DE / Reproduktionsmedizin: Umstrittene Kinderwunschtage bewerben teils verbotene Maßnahmen
IEF, 9.2.2018 – Bereits zum zweiten Mal finden heuer in Berlin und Köln die Kinderwunschtage statt. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) bereits im vergangenen Jahr berichtete, richtet sich die Veranstaltung an kinderlose Erwachsene und bietet „Lösungen“ zur Verwirklichung des Kinderwunsches etwa durch Eizellenspenden oder auch Leihmutterschaft an. Vereine wie der in Deutschland tätige Verein „Spenderkinder“ oder auch der österreichische Verein „Stoppt-Leihmutterschaft“ stehen dieser Veranstaltung sehr kritisch gegenüber, da sie aktiv in Deutschland und Österreich verbotene reproduktionsmedizinische Maßnahmen bewirbt.
Insbesondere gelte in Deutschland wie in Österreich ein Verbot der Leihmutterschaft. In Deutschland käme dazu noch ein Verbot der Eizellspende. Die Beschwerde des Vereins Spenderkinder, in der um ein behördliches Tätigwerden gegen die Veranstaltung ersucht wurde, blieb erfolglos. Laut Behörden gäbe es „(…) keine Grundlagen zur Annahme“, die Kinderwunschtage aufgrund angeführter Verstöße zu unterbinden. Diese Reaktion verwundere, meint dazu Dr. Stephanie Merckens, Juristin am IEF, gelte doch auch in Deutschland nicht nur ein Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern), sondern auch ein Anzeigeverbot. Wörtlich verbiete § 13d des Deutschen Adoptionsvermittlungsgesetzes Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen, insbesondere durch Zeitungsanzeigen oder Zeitungsberichte, zu suchen oder anzubieten, führt Merckens aus.
„Durch Veranstaltungen dieser Art wird massiv an einer Akzeptanz der Leihmutterschaft gearbeitet“, meint wiederum Isabelle Stepski vom Verein „Stoppt-Leihmutterschaft“. Es werde verschleiert, dass Leihmutterschaft nichts anderes als die Vermarktung von Frauenkörpern und der Handel mit Kindern sei. „Es ist dringend geboten, dass der Schutz von Frauen und Kindern endlich ernst genommen wird und Werbeveranstaltungen dieses Formates keinen Raum finden“, fordert Stepski.