Kinderbetreuungsgeld
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AT / Familienpolitik: 17 Tage Krankenstand führen zu Verlust des Anspruchs

IEF, 3.4.2017- Die aktion leben machte vor einigen Tagen auf eine Lücke im einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld aufmerksam. Demnach führen bereits 17 Tage Krankenstand für Selbstständige und Freiberufler zum Verlust des Anspruches auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Vor allem die komplexe Gesetzgebung und deren Ausnahmeregelungen rund um den Mutterschutz und das Kinderbetreuungsgeld führen laut Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich, immer wieder zu existenziell gefährdenden und hoch belastenden Situationen für Mütter und Familien.

Aktion leben beschreibt die Situation von Andrea B. Sie ist selbstständig beschäftigt und wird während ihrer Schwangerschaft auf Grund starker Blutungen ins Spital eingeliefert und dort stationär aufgenommen. Da das Spital ihr keinen vorzeitigen Mutterschutz ausstellt, zählen diese Tage als Krankenstandstage. Zusammen mit Krankheitstagen zu Beginn der Schwangerschaft hat sie nun insgesamt 17 Tage Krankenstand und wird daraufhin mit der unerfreulichen Nachricht konfrontiert, dass sie damit ihren Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld verloren hat.

Auf dieses hat man laut Homepage des Bundesfamilienministeriums Anspruch, solange man in den 182 Kalendertagen vor der Geburt einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeiten nachgegangen ist und diese nicht unterbrochen wurde. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit ohne Lohnfortzahlung (wie es beim Krankenstand der Fall ist) von bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Während jedoch angestellte Dienstnehmerinnen erst nach 6 Wochen in den Krankenstand versetzt werden und damit diese Regelung für sie erst nach 8 Wochen in Kraft tritt, werden Selbstständige und Freiberufler mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bereits nach 3 Tagen in den Krankenstand versetzt und verlieren damit schon mit 17 Krankheitstagen ihren Anspruch auf das einkommensabhängige Betreuungsgeld. (Dies trifft jedoch derzeit nur auf rund 30.000 überhaupt zu.)

Nach Aussagen der Generalsekretärin von aktion leben sind es eben solche komplexen Bedingungen, Gesetze und Ausnahmeregelungen, die es Müttern und Familien schwermachen. Überraschende Probleme oder besondere Umstände können dann unvorhergesehen zu extrem belastenden und existenziell bedrohlichen Situationen führen. Es ist nicht das erste Mal, dass das Familienministerium für die komplizierten Regelungen rund um Mutterschutz und Kinderbetreuungsgeld kritisiert wird. Das System sei so komplex, dass es fast ein Jusstudium benötige, um es zu verstehen, so die Abgeordnete der Grünen Judith Schwentner im März 2017.

Mütter und Familien brauchen jedoch Verlässlichkeit. Aktion leben fordert deshalb die Überarbeitung der aktuellen Gesetzgebung unter Einbezug von Experten, die täglich mit schwangeren Frauen und ihren Anliegen zu tun haben. Unterstützende Maßnahmen des Staates sollten zu Sicherheit der Mütter und Familien beitragen und sie nicht auf Grund ihrer Undurchschaubarkeit zusätzlich unter Druck setzen.

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