DE / Reproduktionsmedizin: Kassen sollen Konservierung von Ei- und Samenzellen von Krebspatienten bezahlen
IEF, 23.7.2018 – In Deutschland sollen künftig die Krankenkassen die Kosten für die Konservierung von Ei- und Samenzellen junger Krebskranker mit Kinderwunsch übernehmen.
Medienberichten zufolge kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzesentwurf noch für Juli an. Rund 15.000 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkrankten in Deutschland jährlich an Krebs. Vielen von ihnen drohte durch die Tumore oder die Therapie die Unfruchtbarkeit. Bislang müssen Betroffene die Kosten für die Konservierung von Ei- oder Samenzellen selbst tragen. Das solle sich laut Spahn in Zukunft ändern.
Auch in Österreich können Krebspatienten Ei- und Samenzellen zum Zwecke einer späteren künstlichen Befruchtung auf eigenen Kosten konservieren lassen. Aktuelle Bestrebungen, dies zu ändern, gibt es derzeit nicht. Für Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) bestätigen die Überlegungen aus Deutschland aber die Entwicklungen über die Verbesserung der Konservierung von Ei- und Samenzellen und untermauern die Forderung, künftig nicht alle im Zuge einer hormonellen Stimulation geernteten Eizellen gleich zu befruchten. Vielmehr könnten Eizellen, die nicht sofort für den Embryotransfer eingesetzt werden, vorerst unbefruchtet eingefroren werden. Damit würde man nicht nur überzählige Embryonen vermeiden, sondern auch der derzeitigen Rechtslage gerecht werden, ist Merckens überzeugt.