AT / Politik: Heftige Kritik am beschlossenen Gewaltschutzpaket

IEF, 8.10.2019 –Trotz breiter Kritik aus Expertenkreisen beschlossen Türkis-Blau im Nationalrat das neue Gewaltschutzpaket. Fachgruppen sind sich jedoch einig, dass die geplanten Maßnahmen das Gegenteil bewirken und Gewalt in Familien zusätzlich steigen lassen könnten. Zudem sei dem Grundgedanken des Opferschutzes nicht genug Sorge getragen.

Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten

Durch das Gewaltschutzgesetz 2019 wurden 25 Gesetze geändert. Neben einer Anzeige- und Meldepflicht für Psychologen, Psychotherapeuten und anderen Berufsgruppen wurde eine Strafverschärfung bei einer Reihe von Gewalt- und Sexualdelikten eingeführt. Bereits dieser Punkt stößt auf heftige Kritik u.a. seitens der österreichischen Kinderschutzzentren, den Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren, des Netzwerkes der österreichischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen. Beispielsweise findet sich in der Stellungnahme der Wiener Interventionsstelle der ausdrückliche Hinweis, dass die Erhöhung der Strafen nicht zielführend sei und von dieser Gesetzesänderung Abstand zu nehmen sei. Stattdessen müsse der Fokus stärker auf den Opferschutz gelegt werden. „Die Verurteilungsrate bei Gewaltdelikten ist sehr gering“, sagte Geschäftsführerin Rosa Lager. Man müsse die bestehenden Strafrahmen ausschöpfen und nicht die Strafrahmen erhöhen. Weiters sollte überdacht werden, weshalb es gehäuft zu keinen Verurteilungen komme, sondern Verfahren eingestellt werden.

Die Kritik des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen geht noch weiter. In deren Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass ein wesentliches Problem vor allem bei Sexualdelikten sei, dass der Großteil der strafbaren Handlungen ohne Anzeige bleibe und die Verschärfung von Strafen nicht dazu geeignet sei, dieses Problem zu beheben. Die Strafverschärfung könne in der Praxis eher dazu führen, dass betroffene Personen (meist Frauen und Kinder) davon absehen zu einer Untersuchung beizutragen. Sie stünden oft in einer starken Beziehung oder Abhängigkeit zum Täter. Gerade bei Beziehungstaten wäre es empfehlenswert einen Strafrahmen festzulegen, der auch von den Betroffenen als angemessen empfunden wird. Seitens der Gewaltschutzzentren Österreichs wird befürchtet, dass hohe Mindeststrafen in der Praxis eher dazu führen könnten, dass Richter die Angeklagten tendenziell eher freisprechen, als eine aus ihrer Sicht unverhältnismäßig hohe Strafen auszusprechen.

Anzeigepflicht bedroht das Kindeswohl

Ein weiterer im Gewaltschutzpaket verankerter Punkt ist die Anzeige- und Meldeverpflichtung für Gesundheitsberufe. Ziel der Gesetzesreform sei eine Vereinheitlichung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des nötigen Opferschutzes. Doch auch hier verstummt die Kritik der Experten nicht. Die Experten sind sich vielmehr einig, dass ein geschützter Rahmen notwendig sei, damit Kinder sich einer Person anvertrauen und aufgrund ihrer Aussagen ein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Die Tatsache, dass diejenige Person, der sich das Kind anvertraut hat, eine Melde- und Anzeigeverpflichtung trifft und bei nicht erfolgter Meldung gegen ihre Berufspflichten verstößt, würde die Vertrauensbeziehung massiv schwächen. Die Konsequenz daraus wäre, dass sich immer weniger Betroffene an Hilfspersonen wenden. Die Angst der Betroffenen sei zu groß, selbst die Schuld für eine mögliche Verurteilung des Täters zu tragen. Kinder wünschen sich, dass die Gewalt aufhört, aber ebenso hätten sie den Wunsch nach einer bestehenden Familie, ist in der Pressemitteilung der Österreichischen Kinderschutzzentren zu lesen.

Rahmenbedingungen für die Einvernahme bei Kindern neu gestalten

Die Praxis zeigt, dass bei vorschnellen Anzeigen Kinder oft verstummen oder nur einen Teil der Tathandlung zu Protokoll geben. Die Folge ist eine Einstellung des Verfahrens, was den Opfern gerade nicht hilft, sondern ihre Situation sogar noch verschlimmern könnte. Die Gefährdung eines neuerlichen Übergriffes bleibt jedoch weiterhin aufrecht. Seitens der Österreichischen Kinderschutzzentren wird darauf hingewiesen, dass erfolgreiche Strafprozesse nur dann geführt werden können, wenn die richtigen Rahmenbedingungen für Kinder geschaffen werden. Auch seitens der Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche wird immer mehr der Ruf laut, dass es zu einem Ausbau kindgerechter Befragungsmethoden bei der Polizei und an den Gerichten kommen solle, hierzu jedoch nichts in den Gesetzen zu finden sei.

Forderung nach besserer Struktur für die Vernetzung

Der Tenor der kritischen Stellungnahmen geht dahin, dass statt der gesetzlichen Einführung der Anzeigepflicht die Einrichtung einer Fachberatung in Kinderschutzzentren betrieben werden sollte, die für alle Berufsgruppen erreichbar sein sollte, um bei Verdacht auf Gewalt gemeinsam die nächsten Handlungsschritte zu überdenken und richtig setzen zu können. (KSW)

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