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DE / Gender: Kein Anspruch auf weibliche Anrede auf Formular

IEF, 24.07.2020 – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer Frau aus Mängeln in der Begründung abgewiesen.

Die 82-Jähringe Saarländerin Marlies Krämer ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVfG) in Deutschland gescheitert. Die selbsterklärte „bekennende Feministin“ war gegen die Bezeichnung als „Kunde“ und „Kontoinhaber“ auf den Formularen einer Bank durch die gerichtlichen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen.

Verfassungsgericht fällte keine inhaltliche Entscheidung

Laut Bericht der FAZ scheiterte die Verfassungsbeschwerde aber weniger an der inhaltlichen Wertung durch das BVfG als vielmehr an der inhaltlichen Abgrenzung der gestellten Frage. Vielmehr vermeinte das Höchstgericht, dass die gewünschte Entscheidung über die Beschwerde keine abschließende Klärung brächte, sondern vielmehr neue ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit Gleichstellungsgesetzen bewirken würde.

Bereits im Jahr 2018 hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) als Höchstgericht in einem zivilrechtlichen Verfahren der Klägerin die Klage in letzter Instanz abgewiesen. Dabei kamen die Richter zum Schluss, dass die männliche Sprachform nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße. Durch die Verwendung der männlichen Form komme keine Geringschätzung des anderen Geschlechts zum Ausdruck, vielmehr könne sie als „geschlechtsblind“ verwendet werden. (Das IEF hat berichtet)

Noch kein Ende des Rechtsstreits in Sicht

Krämer scheint jedoch nicht aufgeben zu wollen. Nach Zurückweisung ihrer Beschwerde scheint sie jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu wollen. (MM)

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