Leihmutterschaft Dänemark
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DK / Reproduktionsmedizin: Kinder haben keine rechtliche Mutter

IEF, 15.12.2020 – Eine Adoption in Folge einer kommerziellen Leihmutterschaft ist nach dänischem Recht unzulässig. Die Frage, wer die Mutter ist, bleibt unbeantwortet.

Der oberste Gerichtshof Østre Landsret in Kopenhagen hat mit seinem Urteil von Mitte November die Ansicht der Behörde letztinstanzlich bestätigt, wonach eine Adoption eines Kindes Unentgeltlichkeit voraussetzt.

Bestellvater ist biologischer Vater

Bereits 2013 hatte das dänische Paar eine ukrainische Leihmutter bezahlt, die Zwillinge auf die Welt brachte. Da die Kinder im Wege der künstlichen Befruchtung mit Samenzellen des Bestellvaters gezeugt wurden, war dieser von den dänischen Behörden unmittelbar als biologischer Vater eingetragen worden. Seine Frau hatte ihre Elternschaft jedoch im Wege der Adoption feststellen lassen. Da die Leihmutterschaft gegen Entgelt erfolgte – was in Dänemark verboten ist – wiesen die Behörden das Begehren der Bestellmutter jedoch ab, denn nach dänischem Recht setzt eine Adoption voraus, dass kein Entgelt fließt. Auch ihre Berufung brachte keinen Erfolg: nach Ansicht des Gerichts sei es „absolut verboten, eine Adoptionserlaubnis zu erteilen, wenn jemand, der an der Adoption beteiligt war, eine Zahlung geleistet oder erhalten hat.“, bestätigte nun der östliche oberste Gerichtshof Østre Landsret. Das Gesetz solle sicherstellen, dass Kinder nicht als Objekte behandelt werden, die gekauft und bezahlt werden.

Zwei Mütter, eine Mutter, gar keine Mutter…

Wie das Onlineportal CPH Post online berichtet, entstand durch das Urteil eine einzigartige, jedoch derzeit ausjudizierte Situation: die Zwillinge haben rechtlich gesehen keine leibliche Mutter. Diese Situation zeigt das rechtliche Dilemma, zu welchen unerlaubte reproduktive Praktiken führen. „Leihmutterschaft ist aus gutem Grund verboten. Das Urteil des dänischen Höchstgerichts spricht von großem Mut der Richter, denn so ein Ergebnis möchte keiner. Wenn es aber notwendig ist, weil es andernfalls zu einer Akzeptanz der Leihmutterschaft durch die Hintertür kommt, dann kann man diese gerichtliche Konsequenz nur befürworten.“, so Dr. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF). (KL)

Lesen Sie dazu auch: EU / Leihmutterschaft: Kommission ebnet den Weg durch Anerkennung von Bestelleltern

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