AT / Menschenrechte: Kugler wird Menschenrechtssprecherin der VP
IEF, 30.1.2018 – Während die Besetzung der Bereichssprecher der übrigen Parteien medial wenig aufregend von statten ging, steht die Besetzung der ÖVP-Bereichssprecher seit kurzem in der Kritik der (sozialen) Medien. Menschenrechtssprecherin der ÖVP wird nämlich zukünftig Nationalratsabgeordnete Dr. Gudrun Kugler sein, die auch die Position der Obmannstellvertreterin des Menschenrechtauschusses im Parlament einnehmen wird.
Die Juristin Kugler promovierte über Menschenrechte im Internationalen Strafrecht (Den Haag), wofür sie mit dem Leopold-Kunschak-Preis ausgezeichnet wurde. Sie arbeitete in der Vergangenheit für die EU, den Europarat und die UNO, sowie bei der OSZE in Wien und Warschau. Vor ihrer Wahl in den Nationalrat war sie bereits von 2015 bis 2017 im Wiener Gemeinderat als Menschenrechtssprecherin des ÖVP-Rathausklubs tätig. „Das österreichische Parlament braucht ein starkes Profil für den Schutz der Menschenwürde und für die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich, in Europa und in der ganzen Welt“, sagt Kugler in einem Video. Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF) zeigt sich erfreut über die Bestellung Kuglers. Diese entspreche den Wertbekundungen der ÖVP in ihrem eigenen Parteiprogramm. Irritiert zeigte er sich über die mediale Kritik mancher Berichterstatter. „Ich halte es für bedenklich, dass Politiker, die sich für christliche Werte einsetzen, in der Medienlandschaft von manchen offenbar reflexartig negativ dargestellt werden“, meint Reinprecht. Scheinbar bedürfe es mittlerweile bereits politischen Mutes, eine ausgewiesene Expertin wie Kugler zu bestellen, der im vorliegenden Fall erfreulicherweise an den Tag gelegt wurde, so Reinprecht.
Medien wie u.a. der Kurier hatten kritisiert, dass mit Kugler „eine katholische Hardlinerin mit dieser sensiblen Thematik betraut“ werde. Besonders lege man der „christliche[n] Aktivistin“ die Forderung zur Last, dass christliche Standesbeamte auch eine eingetragene Partnerschaft aus Glaubensgründen ablehnen dürfen. Was laut Kugler allerdings in diesem Zusammenhang verschwiegen werde, sei die Tatsache, dass die Person, die aus Gewissensgründen die „Ehe von zwei Männern nicht abwickeln wollte, für ihre Haltung ins Gefängnis“ kam. „Ich hoffe, dass niemand in Österreich ernsthaft für Gefängnisstrafen bei Gewissensvorbehalten eintritt“, so Kugler.
In einer Presseaussendung der Liste Pilz wird vor allem Kuglers Einsatz für den Lebensschutz kritisiert. „Ihre Haltung zur Abtreibung, deren radikale Gegnerin sie ist, droht Österreich in die Nähe der Visegradstaaten zu rücken, statt die fortschrittlichen und menschenrechtsbasierten Werte Westeuropas zu stärken“, äußerte sich die Frauensprecherin der Liste, Maria Stern. Dass Gudrun Kugler sich in erster Linie für die Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen einsetzte, wurde in der Pressemeldung nicht erwähnt. Durch Anträge im Wiener Gemeinderat forderte sie wie das IEF berichtete, eine besondere Berücksichtigung von schwangeren Frauen in prekären Situationen beim Sozialen Wohnbau, die Gewährung eines Einrichtungszuschusses für sozial bedürftige Schwangere sowie die (kostenfreie) Entbindung für nicht-versicherte Frauen auch in Krankenhäusern des Krankenanstaltenverbundes (KAV). Außerdem wurde in den Anträgen angeregt, Vereine wie „aktion leben” und andere Organisationen, die Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen anbieten, zu fördern. Des weiteren sollte der Arbeitnehmerinnenförderungsfonds (WAFF) auf Initiative der Stadt Wien eine eigene Anlaufstelle einrichten, die ausschließlich für die Berufs- und Ausbildungsberatung für schwangere Frauen in einer beruflichen und wirtschaftlichen Notlage spezialisiert ist. Um Schwangeren in Konfliktsituationen schnell und unbürokratisch Unterstützungsleistungen insbesondere zum Lebensunterhalt sowie zur Schaffung und Sicherung der Existenzgrundlage zukommen zu lassen, forderte Kugler außerdem die Einrichtung eines speziellen Hilfsfonds der Stadt Wien für Schwangere in Krisensituationen. Während die FP die Anträge unterstützte, wurden die Anträge von Grünen, NEOS und SP unisono abgelehnt. Auf Nachfragen des IEF begründeten die NEOS ihre Ablehnung mit einem Verweis auf die bereits vorhandenen Angebote in Krankenhäusern oder beim sozialmedizinischen Dienst. Von SPÖ und Grünen gab es damals keine Rückmeldung.