AT / Familie: Kindergartengebühren in OÖ – weniger Kinder in Nachmittagsbetreuung
IEF, 6.6.2018 – Seit 1. Februar 2018 müssen Eltern in Oberösterreich Gebühren zahlen, wenn sie ihr Kind nach 13 Uhr im Kindergarten betreuen lassen möchten. Ende Mai startete eine Evaluierungsphase.
Wiedereinführung der Nachmittagsgebühren
Seit Februar müssen auch oberösterreichische Familien wieder einen Beitrag zur Nachmittagsbetreuung ihren Kinder in Kindergärten leisten: Bis zu einem Haushalts-Bruttoeinkommen von 1.400 Euro ist bei Kindern über drei Jahren der Mindestbeitrag von 42 Euro pro Monat fällig, ab 3.700 Euro der Höchstbeitrag von 111 Euro (bei Kindern unter drei Jahren bewegt sich der Beitrag zw. 49 und 179 Euro). In allen anderen Bundesländern, außer in Wien, müssen sich Eltern ebenfalls finanziell an der Betreuung ihrer Kinder nach 13 Uhr beteiligen. Den ganztätigen Gratiskindergarten gab es in Oberösterreich seit 2009. Die Vormittagsbetreuung bleibt beitragsfrei. Für Familien mit mehr Kindern gibt es einen entsprechenden Abschlag. In sozialen Härtefällen kann der Beitrag der Nachmittagsbetreuung unter 42 Euro bis auf null Euro reduziert werden.
Finanzierung des angestrebten Ausbaus der Kinderbetreuung mithilfe von Beiträgen
Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) Ende 2017 berichtete, beschloss der Bundesrat den weiteren Ausbau des „qualitativen und quantitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots“ im Jahr 2018 durch einen Zweckzuschuss in Höhe von 52,5 Mio. €. Für die Länder wurde ein Kofinanzierungsanteil von 35 % vorgesehen. Durch die Wiedereinführung der Nachmittagsgebühren in Kindergärten solle die langfristige Finanzierbarkeit des Kinderbetreuungssystems gewährleisten und andererseits der weiteren bedarfsgerechten Ausbau vorantrieben werden, erklärte die zuständige Landesrätin Christine Haberlander damals.
Abmeldungen von Nachmittagsbetreuung – auf tatsächlichen Bedarf wird flexibel reagiert
Laut Recherche des Nachrichtenportals addendum habe es seit der Wiedereinführung der Gebühren in Oberösterreich 3.450 Kinder weniger in Nachmittagsbetreuung gegeben. Wie beispielsweise im Ort Edlbach sei mancherorts dadurch die Nachmittagsbetreuung insgesamt gefährdet, da diese erst ab einer gewissen Anzahl an Kindern bereitgestellt werde. In der Gemeinde Rechberg (Bezirk Perg) sind nur noch sieben Kinder in der Nachmittagsbetreuung. Vor dem 1. Februar seien es noch bis zu 30 pro Nachmittag gewesen. Kindergartenleiterin Andrea Spiegel meint, dass das Gesetz viele Eltern überrumpelt habe. „Es gab zwar keinen Aufschrei in der Gemeinde, aber Unverständnis. Die Kosten waren nicht das größte Problem, sondern eher die fehlende Flexibilität. Früher konnten die Eltern ihre Kinder flexibel alle zwei Wochen je nach Bedarf für die Betreuung anmelden. Jetzt ist die Anmeldung für ein halbes Jahr verpflichtend.“ Manche Gemeinden finanzieren nun die Nachmittagsbetreuung mit. Weil zu wenige Kinder die Nachmittagsbetreuung nutzen würden, bezahle die Gemeinde Kirchheim im Innkreis etwa Tagesmütter als alternatives Betreuungsmodell. In Moosdorf, Kremsmünster sowie in Obertraun übernehme die Gemeinde die Gebühren.
Evaluierung bis Ende August geplant
Seit Ende Mai werden nun die Zahlen der Kindergärten evaluiert, wie der Standard berichtet. Die Ergebnisse sollen bis August vorliegen. Sie sei offen für „Veränderung in alle Richtungen“, kündigte die zuständige Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) an, eine Umsetzung für das nächste Kindergartenjahr werde sich jedoch noch nicht ausgehen. Befragt werden rund 500 Träger. Die Teilnahme sei freiwillig, die Landesrätin erwarte sich aber einen hohen Rücklauf. Prinzipiell habe sie beim Besuch der Gemeinden ein „positives Stimmungsbild gewonnen“, so Haberlander.