Neuregelung der Suizidassistenz
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DE / Lebensende: Kirchen beziehen Stellung zur Neuregelung der Suizidassistenz

IEF, 08.07.2020 – Die katholischen Bischöfe und die Evangelische Kirche in Deutschland fordern bei der Neuregelung der Suizidassistenz den Ausbau von Suizidprävention sowie der Palliativ- und Hospizbetreuung.

Das Deutsche Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kippte mit Urteil vom 26.02.2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, räumte dem Gesetzgeber allerdings „Spielraum“ bei der Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung ein. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bat daraufhin im April u.a. die beiden christlichen Kirchen, seinem Ministerium Vorstellungen und Vorschläge zu wesentlichen Eckpunkten einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz zukommen zu lassen. Die Stellungnahmen der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz (DBK) sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) liegen inzwischen vor.

DBK: Autonomieverständnis des BVerfG „ergänzungsbedürftig“

„Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten“, heißt es gleich zu Beginn der Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe. Die durch das Urteil wahrnehmbare Akzentverschiebung beim Verständnis der Menschenwürde und Autonomie, sei problematisch. Zwar sei aus christlicher Sicht die Freiheit, das Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten, wesentlicher Bestandteil des Menschenbildes. Selbstbestimmung wäre aber missverstanden, setzte man sie mit voluntaristischer Beliebigkeit gleich, so die Bischöfe. Denn Selbstbestimmung könne immer nur in Beziehung zu anderen ausgeübt werden, da Beziehungen Selbstbestimmung ermöglichen und prägen. An dieser Stelle sei das Autonomieverständnis des BVerfG ergänzungsbedürftig. „Das BVerfG eignet sich ein zu sehr individualistisch geprägtes Verständnis von Autonomie an, das zu wenig die Aspekte des Angewiesen- und Ausgesetztseins, die dem Autonomie- und Menschenwürdebegriff Gehalt verleihen, berücksichtigt“, kritisieren die Bischöfe.

„Selbsttötungswunsch ist immer Reaktion auf eine dramatische Grenzsituation im Leben“

Vor allem stellen die Bischöfe die Bewertung des BVerfG in Frage, dass „die freiverantwortliche Selbsttötung der unhinterfragbare Ausdruck menschlicher Freiheit sei“. Vielmehr sei die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, zu jedem Zeitpunkt die Reaktion auf eine dramatische Grenzsituation im Leben, die als aussichtslos empfunden werde. Diese sei „außergewöhnlich tragisch und keinesfalls eine gewöhnliche Option am Ende des Lebens“. Wenn allerdings Suizid als höchster Ausdruck der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung aufgewertet werde, könne das bedenkliche Konsequenzen nach sich ziehen. So müssten sich Dritte weniger mit der eigenen Verantwortung für die dramatischen Lebenssituationen der Betroffenen auseinandersetzen, wenn Selbsttötungen „als normale Option“ ausgewiesen werden würden. Hierbei gehe es nicht nur um Dritte im Sinne der unmittelbaren An- und Zugehörigen, sondern auch um das soziale Gefüge. „Selbsttötungen führen uns immer ‚die Abwesenheit der Anderen‘ (Paul Valery) vor Augen”, betonen die Bischöfe.

Ablehnung von Angeboten der Suizidassistenz

Die katholische Kirche trete dafür ein, Menschen in ihrer Entscheidung für das Leben zu stärken und zu begleiten, so die Bischöfe. „Aus unserer Überzeugung, dass der Mensch in aller Freiheit doch stets auf andere angewiesen und verwiesen ist und dass jedem Suizidwunsch eine Tragik anhaftet, die nicht unser Urteil, sondern unsere besondere Aufmerksamkeit verdient, folgt, dass wir die Beihilfe zum Suizid für ethisch problematisch erachten, und Angebote der Suizidassistenz – sei es durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen – nach wie vor ablehnen.“ Folge der Gesetzgeber der Akzentverschiebung in Bezug auf Menschenwürde und Selbstbestimmung unkritisch, befürchteten die Bischöfe „gravierende Folgen für das gesellschaftliche Selbstverständnis und Zusammenleben, die weit über die Frage des Umgangs mit dem Suizid hinausgehen“. Es wäre daher wünschenswert, „wenn sich der Gesetzgeber bei einer Neuregelung der Suizidassistenz die Zeit nimmt, sich mit der Akzentsetzung des BVerfG kritisch auseinanderzusetzen“.

Schutz von vulnerablen Personengruppen und Gewissensfreiheit

Bei einer Neuregelung der Suizidassistenz müsse besonders der Schutz von vulnerablen Personengruppen im Zentrum stehen, so die Bischöfe. Wie das BVerG selbst feststellte und internationale Erfahrungen zeigten, steige der Druck auf Menschen, „Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen, weil sie glauben, dadurch Angehörige und die Gesellschaft zu entlasten“. Dieser soziale Druck schränke die Selbstbestimmung wiederum ein und fördere Suizidentschlüsse aus Angst. Auch müsse die „psychiatrisch-psychotherapeutische Arbeit sowie Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung“ vor allem in der Regelversorgung stationärer Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, „verbessert, auskömmlich finanziert und damit breiter zugänglich gemacht“ werden. „Durch finanzielle Förderung der Begleitung und Pflege durch An- und Zugehörige“ sowie „berufliche Freistellungsmöglichkeiten“ sollte es An- und Zugehörigen erleichtert werden, „für ihre kranken oder älteren Angehörigen zu sorgen und diesen beizustehen.“ Auf diese Weise würde „kranken oder älteren Menschen eben nicht der Eindruck vermittelt, durch ihre Hilfebedürftigkeit zu einer finanziellen oder zeitlichen Last für die Familie oder Solidargemeinschaft zu werden“. Außerdem sollten Maßnahmen der Suizidprävention gestärkt werden. Besonders wichtig erscheine es den Bischöfen auch, dass niemand gezwungen werden dürfe, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Dieser Grundsatz müsse „auch für Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gelten“. Das Profil kirchlicher und caritativer Einrichtungen würde sonst in ihrem Kern in Frage gestellt werden, „da diese sich der Förderung des Lebens verschrieben haben“.

EKD: Umfassende Suizidprävention notwendig

Unter dem Titel „Evangelische Perspektiven für ein legislatives Schutzkonzept bei der Regulierung der Suizidassistenz“ wurde dem Gesundheitsministerium auch von der EKD eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt. Darin wird betont, dass zu einem präventiven Schutzkonzept immer auch die Sorge um ein entsprechendes gesellschaftliches Klima gehöre. „Aus diesem Grund setzen sich die Kirchen entschieden dafür ein, kein gesellschaftliches Klima entstehen zu lassen, in dem Suizid als eine normale Weise, das Leben zu beenden, empfunden wird.“ So dürfe es laut EKD nicht dazu kommen, dass sich eine Entscheidung für einen Suizid „als Anpassung an eine empfundene oder sozial vermittelte Normalität darstellt“. Genauso wenig dürfe es „nicht geschehen, dass Menschen sich aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Behinderungen oder wegen als verzweifelt empfundener Situationen das Leben nehmen“. Ebenso wie die katholischen Bischöfe fordert die EKD daher den Ausbau der Suizidprävention, zu der neben einem breitgefächerten Beratungsangebot auch der Ausbau an Hospizen und palliativmedizinischer Betreuung gehöre: „Deshalb treten die Kirchen – z. B. durch die Bereitstellung palliativer Versorgung, Seelsorge, Beratung und die Arbeit der Hospize – dafür ein, alles dem Menschen Mögliche zu tun, dass der Grenzfall vermieden werden kann, bei dem aufgrund von Erkrankung oder einer anderen Notsituation vermeintlich kein anderer Ausweg als die Selbsttötung bleibt.“ (TSG)

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