tödliche Medikamente
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DE / Lebensende: Kaufverbot für tödliche Medikamente vor Bundesverfassungsgericht

IEF, 03.12.2019 – Das Verwaltungsgericht Köln ist der Meinung, dass schwerkranke Menschen Zugang zu tödlichen Medikamenten bekommen sollten.

Berufung gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Wie aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 19.11.2019 hervorgeht, lägen dem Gericht sechs Klagen vor, die die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung zum Ziel hätten. Die Kläger litten an „gravierenden Erkrankungen und deren Folgen“ und hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsprechende Anträge auf Erhalt der tödlichen Medikamente gestellt. Dieses lehnte die Anträge jedoch ab.

Die Kläger berufen sich auf ein Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 2.3.2017, wonach Schwerkranke in „extremen Ausnahmesituationen“ Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, kam das Gericht in seinem Urteil zum Ergebnis, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schwer und unheilbar Kranken in Extremfällen den Zugang zu tödlichen Medikamenten nicht verwehren dürfe.

Gesundheitsminister blockiert das Urteil

Auf Anweisung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn jedoch darf das BfArM keine tödlichen Betäubungsmittel an Schwerkranke und Sterbewillige ausgeben. So wies das BfArM bislang alle eingegangenen Anträge ab. Spahn begründete seine Vorgehensweise mit der Tatsache, dass sich der Bundestag 2015 nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema, für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe – mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen „Sterbehilfe-Gesetz“ wurde der Tatbestand Beihilfe zum Suizid im Fall von geschäftsmäßigem Betrieb verboten. Für Spahn habe das Parlament damit eine klare Vorgehensweise vorgegeben, die dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts widerspreche.

Richter: Recht des Einzelnen kann Schutzpflicht übertrumpfen

Die 7. Kammer des VG Köln sei nun aber der Überzeugung, dass die staatliche Schutzpflicht für das Leben in begründeten Einzelfällen hinter das Recht des Einzelnen auf einen frei verantworteten Suizid zurücktreten könne. Das Bundesverfassungsgericht solle nun überprüfen, ob das generelle Erwerbsverbot tödlicher Medikamente verfassungskonform sei.

Rechtsgutachter: Erwerbsverbot ist verfassungskonform

Zu welchem Ergebnis das Bundesverfassungsgericht kommen werde, sei nicht eindeutig, meint dazu Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am IEF. Sie verweist auf das Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio aus 2018, der die Position des VG Köln widerlegt. Laut di Fabio bestünde nämlich keine verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates, einem Sterbewilligen die für den Suizid notwendigen Mittel zu verschaffen oder den Zugang zu ihnen zu ermöglichen.  Auch werde durch das gesetzlich angeordnete Erwerbsverbot tödlicher Medikamente zum Zweck der Selbsttötung nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Suizidenten eingegriffen. (TSG)

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