DE / Familie: „Kinderarmut ist in Deutschland ein Dauerzustand“
IEF, 6.11.2017 – Eine am 23.10.2017 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Studie attestiert einem der reichsten Länder der Welt ein Armutszeugnis: 21 Prozent der Kinder lebten dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, fordert neue familienpolitische Instrumente. Für den Deutschen Familienverband sind die Ergebnisse der Studie einmal mehr Beleg dafür, dass ein Kinderfreibetrag in den Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unbedingt notwendig ist.
Was die Studie untersucht und was sie zeigt
Die Studie, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) entstand, untersuchte über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich die Einkommenssituation von Familien. Als in einer Armutslage befindlich werden Kinder in Familien definiert, die mit weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherung beziehen. Drei Gruppen seien hierbei von Armut besonders bedroht: Kinder alleinerziehender Eltern, Kinder mit mindestens zwei Geschwistern und Kinder mit geringqualifizierten Eltern. Armut bedeute in Deutschland für Kinder meist nicht, kein Dach über dem Kopf oder kein Essen zu haben – die existenzielle Grundversorgung sei in der Regel gewährleistet. Arm zu sein hieße aber, auf vieles verzichten zu müssen, was für Gleichaltrige ganz normal zum Aufwachsen dazugehört. Vor allem schließe Armut von vielen sozialen und kulturellen Aktivitäten aus. „Wer schon als Kind arm ist und nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, hat auch in der Schule nachweisbar schlechtere Chancen. Das verringert die Möglichkeit, später ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Armut zu führen“, so Jörg Dräger. „Kinderarmut ist ein Dauerzustand. Wer einmal arm ist, bleibt lange arm. Zu wenige Familien können sich aus Armut befreien.“, alarmiert Dräger und fordert daher einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. Es brauche neue sozial- und familienpolitische Instrumente, die Armut entgegenwirkten und Kinder gezielt unterstütze. Die Bedürfnisse und Interessen von Kindern müssten systematisch erfasst werden und darauf aufbauend sollten neue finanzielle Leistungen für Kinder geschaffen werden, die bisherige familienpolitische Leistungen bündelten und vor allem armen Kindern unbürokratisch helfen könnten. In einem dritten Schritt bräuchten Kinder und Eltern in ihrer Umgebung gute Bildungs- und Freizeitangebote und passgenaue Unterstützung.
Deutscher Familienverband fordert familiengerechte Sozialversicherung
Der Deutsche Familienverband nimmt die Ergebnisse der Studie zum Anlass, um auf seine jahrelange Forderungen nach einer familiengerechten Sozialversicherung aufmerksam zu machen. Bereits 2001 hätte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren sei, wenn diejenigen, die Kinder erziehen und betreuen mit demselben Geldbeitrag in der Sozialversicherung belastet werden würden, wie diejenigen, die keine aktive Verantwortung für Kinder tragen. „Bis heute findet die Politik nicht den Mut, diesbezügliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umzusetzen, um Familienarmut zu verhindern.“, moniert Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „Der fehlende Kinderfreibetrag in den Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist einer der wesentlichen Gründe dafür, warum wir bei der Lösung der Kinder- und Familienarmut nicht vorankommen“, erklärt Stresing weiter. Nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes („Horizontaler Vergleich“) sei bereits für ein Ehepaar mit zwei Kindern die Steuer- und Abgabenlast so hoch, dass die Familie trotz Kindergeld unter das von der Verfassung vorgesehene Existenzminimum falle. Je mehr Kinder Eltern zu versorgen hätten, desto dramatischer wirkten sich familienblinde Sozialversicherungsabgaben auf das Familieneinkommen aus. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro liege beispielsweise 7.000 Euro unter dem gesetzlichen Existenzminimum. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) haben die Initiative www.elternklagen.de ins Leben gerufen und kämpfen für eine familiengerechte Sozialversicherung ein. Bisher haben 376 Familien Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ins Karlsruhe eingelegt. Zwei weitere Musterverfahren sind beim Bundessozialgericht in Kassel anhängig, mehrere hundert Klagen sind bei Sozialgerichten eingereicht worden und tausende Familien haben bei ihren Krankenkassen einen Antrag zur Beitragsermäßigung gestellt.
Situation in Österreich
Auf Nachfrage des Instituts für Ehe und Familie (IEF) beim Katholischen Familienverband Österreich erklärt dessen Präsident Dr. Alfred Trendl, dass die Situation in Österreich eine andere sei, obwohl man auch hierzulande das Thema Kinderarmut im Blick behielte. Auch in Österreich gebe es in der Sozialversicherung kaum Entlastungen für Familien, wie bei einer Diskussion mit dem Sozialrechtsexperten Wolfang Mazal herausgearbeitet wurde. Positiv zu erwähnen sei laut Trendl allerdings die „halbwegs angemessene“ Anrechnung von Pensionszeiten für Kindererziehung für Geburten seit 1.1.2005.