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FR / Bioethik: Konsultation zur Überarbeitung des Bioethikgesetzes

IEF, 12.06.2018 – Präsident Emmanuel Macron rief im Januar die Franzosen auf, sich an der öffentlichen Debatte rund um bioethische Fragen zu beteiligen. Die Konsultationen sollen in einer Anpassung der geltenden bioethischen Vorschriften münden, über die 2019 im Parlament abgestimmt wird.

Leihmutterschaft wird abgelehnt

Am 5.6.2018 legte der französische Ethikrat (CCNE) den Abschlussbericht über die Konsultationen im Bereich Bioethik vor. Besonders auffällig ist, dass eine große Mehrheit der Franzosen die Praxis der Leihmutterschaft ablehnt und bei der Frage der Legalisierung von Sterbehilfe ein Generationenbruch zu bemerken ist. Während die jüngere Generation eher für eine Legalisierung ausspricht, stehe die ältere Generation dieser Entwicklung ablehnend gegenüber, wie eine erster Bericht des deutschen Ärzteblattes hervorhebt.

Umfangreicher Konsultationsprozess

Der umfangreiche Prozess der Beratungen wurde am 18. Jänner dieses Jahres vom Ethikrat initiiert und dauerten bis Ende April. Die Bürger hatten dabei die Möglichkeit über eine Internetseite und 200 regional organisierte Veranstaltungen an der Debatte teilzunehmen, sich zu informieren und ihre Meinungen sowie Änderungsvorschläge abzugeben. Insgesamt haben 29 032 Personen übers Internet und weitere 18 500 in den Regionen mitdiskutiert. Beteiligt waren auch mehre Millionen Vereinsmitglieder, die vom Nationalen Ethikrat repräsentiert werden.

Die extensive Beteiligung der Bevölkerung an der Überarbeitung eines Gesetzes ist in Frankreich neu. Seit der letzten Novelle des Bioethikgesetzes im Jahr 2011 ist eine Gesetzesrevision mit Beteiligung der Bürger im Abstand von je sieben Jahren vorgesehen.

Zur Disskussion standen dieses Jahr Themen wie etwa die Öffnung der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare oder alleinstehende Frauen, die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe unter bestimmten Umständen oder die Frage, wie mit künstlicher Intelligenz umgegangen werden soll. Dominiert wurde die Debatte jedoch von Fragen der künstlichen Befruchtung, aktiven Sterbehilfe und Leihmutterschaft.

Neben dem Nationalen Ethikrat, der Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit Experten organisierte, beteiligte sich auch die katholische Kirche  an den Konsultationen und veranstaltete zusätzliche Konferenzen – oft auch in Regionen, wo der Ethikrat nicht präsent war. Die französische Bischofskonferenz gab zudem aus gegebenem Anlass eine Informationsbroschüre mit sieben Positionen zu bioethischen Themen, wie etwa der Organspende, der Pränataldiagnostik und den Biotechnologien, heraus.

Nach dem Abschluss der Konsultationen wurden im nächsten Schritt nationale Institutionen, wie etwa INSERM (Institut National de la santé et de la Recherche médicale), aufgerufen, dem Nationalen Ethikrat Evaluierungsberichte zum Bioethikgesetz vorzulegen. Dieser verfasst dann einen Abschlussbericht über die öffentlichen Konsultationen und die eigereichten Evaluierungsberichte. Anhand dessen wird abschließend im Parlament ein Entwurf des neuen Bioethikgesetztes erarbeitet, über den Anfang 2019 abgestimmt wird. Experten gehen davon aus, dass die anstehende Überarbeitung des Bioethikgesetzes die Zukunft der Familien in Frankreich maßgeblich prägen könnte.

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