Kindergeldkonto
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AT / Familie: Neues Kindergeldkonto tritt in Kraft

Neues Kindergeldkonto

IEF, 06.03.2017 – Seit Mittwoch, 1. März ist das neue Kindergeldkonto in Kraft. Neben dem einkommensabhängigen Kindergeld gibt es dann statt den bisher vier Pauschalvarianten eine fixe Summe. Die bisherigen vier Pauschalvarianten (30 + 6 Monate, 20 + 4 Monate, 15 + 3 Monate und 12 +2 Monate) verschmelzen zu einem Kindergeld-Konto mit einer fixen Summe pro Kind, die von der Bezugsdauer unabhängig ist. Auch der Bezugsdauer gibt es Änderungen. Ein Elternteil kann nunmehr zwischen 12 bis maximal 28 Monate Kindergeld beziehen, beim Bezug durch beide Elternteile kann man zwischen 15 bis 35 Monaten wählen.

Neu ist auch, dass Väter im Rahmen des „Papa-Monats“ direkt nach der Geburt ihres Kindes ein Monat lang durchgehend zuhause bleiben können, dafür gibt es 700 Euro. Voraussetzung ist hier allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn beide Eltern gleich lange Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten sie zusätzlich noch einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1000 Euro. Auch die Wochengeldleistungen wurden neu geregelt. Der Bezug einer Wochengeldleistung verdrängt das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe dieser Leistung. Wenn also das Wochengeld höher ist als das Kinderbetreuungsgeld, gibt es keine zusätzliche Leistung. Ist die Wochengeldleistung niedriger, gibt es eine Differenzzahlung.

Der Katholische Familienverband beurteilt das Kindergeldkonto als ein verstecktes Sparpaket für Familien. Präsident Alfred Trendl sieht im neuen Paket Gewinner und Verlierer, betont aber via Presseaussendung, dass es unterm Strich mit der Reform mehr Verlierer als Gewinner gebe. Besonders Eltern, die ihr Kind länger als zwei Jahre selber betreuen möchten, zählten zu den Verlierern der Neuregelung. Besonderer Kritikpunkt sei, dass die bisherige Möglichkeit bis zu drei Jahre Kinderbetreuungsgeld zu beziehen abgeschafft wurde. Dabei sei gerade diese Variante die beliebteste gewesen, so Trendl. Im Jänner dieses Jahres etwa hätten 60 Prozent aller Kinderbetreuungsgeld-Bezieher diese Variante gewählt.

In einem Kommentar im Standard kritisiert der Präsident des Familienverbandes kritisiert weiters die fehlende Wertanpassung sowie das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit. „Die mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes verfolgte Intention, Kinderbetreuung finanziell abzugelten, ist mit der Reform zugunsten arbeitsmarkt- und frauenpolitischer Steuerungsmaßnahmen in den Hintergrund gerückt. Neben der verpassten Wertanpassung gibt es für drei von vier Kindern, die nach dem 1. März geboren werden, weniger Geld“, so Präsident Trendl, wobei dieser abschließend auch auf die Gewinner des neuen Kindergeldkontos hinwies, wie etwa Eltern, die nur kurz Kinderbetreuungsgeld beziehen und sich die Bezugszeit untereinander aufteilen.

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