigen Definition der Ehe im österreichischen Recht, erläutert Merckens. Würde man gleichgeschlechtliche Paare zur Ehe zulassen, müsste man den Aspekt der leiblichen Elternschaft aus dem Gesetz streichen. Eine derartige Nivellierung wäre aber weder im Sinne unserer Kinder, noch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz gerechtfertigt, so die Juristin abschließend.

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