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AT / Ehe: Küng lobt Osters Schreiben

(Die Tagespost, 25. Juli 2016)

Amoris laetitia: Familienbischof bezeichnet Vorstoß des Passauer Oberhirten als „mutig und positiv“

Klaus Küng, österreichischer Familienbischof, hat Bischof Stefan Osters Umgang mit dem päpstlichen Schreiben Amoris laetitia als „mutig und positiv“ bezeichnet. Oster wolle zu einer „wirklich vertiefenden Befassung von Amoris laetitia einladen“ und vermeiden, dass das Schreiben als Vorwand verwendet werde, um in der Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen leichtfertige Antworten zu geben, „was weder dem Inhalt noch der Intention von Amoris laetitia entspricht“, so Küng gegenüber dieser Zeitung.

„Amoris laetitia enthält viele und große Anliegen, wie Bischof Oster selbst schreibt“, erklärt er. Dazu gehöre das Bewusstsein, dass die Familie für Kirche und Gesellschaft von prioritärer Bedeutung sei. „Die Ehevorbereitung und die Ehebegleitung, insbesondere in den ersten fünf Jahren, stellen eine große Chance dar, damit die jungen Familien den Weg zu einem bewussten Christsein finden und zu einer Hauskirche werden, die gerade in der säkularen Umwelt unserer Gesellschaft die wichtigste Keimzelle des Glaubens ist“, äußerte sich Küng weiter. Papst Franziskus selbst habe bei mehreren Gelegenheiten davor gewarnt, bei der Beschäftigung mit den reichhaltigen Ergebnissen der beiden Synoden über die Familie nicht in die Falle zu tappen, beim Thema des Kommunionempfanges für die wiederverheirateten Geschiedenen hängenzubleiben, betonte der Familienbischof.

In der Sakramentenpastoral, so Küng, komme dem Thema der Voraussetzungen für den fruchtbaren Empfang der heiligen Kommunion eine große Bedeutung zu, ebenso dem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes – insbesondere bei Vorliegen schwerer Fehler, aber auch zur Stärkung des geistlichen Lebens. Bischof Küng wörtlich: „Weiter scheint mir wertvoll, die Praxis der geistigen Kommunion besser kennenzulernen und zu üben, auch in Situationen, in denen aus irgendeinem Grund die innere Disposition zum Empfang der heiligen Kommunion nicht gegeben ist.“

Bezüglich der Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene, aber auch im Zusammenhang mit anderen „irregulären Situationen“ – ein Ausdruck, der in Amoris laetitia nicht mehr verwendet wird – erkennt Bischof Küng im neuen Lehrschreiben einen Perspektivenwechsel: „Papst Franziskus wird nicht müde, bei allen möglichen Gelegenheiten darauf hinzuweisen, dass die Kirche für alle da ist, dass jeder Bischof, jeder Priester, ein guter Hirte nach dem Herzen Jesu sein soll.“ Daher gelte es immer vorrangig, jedem Menschen zuzuhören und seine Nöte und seine Einstellung wahrzunehmen.

„Diese Haltung spiegelt sich in Amoris laetitia wider, wo vermieden wird, eine detaillierte Kasuistik zu entwickeln. Ich bin nicht sicher, ob es der Weg ist, wenn einzelne Bischofskonferenzen nun das doch versuchen“, so Küng. Die in Amoris laetitia enthaltenen Darlegungen gäben eine Richtung an, bei gleichzeitiger Betonung, dass keine Änderung der Lehre vorliege. Der Bischof fügt hinzu: „Die fallweise Zulassung zu den Sakramenten hat es unter bestimmten Voraussetzungen immer schon gegeben, auch bei Vorliegen einer ,irregulären Situation‘“.

Hinweis:

Dieser Artikel ist der überregionalen Zeitung „Die Tagespost – Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur” entnommen. Die Darstellung erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Johann Wilhelm Naumann Verlag GmbH. Informationen über ein kostenloses Probe-Abo der Tagespost entnehmen Sie hier.

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