
IT / Reproduktionsmedizin: Gesetzesvorschlag gegen „Reproduktionstourismus“ eingereicht
IEF, 25.03.2023 – Der Gesetzesentwurf soll es italienischen Paaren verbieten, Leihmütter im Ausland zu engagieren.
Leihmutterschaft ist in Italien bereits verboten
Seit 2004 ist Leihmutterschaft in Italien verboten. Jeder Person, die entweder für sich selbst Leihmutterschaft in Anspruch nimmt oder Leihmutterschaft organisatorisch unterstützt oder bewirbt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro.
Mutter und Kind werden zur „Ware“ degradiert
Am vergangenen Donnerstag, den 23. März 2023, hat die Partei Fratelli d‘ Italia (deren Vorsitzende, Giorgia Meloni, Premierministerin ist) einen Gesetzesentwurf eingebracht, um Leihmutterschaft auch dann zur Straftat zu machen, wenn sie im Ausland in Anspruch genommen wird. Damit sollen italienische Paare auch dann bestraft werden, wenn sie Leihmütter im Ausland engagieren.
Leihmutterschaft sei, so heißt es im Entwurf, ein „abscheuliches Beispiel für die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers“. Nicht nur die Mütter, sondern auch die Babys, die unmittelbar nach ihrer Geburt ihre (Leih-)Mütter verlassen müssen und damit einem „traumatischen Erlebnis“ ausgesetzt werden würden, würden zur „Ware“ degradiert werden.
Gesetzeslücke erlaubt „Reproduktionstourismus“
Die Tatsache, dass Leihmutterschaft zwar in Italien verboten ist, doch in anderen Ländern erlaubt ist, habe in den letzten Jahren dazu geführt, dass italienische Paare zunehmend auf Leihmütter im Ausland zugegriffen hätten. Damit bestehe eine „Gesetzeslücke“, die es nicht erlaube, den sogenannten „Reproduktionstourismus“ zu verhindern. Die Ergänzung der Regelung, dass auch Leihmutterschaften, die im Ausland in Anspruch genommen werden, in Italien sanktioniert werden, solle diese Lücke schließen.
Familienministerin befürwortet den Gesetzesentwurf
Laut Medienberichten würden alle Mitte-rechts-Parteien, das heißt auch die Lega und Forza Italia, eine Gesetzesänderung befürworten. Auch die Familienministerin, Eugenia Roccella (Fratelli d‘ Italia), hat sich dafür ausgesprochen, Leihmutterschaft als ein „universelles Verbrechen“, das auch bei Begehung im Ausland im Inland geahndet werden kann, zu deklarieren. In den kommenden Wochen soll der Gesetzesentwurf erst von der Justizkommission der Camera dei Deputati begutachtet werden, bevor er im Parlament weiter diskutiert wird.
Mailand stellt Registrierung von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare ein
Die aktuelle Diskussion um das Thema Leihmutterschaft ist eng mit der Frage nach der Eintragung von Kindern, die gleichgeschlechtliche Paare im Ausland „erworben“ haben, ins italienische Personenstandsregister verbunden. Seit 2016 dürfen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Italien eingetragen werden. Allerdings haben solche Partnerschaften kein Adoptionsrecht. Einige italienische Gerichte hätten sich laut Medienberichten in der Vergangenheit mangels klarer Regelungen dafür ausgesprochen, dass gleichgeschlechtliche Paare die leiblichen Kinder des jeweils anderen Partners adoptieren dürfen. Außerdem sollen die Bürgermeister einiger italienischer Großstädte die Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare aufgrund von ausländischen Leihmutterschaftsvereinbarungen anerkannt haben.
In Mailand beispielsweise habe der Bürgermeister, Giuseppe Sala, in den letzten Jahren ausländische Geburtsurkunden von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare in das italienische Personenstandsregister eintragen lassen, obwohl künstliche Befruchtung und Adoption ihnen laut nationalem Recht nicht erlaubt sind. Vor kurzem habe er allerdings eine Anweisung aus dem Innenministerium erhalten, in dem er aufgefordert wurde, die Registrierung von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare einzustellen. (SM)