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FR / Lebensende: Trotz Lebenszeichen wird künstliche Ernährung Lamberts eingestellt

IEF, 2.7.2019 – Rückschlag im Kampf um das Leben von Vincent Lambert: Trotz einstweiliger Verfügung der UN bestätigt ein französisches Gericht die Einstellung der künstlichen Ernährung. Ein Einspruch sei nicht mehr möglich und die rechtlichen Mittel der Eltern des Komapatienten damit erschöpft.

In einer emotionalen Rede rund um den UN-Menschenrechtsausschuss kämpft die Mutter von Vincent Lambert um das Leben ihres Sohnes. Sie macht deutlich, dass ihr Sohn nicht im Sterben liegt oder nur noch in einem bloß vegetativen Zustand lebt, sondern reagiert und Emotionen zeigt. Das Einstellung der künstlichen Ernährung erst würde zum Tod führen: zum Tod durch Verdursten und Verhungern. „In jedem anderen Zusammenhang würde man es als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ansehen, jemanden umzubringen, indem man ihn verhungern und verdursten lässt“, erklärte laut Tagespost die Geschäftsführerin der Organisation „Life Legal“, Alexandra Snyder. In Frankreich sei diese grauenhafte Form der Tötung von Behinderten jedoch Routine. „Das muss aufhören. Behinderung sollte nicht der Todesstrafe gleichkommen“, so Snyder.

Das European Center of Law and Justice (ECLJ), das mit seinem Geschäftsführer Grégor Puppinck die Eltern von Vincent Lambert im Kampf um das Leben ihres Sohnes begleitet, betont in einer Aussendung die näheren Umstände der nunmehrigen Entscheidung des französischen Kassationsgerichts. Demnach finde die Einstellung der Versorgung mit Flüssigkeit in einer Phase der größte Hitzewelle statt, während Lambert in einem nicht klimatisierten Zimmer liegt. Die Verlegung in ein Spital, welches auf die Betreuung von Patienten wie Lambert spezialisiert ist, würde zudem konsequent von den Ärzten verweigert werden. Neben der juristischen Begleitung ruft das ECLJ auch zur politischen Unterstützung auf – eine online Petition gegen die Einstellung der künstlichen Ernährung bzw Versorgung mit Flüssigkeit kann hier unterzeichnet werden.

Erbittertes Ringen in den letzten Wochen um das Leben von Vincent Lambert

Nachdem die Ärzte die künstliche Ernährung des französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert nach mehr als zehn Jahren gestoppt hatten und das Berufungsgericht nur wenige Stunden später die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen anordnete, gehen Pierre und Viviane Lambert nun gegen das Krankenhaus und den leitenden Arzt ihres Sohnes wegen unterlassener Hilfeleistung vor. Unterdessen veröffentlichte der Vatikan eine Erklärung zum Fall Lambert.

In den Morgenstunden des 20.5.2019 war die Behandlung des französischen Wachkomapatienten gestoppt worden, obwohl noch eine Entscheidung des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte für Menschen mit Behinderungen (CRPD) ausstand. Wie das IEF bereits berichtete, hatte der Ausschuss auf Antrag der Eltern zuvor eine einstweilige Verfügung erlassen, welche den behandelnden Ärzten des Universitätskrankenhauses Reims unter Leitung des Palliativmediziners Vincent Sanchez die Verpflichtung auferlegt, Lambert solange künstlich zu ernähren, bis sich der Ausschuss abschließend mit seinem Fall befasst hat. Frankreich hatte Anfang 2010 auf freiwilliger Basis die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert und sich somit verpflichtet, die Entscheidungen des Ausschusses umzusetzen, weswegen diese Verfügung rechtswirksam und für das französische medizinische Personal bindend gewesen wäre.

Frankreich hielt sich nicht an ratifiziertes UN-Abkommen

Nur wenige Stunden später am Abend des 20.5.2019 ordnete das französischen Berufungsgerichts an, dass die Behandlung von Vincent Lambert wieder aufgenommen wird. Der Direktor des European Center of Law and Justice (ECLJ), Grégoir Puppinck, konnte dies noch als „Sieg für behinderte Menschen“ feiern und betonte: „Vincent Lambert ist weder am Ende seines Lebens noch an einer schweren, unheilbaren oder degenerativen Krankheit erkrankt, sondern befindet sich nach einer traumatischen Hirnverletzung in einem anderen Bewusstseinszustand. Er stirbt nicht und kann noch viele Jahre leben.“ Die Entscheidung des Gerichts war für Puppinck auch ein Erfolg für das internationale Recht: „Die Autorität des internationalen Systems zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt. Es ist sicher, dass Frankreich, wenn die Sterbehilfe von Vincent Lambert vollendet worden wäre, von den Vereinten Nationen verurteilt worden wäre, wie es bereits in anderen Ländern der Fall war. Frankreich muss nun nicht nur die von ihm frei ratifizierten internationalen Übereinkommen respektieren, sondern sie auch nach Treu und Glauben im Lichte ihres Sinnes und Zwecks auslegen.“ Leider war der Erfolg nicht von langer Dauer. Am 2.7 bestätigte das französische Kassationsgericht die Einstellung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.

Einstellung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr ist „Euthanasie durch Unterlassung“

Im September 2007 fällte die Römische Glaubenskongregation ein Grundsatzurteil zur Frage der Zulässigkeit der Einstellung der Wasser- und Nahrungszufuhr. Nach den Ausführungen im Kommentar zu diesem Urteil müssen Wachkoma-Patienten dauerhaft ernährt werden, auch wenn nach ärztlichem Ermessen keine Hoffnung besteht, dass die betreffenden Personen das Bewusstsein je wiedererlangen. Wie bereits Papst Johannes Paul II. im Rahmen eines Ad-limina-Besuches am 2. Oktober 1998 in den Vereinigten Staaten gegenüber amerikanischen Bischöfen betonte, werden Ernährung und Flüssigkeitszufuhr als „normale Pflegemaßnahmen und gewöhnliche Mittel zur Lebenserhaltung“ betrachtet. „Es ist nicht annehmbar, sie abzubrechen oder nicht zu verabreichen, wenn diese Entscheidung den Tod des Patienten zur Folge hat. Wir stünden dann vor einer Euthanasie durch Unterlassung.“

Vatikan veröffentlichte Erklärung

Die beiden Ethik-Fachstellen des Vatikan, die Päpstliche Akademie für das Leben und die Behörde für Laien, Familie und Leben haben Ende Mai eine offizielle Erklärung zur Kontroverse um Vincent Lambert veröffentlicht. Darin folgen sie erwartungsgemäß inhaltlich dem  Grundsatzurteil aus 2007. Laut einem Bericht der Vatican News heißt es in der Erklärung, der „vegetative Status“ eines Komapatienten beeinträchtige weder dessen Menschenwürde noch seine Grundrechte auf Leben und elementare Betreuung. Ernährung und Flüssigkeitszufuhr seien in keinem Fall als Fortsetzung einer aussichtslosen Therapie zu klassifizieren, solange der Organismus die Stoffe aufnehmen könne und die Person dadurch keine unerträglichen Schmerzen oder Schäden erleide. Umgekehrt sei die Aussetzung einer solchen Pflege als ein Im-Stich-Lassen des Kranken zu sehen. Unterzeichnet wurde die Erklärung von Kardinal Kevin Farrell, dessen Behörde für lebensethische Fragen zuständig ist, und von Kurienerzbischof Vincenzo Paglia als Präsident der ebenfalls mit bioethischen Themen befassten Päpstlichen Akademie für das Leben.

Auch Ethiker lehnen Entscheidung als verstörend ab

Die Entscheidung, die künstliche Ernährung Lamberts einzustellen, wird auch aus ethischer Sicht vielfach abgelehnt. Die Tatsache, dass es ein Gesetz gebe, das vorsehe, dass eine medizinische Behandlung beendet werden dürfe, wenn sie „unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten“ sei verstörend, denn sie führe dazu, dass dieses Gesetz den Ärzten die Entscheidung überlasse, was als „lebenswertes Leben“ anzusehen sei, so der deutsche Medizinethiker Prof. Axel W. Bauer gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Lambert sei zwar nicht bei Bewusstsein, müsse aber nicht beatmet werden und liege nicht im Sterben. Sein Leben solle durch Nahrungsentzug vorsätzlich beendet werden. Das sei nur dann ethisch gerechtfertigt, wenn es seinem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen entspreche. Dieser lasse sich in seinem Fall aber nicht feststellen.

Kein Fall von „Sterben lassen“ sondern von Töten

Wie der Leiter des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE), Univ.-Prof. Dr. Johannes Bonelli, gegenüber kathpress betont, habe der bewusste Entzug von Nahrung und Flüssigkeit mit der Absicht, den Tod eines Patienten herbeizuführen, im konkreten Fall nichts mit einem legitimen „Sterbenlassen“ zu tun, sondern richte sich  direkt  gegen  das  Leben. Bei Lambert wäre diese Praxis eine „direkte passive Tötung durch Verhungern bzw. Verdursten“ und aus ethischer Sicht abzulehnen. Die Akzeptanz einer solchen Vorgangsweise wäre eine Gefahr für viele Wachkomapatienten weltweit – in Österreich etwa 600-800. Die zwischenzeitig „medial aufgeheizte Sprache, die offenbar nicht mehr zwischen Sterben, Töten und legitimem Behandlungsverzicht unterscheidet“, trage laut Bonelli zu einer „ethischen Verwirrung“ bei. Wachkoma-Patienten seien trotz aller Tragik „nicht per se Sterbende“. Auch Lambert stehe nicht zwischen Leben und Tod, sondern sei ein „schwerer Pflegefall“. (KL)

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