Kritik an der Mindestsicherung Neu aus verschiedenen Richtungen
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AT / Politik: Kritik an der geplanten Mindestsicherung Neu

IEF, 8.6.2018 – Die von der Regierung noch vor dem Sommer geplante Mindestsicherung Neu und die damit verbundenen Kürzungen stehen in der Kritik. Hauptpunkt der Kritik ist die Kürzung der Kinderzuschüsse.

Bundeskanzler Kurz: „Neue Gerechtigkeit“

Sebastian Kurz spricht auf seiner Website von einer „neuen Gerechtigkeit“: Sozialleistungen für jene sollen reduziert werden, die noch gar nicht ins System eingezahlt hätten. In den letzten Jahren hätte es bei den Ausgaben der Mindestsicherung eine Steigerung um 60 % gegeben, vor allem durch Neu-Zuwanderer. Und so „haben [wir] die Situation, dass Flüchtlingsfamilien mehr bekommen als Pensionisten, die ihr Leben lang gearbeitet haben.“, erklärt Kurz. Um das zu erreichen, brauche es eine bundeseinheitliche Lösung. Derzeit sind die Leistungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Geplante Änderungen der Mindestsicherung Neu

Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, dann soll die Mindestsicherung laut Presse österreichweit in Zukunft maximal EUR 863,04 für Einzelpersonen betragen. Davon sollen EUR 300 als sog.  „Arbeitsqualifizierungsbonus“ nur jene Personen erhalten, die einen österreichischen Pflichtschulabschluss haben oder gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen. Für EU-Ausländer und Drittstaatenangehörige soll es eine fünfjährige Wartefrist geben. Wesentliche Änderungen beträfen die Kinderzuschläge. Für das erste Kind soll in Zukunft maximal 25 % des Höchstbetrages von EUR 863,04 vergütet werden, für das zweite maximal 15 % und ab dem dritten maximal 5 %. In Wien beispielsweise gibt es derzeit für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind ca. EUR 233. In Zukunft wären es also für das 1. Kind ca. EUR 215, für das zweite ca. EUR 129 und ab dem dritten Kind ca. EUR 43. Alleinerziehende werden laut Bundesregierung durch einen „Alleinerzieherbonus“ besser gestellt als bisher. Hätten Alleinerziehende mit zwei Kindern bisher EUR 1.174 bekommen, erhielten sie in Zukunft EUR 1.383, rechnet etwa Familienministerin Juliane Bogner-Strauß vor. Mit der Mindestsicherung Neu werde in Kombination mit dem Familienbonus „mehr Gerechtigkeit für Familien“ geschaffen, so die Familienministerin. Auch sie verheimlicht nicht, dass die Regierung mit der Neugestaltung der Mindestsicherung den Anreiz zur Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem neu regeln wolle. Nicht zur Debatte stehen das Kinderbetreuungsgeld sowie die Familienbeihilfe, die zusätzlich zur Mindestsicherung ausgezahlt werden, wie etwa auch der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal in der Furche vom 7. Juni 2018 erinnert. Diese Leistungen werden daher weiterhin jedem Kind mit berechtigtem Lebensmittelpunkt in Österreich ausgezahlt, inklusive der steigenden Geschwisterstaffelung und dem Mehrkindzuschlag.

Österreichische Kinderliga warnt vor steigender Kinderarmut

Die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit (Kinderliga) warnt in einer Presseaussendung vor steigender Kinderarmut durch die Kürzung der Mindestsicherung. Die negativen Auswirkungen von Armut auf die physische und psychische Gesundheit von Kindern seien bekannt, kritisiert die Kinderliga. Der Beschluss der Regierung betreffe vor allem kinderreiche Familien, da diese ab dem dritten Kind nur mehr EUR 43 pro Kind (EUR 1,40 pro Tag) bekommen würden. Ein gesundes Aufwachsen sei dadurch nicht mehr gewährleistet. „Es ist hinreichend bekannt, dass in Armut lebende Kinder von heute die chronisch kranken und nicht selten sozial abgehängten Erwachsenen von morgen sind“, kritisiert Dr. Christoph Hackspiel, Kinderpsychologe und Präsident der Kinderliga. Neben individuellem Leid gefährdete Armut mit allen Folgeerscheinungen die Lebensqualität in den sozialen Nahräumen“, warnt Hackspiel.

Kath. Familienverband: Weitere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung notwendig

Für Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands, sei die zukünftige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien „unerfreulich“, obgleich eine bundeseinheitliche Regelung zu begrüßen sei. Widersprüchliche Aussagen gebe es laut Trendl zum erwähnten Alleinerzieherbonus. Während die Regierung eine Erhöhung verkünde, kritisierten einige Bundesländer eine Kürzung. „Aus diesem Grund ist es zu begrüßen und wichtig, dass es den Ländern weiterhin frei steht, Wohnbeihilfe zu zahlen“, so Trendl in einer entsprechenden Pressemeldung. „Kinder können nichts für die Armut ihrer Eltern. Sie sind daher von Staat und Zivilgesellschaft bestmöglich zu unterstützen“, betont Trendl. Familienarmut müsse außerdem nicht nur durch finanzielle Zuwendungen, sondern durch weitere Maßnahmen bekämpft werden. So könne Familienarmut am besten durch Erwerbsarbeit mit angemessener Bezahlung vermieden werden, so der Präsident des Familienverbands.

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