Freispruch bei Sterbehilfe
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DE / Lebensende: Scharfe Kritik an Freispruch bei Sterbehilfe

IEF, 21.11.2017 – Scharfe Kritik kam von der Deutschen Bundesärztekammer am Freispruch jenes Arztes, der zwei Frauen beim Suizid geholfen hatte. Der Staatsanwalt beantragte Revision.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtet hat, wurde der deutsche Arzt Johann Spittler durch das Landgericht Hamburg von der Anklage des Totschlags freigesprochen. Laut Anklage habe Spittler sich schuldig gemacht, da er die betroffenen Damen zu wenig über Alternativen zum Suizid aufgeklärt hätte. Entgegen der Anklage ging das Landgericht Hamburg jedoch davon aus, dass die Damen aus freien Stücken gehandelt hätten und Spittler kein Vorwurf zu machen sei.

Auch wenn der Fall noch unter die Rechtslage vor der Einführung eines Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid stattgefunden hat, verurteilt der Präsident der Deutschen Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, das Verhalten Spittlers. In einer Pressemeldung der Bundesärztekammer kritisiert Montgomery das Urteil des Landgerichts Hamburg als nicht nachvollziehbar. Der Fall verdeutliche wie richtig und wichtig es gewesen sei, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. „Die beiden Frauen hatten keine todbringende unheilbare Erkrankung, sie wollten niemanden zur Last fallen und hatte lediglich Zukunftsängste.“, erläutert Montgomery. Das Geschäft mit der Angst vor dem Leid in der letzten Lebensphase sei jedoch ethisch nicht vertretbar und die Beteiligung daran sei eines Arztes unwürdig, macht der Präsident der Deutschen Ärztekammer klar. Es sei daher sehr zu begrüßen, dass der Staatsanwalt sofort in Revision gegangen ist.

Spittler zählt gemeinsam mit dem Ex-Justizsenator Roger Kusch zu den prominentesten Befürwortern von Sterbehilfe. Die Staatsanwaltschaft ging daher auch davon aus, dass der diskutierte Prozess bewusst als Schauprozess initiiert worden war. Mit Beschluss im Jahr 2015 stellte der Deutsche Bundestag die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung jedoch unter Strafe. Außerdem sähen die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern bundesweit einheitlich vor, dass es die Aufgabe von Ärzten sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten, führt Montgomery aus. Ärzte sollten Hilfe beim Sterben, aber nicht Hilfe zum Sterben leisten.

Auch in der Diskussion um eine Adaptierung der Richtlinien der World Medical Association (WMA) fand Montgomery deutliche Worte. Gemeinsam mit dem weit überwiegenden Teil der anwesenden Ärzte hielt er an der bisherigen Aufgabenbeschreibung von Ärzten fest, die jegliche Beteiligung an assistiertem Suizid oder Tötung auf Verlangen ausschließe. Den Bericht über die Konferenz der WMA in Rom können Sie hier lesen.

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