Kasse übernimmt nicht-invasive Bluttests auf Down-Syndrom
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DE / Pränataldiagnostik: Krankenkasse übernimmt zukünftig nicht-invasive Bluttests auf Down-Syndrom

IEF, 20.9.2019 – Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen. Die Kostenübernahme der nicht-invasiven Bluttests gelte jedoch nur in begründeten Einzelfällen für Frauen mit Risikoschwangerschaften und nach ärztlicher Beratung.

In einer Pressemitteilung rechtfertigt der G-BA seine Entscheidung damit, dass durch die nicht-invasiven Bluttests die Anwendung invasiver Untersuchungen, wie etwa der Fruchtwasseruntersuchung und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt, vermieden werden könne. Invasive Untersuchungen sollen in Zukunft nur bei einem auffälligen Befund zur Absicherung der Diagnosestellung angewendet werden.

Nicht-invasive molekulargenetische Tests (NIPT) werden Schwangeren bereits seit 2012 auf eigene Kosten angeboten, wobei der Test bereits vor der 10. Schwangerschaftswoche angewendet werden kann. Dabei wird mittels einer Blutprobe der Schwangeren, die auch kindliche DNA aufweist, festgestellt, ob Trisomie 13, 18 oder 21 beim Kind vorliegt.

Dem Beschluss des G-BA ging ein dreijähriges Bewertungsverfahren voraus, während dessen unter anderem im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens 13 wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Hersteller von Medizinprodukten, die Gendiagnostik-Kommission sowie zwei Hebammenverbände aufgefordert wurden, die Übernahme der NIPTs in den Regelleistungskatalog der Krankenkassen zu prüfen.

Mit der Frage der Kostenübernahme der nicht-invasiven Bluttests durch die gesetzlichen Krankenkassen setzte sich im April dieses Jahres auch der deutsche Bundestag auseinander. (Das IEF hat berichtet).

Der G-BA betont in seiner Pressemitteilung, dass aufgrund der sehr engen Voraussetzungen der NIPT nicht als ethisch unvertretbares Screening eingesetzt wird. Eine der Voraussetzungen ist, dass „im Rahmen einer ärztlichen Schwangerenberatung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie vorliegen könnte und dies für die Schwangere eine unzumutbare Belastung darstellt“. Zweitens wird eine intensive ärztliche Beratung und Aufklärung vorausgesetzt, die ergebnisoffen zu verlaufen hat. Schwangere sollen von Ärzten außerdem jederzeit auf ihr Recht auf Nichtwissen und bei einem Verdacht auf Trisomie auf die Kontaktmöglichkeit mit betroffenen Familien hingewiesen werden.

Der Beschluss des G-BA werde voraussichtlich erst 2020 in Rechtskraft erwachsen. Zuvor muss noch eine Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA genehmigt werden. Außerdem muss auch das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss billigen.

Die am Donnerstag gefallene Entscheidung des G-BA stößt von vielen Seiten auf Kritik. So zitiert der Spiegel Lebenshilfe-Vorstand Sebastian Urbanski, der selbst das Down-Syndrom hat und befürchtet, dass es aufgrund des Beschlusses künftig kaum mehr behinderte Menschen geben wird. Schätzungen zu folge sollen sich bis zu 90 Prozent der Schwangeren nach einer Down-Syndrom-Diagnose für eine Abtreibung entscheiden. „Mein Leben ist großartig, denn so kann ich sehr vieles erreichen,“ so Urbanski, der sich gegen die Vorverurteilungen wehrt und gute Beratung und Aufklärung für Eltern, die ein Kind mit Down-Syndrom erwarten, fordert.

Kritik kam auch vom Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg. Für ihn würden auch die verständlichen Argumente für eine Kostenübernahme der nicht-invasiven Bluttests durch die Krankenkassen die „damit verbundenen Gefahren und gesellschaftlichen Folgekosten“ nicht aufwiegen. Er befürchtet, dass die Entscheidung des G-BA sich „schädlich auf unser gesellschaftliches Klima auswirken wird“. Es dürfe nicht soweit kommen, dass sich Eltern dafür rechtfertigen müssen, wenn sie sich für ein Kind mit Down-Syndrom entscheiden. Sollte der Bluttest zu einer Regelleistung werden, sei „zu befürchten, dass es zu einem weiteren Anstieg bei den Abtreibungen von Kindern mit dem sogenannten Down-Syndrom kommt“. „Zudem wird einer immer weitergehenden Qualitätskontrolle hinsichtlich des ungeborenen Lebens der Weg gebahnt, denn es dürfte nicht bei den derzeit verfügbaren Tests bleiben“, so Sternberg weiter. Begrüßenswert seien laut dem Präsidenten des ZdK die engen Voraussetzungen unter denen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Ob diese ihre Funktion erfüllen, wird jedoch „davon abhängen, ob diese Begrenzung auf besondere Risiken in der Praxis gelingt“. Sternberg fordert zudem neben einer ärztlichen Fachberatung auch eine unabhängige psychosoziale Beratung vor und gegebenenfalls nach der Untersuchung: „Die Beratung kann helfen, einen Automatismus zu verhindern, dass bei dem Befund Trisomie 21 die Schwangerschaft nicht fortgesetzt wird“.

Die Zeit zitiert in dem Zusammenhang auch eine Aussage der behindertenpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna Rüffer. Für sie sei mit dem Beschluss des G-BA „keinesfalls das Ende der Debatte“ erreicht. „Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen – und das wird der Bundestag auch tun“ soll Rüffer bereits vor der Beschlussfassung durch den G-BA erklärt haben.

Lesen sie zu dem Thema auch einen Spiegel-Kommentar von Sandra Schulz Wie viel Wissen erträgt eine Mutter?“. (AH)

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