EU / Reproduktionsmedizin: Kommission ebnet den Weg durch Anerkennung von Bestelleltern
IEF, 14.12.2020 – EU legt Maßnahmenpapier zur Unterstützung von „Regenbogenfamilien“ vor.
Wie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 bereits angekündigt, hat die EU Mitte November erstmals eine „EU-Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ)“ vorgestellt. Das Dokument enthält eine Reihe gezielter Maßnahmen (einschließlich rechtlicher und finanzieller Art) für die nächsten fünf Jahre. In der Strategie wird unter anderem vorgeschlagen, die Liste der „EU-Straftaten“ um Hassstraftaten, einschließlich homophober Hetze und Hassdelikte, zu erweitern und neue Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Elternschaft in grenzüberschreitenden Situationen vorzulegen, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Grenzüberschreitende „Elternschaft“ soll auch bei LGBTIQ anerkannt werden
Bereits in ihrer Rede bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im September hatte von der Leyen angekündigt, sich für die „gegenseitige Anerkennung familiärer Beziehungen in der EU“ einsetzen zu wollen. „Wenn Sie in einem Land Vater oder Mutter sind, sind Sie in jedem Land Vater oder Mutter.“, hatte von der Leyen festgestellt. Aufgrund von Unterschieden zwischen den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten würden bei „Regenbogenfamilien familiäre Bindungen bei Überschreitung der EU-Binnengrenzen möglicherweise nicht immer anerkannt“. Die Kommission werde eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft vorlegen und mögliche Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten prüfen, heißt es aus Brüssel.
Mitgliedstaaten zum Handeln aufgefordert
Die Mitgliedstaaten seien nun aufgefordert, auf bestehenden bewährten Verfahren aufzubauen und eigene Aktionspläne für die Gleichstellung von LGBTIQ zu entwickeln. Ziel sei es, LGBTIQ-Personen besser vor Diskriminierung zu schützen und die Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie durch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, zu ergänzen. Die Europäische Kommission werde die Umsetzung der in der Strategie dargelegten Maßnahmen regelmäßig überwachen und 2023 eine Halbzeitüberprüfung vorlegen.
„Gleichstellungsbedürfnissen“ soll Rechnung getragen werden
Die Strategie sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die folgende vier Säulen betreffen: Bekämpfung von Diskriminierung, Gewährleistung von Sicherheit, Aufbau inklusiver Gesellschaften und Führungsrolle der EU bei der Forderung nach Gleichstellung von LGBTIQ in der ganzen Welt. Das Strategiepapier solle garantieren, dass LGBTIQ-Anliegen in der Politikgestaltung der EU angemessen berücksichtigt würden, sodass LGBTIQ-Personen in ihrer ganzen Vielfalt sicher seien und gleiche Chancen auf Wohlstand, Entfaltung und volle Teilhabe an der Gesellschaft hätten. „Alle Menschen sollten sich frei fühlen zu sein, wer sie sind – ohne Angst vor Verfolgung haben zu müssen. Das macht Europa aus und dafür stehen wir. Diese erste Strategie auf EU-Ebene wird unsere gemeinsamen Anstrengungen weiter verstärken, damit sichergestellt wird, dass alle gleichbehandelt werden.“, erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová im Rahmen der Vorstellung des Absichtspapiers. „Den besonderen Gleichstellungsbedürfnissen von LGBTIQ-Personen“ solle in allen Mitgliedsstaaten Rechnung getragen werden“, bekräftigt die für Gleichheitspolitik zuständige EU-Kommissarin Helena Dalli.
Herber Rückschlag für Gegner der Leihmutterschaft
Das neu veröffentlichte Strategiedokument bedeutet einen erneuten massiven Rückschlag für die Kritiker von Leihmutterschaft. „Neben der Haager Privatrechtskonferenz, die derzeit an der Entwicklung eines verbindlichen multilateralen Instruments zur Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen über die rechtliche Abstammung arbeitet, ist es nun die Europäische Kommission selbst, die – noch dazu unter der Ägide einer vermeintlich wertkonservativen Politikerin – an einer gesetzlichen Verankerung von Leihmutterschaftsverträgen arbeitet“, zeigt sich Stephanie Merckens vom IEF bestürzt. „Es ist unerträglich, mit welcher Impertinenz die LGBTIQ Lobby unsere gemeinsamen Werte von Toleranz, Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung für sich monopolisieren und wie verblendet europäische Entscheidungsträger die Autorität europäischer Einrichtungen riskieren“ kritisiert Merckens. „Die Aussagen der Kommissionspräsidentin klingen für manche vielleicht noch wie schöne Sonntagsreden. Für andere sind sie Drohungen. Denn hinter der grenzüberschreitenden Anerkennung steht nicht zuletzt auch die Anerkennung von Leihmutterschaft. Eine Form des Kinderhandels, der nicht zuletzt auch aufgrund der Ausbeutung von Frauen bei uns zu Recht verboten ist.“, so Merckens. (KL)