US / Abtreibung: Keine Strafverfolgung von Verstößen gegen das Abtreibungsverbot
IEF, 21.6.2019 – Staatsanwälte aus 23 US-Bundesstaaten haben öffentlich erklärt, künftig keine Verstöße gegen ordnungsgemäß erlassene Gesetze über Abtreibungsverbote zu verfolgen. Sie berufen sich auf die Rechtsprechung des Supreme Court und reagieren darauf auf die jüngste Welle verschärfter Abtreibungsgesetze in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten.
In einer gemeinsamen Erklärung der 42 Staatsanwälte, einer Gruppe die sich unter dem Namen Fair and Just Prosecution zusammengeschlossen hat, heißt es, es bestehe unter ihnen „auf persönlicher oder moralischer Ebene“ betreffend des Rechts auf Abtreibung zwar keine Einigkeit, auch stammten nicht alle von ihnen aus Bundesstaaten, in denen es gesetzliche Abtreibungsverbote gebe, man sei sich jedoch darüber einig, dass man als Staatsanwalt „Entscheidungen der Gesundheitsversorgung – und im Falle der Abtreibung handle es sich um eine solche – nicht kriminalisieren dürfe“. Des Weiteren heißt es, es sei die Pflicht gewählter Staatsanwälte, deren Aufgabe es sei, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, ihre Sicht der Dinge klar zu äußern.
Abtreibung als „Entscheidung der Frau über deren medizinische Versorgung“
Die Unterzeichnenden hätten beschlossen, „nach eigenem Ermessen zu entscheiden“, welche Personen nicht strafrechtlich verfolgt werden. In Präzedenzfällen der letzten 50 Jahre habe der Supreme Court judiziert, dass Frauen das Recht hätten, selbst „Entscheidungen über ihre medizinische Versorgung“ zu treffen, einschließlich der Entscheidung abzutreiben, aber nicht beschränkt auf diese. Die Durchsetzung von Gesetzen, die Entscheidungen des Einzelnen im Rahmen des Gesundheitswesens unter Strafe stellen, würden diesem Präzedenzfall widersprechen, unhaltbare Gerichtsentscheidungen erfordern und das Vertrauen in die Integrität des Justizsystems schwächen. Die gemeinsame Stellungnahme ist eine Reaktion auf die Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten. Das IEF hat berichtet.
Lebensschutzbewegung erhofft Wende in der Rechtsprechung des Supreme Court
Wie es etwa in Life Site heißt, zeigt sich die Pro-Life Bewegung von diesem Zusammenschluss unbeirrt. Nate Madden vom Conservative Review meint etwa dazu: „Von den 42 Staatsanwälten, die in dem Dokument angeführt sind, haben nur drei ein Amt in Georgia inne, einer in Alabama und einer in Ohio. Andere auf der Liste kommen aus Staaten mit weitaus freizügigeren Abtreibungsgesetzen wie New York und Kalifornien.“ Dennoch sei die Erklärung symbolisch. Denn bisher habe keines der jüngsten Abtreibungsverbote Wirkung gezeigt und es sei wahrscheinlich, dass die neuen Regelungen von den Gerichten solange unangewendet bleiben, bis der Supreme Court sich erneut mit der Frage der Abtreibung auseinandersetzen muss. Eine solche – von der Pro Life Bewegungen bewusst angestrebte – Überprüfung könnte dazu führen, dass das amerikanische Höchtsgericht die Präzedenzentscheidung Roe v. Wade zugunsten einer Entscheidung widerruft, die eine Abtreibungsgesetzgebung ermöglicht. Im höchst umstrittenen Präzedenzfall hatte der Supreme Court im Jahr 1973 festgestellt, dass der Schwangerschaftsabbruch automatisch unter das Recht auf Privatsphäre fällt. (KL)