INT / Menschenrechte: Internationaler Tag der Kinderrechte
IEF, 30.11.2020 – National und international gibt es unterschiedliche Interpretationen und Vorstellungen davon, wie Kinderrechte am besten umzusetzen sind.
Anlässlich der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die UN-Generalversammlung am 20. November 1989 wurde auch heuer der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Zahlreiche Organisationen nutzten das Jubiläum, um auf die Nöte von Kindern, gerade auch im Hinblick auf die Corona-Krise, hinzuweisen und die Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
Kinderrechte auch vor der Geburt
Aktion Leben wies in einer Pressemeldung zum Internationalen Tag der Kinderrechte auf die Bedürfnisse und Rechte der Kinder vor der Geburt hin. Ungeborene Kinder seien bereits Teil unserer Gesellschaft. Durch die zunehmende Technologisierung der Zeugung würden ihre Rechte jedoch gerade vor der Geburt immer häufiger verletzt, erklärt Martina Kronthaler, Generalsekretärin von Aktion Leben. Als Beispiel dafür nennt sie das Recht, seine Eltern zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen (Artikel 7), welches bei Kindern, die durch Keimzellspenden oder durch Leihmutterschaft geboren werden, oft missachtet werde. Bei der Leihmutterschaft komme noch hinzu, dass Kinder de facto wie Waren international gehandelt werden, was dem Verbot des Kinderhandels in Artikel 35 der Kinderrechtskonvention widerspreche.
Zum Recht auf Gesundheit gehöre auch eine gesunde Schwangerschaft, heißt es weiter in der Pressemeldung von Aktion Leben. Denn gerade die ersten Entwicklungsmonate, wenn Organe und Gehirn beim Ungeborenen ausgebildet werden, seien ausschlaggebend für die spätere Gesundheit von Kindern. „Wir müssen alles daran setzen, werdende Mütter zu ermächtigen, gesund zu leben. Auch die Reduktion von Stress gehört zu den wichtigsten gesundheitsfördernden Maßnahmen in der Schwangerschaft. Schon den Kindern in der Schule müssen wir davon erzählen, welch großes Potenzial in der vorgeburtlichen Lebenszeit für die Gesundheit liegt. Wir müssen zweitens schwangere Frauen besser unterstützen, wenn sie in Not sind“, betont Kronthaler.
Außerdem würden auch in Österreich nicht alle Kinder in Verhältnissen leben, die ihrer Gesundheit zuträglich sind. Chronische Erkrankungen, psychosoziale Integrations- und Regulationsstörungen sowie Entwicklungsbeeinträchtigungen würden zunehmen. Deshalb fordert Aktion Leben anlässlich des Tags der Kinderrechte neben einer verstärkten Unterstützung für schwangere Frauen und Familien auch mehr Investitionen in die Prävention und Unterstützung der Eltern.
Belastung von Kindern durch die Pandemie
Unter anderem thematisierten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) und die Österreichischen Kinderfreunde in Presseaussendungen anlässlich des Kinderrechtetags die schwierige Situation von Kindern während der Corona-Pandemie. Im Vordergrund stünden für die Politik die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft, Handel und Tourismus. Hier sei man bemüht die Schäden möglichst einzugrenzen. Anders verhalte es sich bei der Sorge um das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Sie seien durch das Aussetzen des Präsenzunterrichts und das Verbot von sozialen Kontakten besonders betroffen. Durch die Schulschließungen seien die Chancengleichheit und das Recht auf Bildung der Kinder verletzt. Als Lösungsansätze werden in der Presseaussendung der kijas eine Mischform von Präsenz- und Fernunterricht und kleinere Gruppen vorgeschlagen.
Ähnliche Bedenken im Zusammenhang mit den Schulschließungen während des erneuten Lockdowns äußerte auch der Katholische Familienverband Österreich und fordert mehr Unterstützung in den Schulen sowie eine Wiedereröffnung zeitgleich mit dem Handel.
Die Sorgen, Ängste und das Verbot, mit Gleichaltrigen zusammenzukommen, würde sich negativ auf die psychische Gesundheit der Kinder auswirken. Deshalb fordern die kijas und die Kinderfreunde zudem breit gestreute psychologische und sozialarbeiterische Angebote, sowie therapeutische Interventionen in Schulen und die mobile Krisenberatung.
Kinderrechtsstrategie der EU-Kommission
Den Kinderrechten widmet sich auch die EU-Kommission, die derzeit eine neue Kinderrechtsstrategie für die Jahre 2021-2024 ausarbeitet. Diese soll als politischer Rahmen für interne und externe EU-Maßnahmen (Rechtsvorschriften, Strategien, Finanzierung usw.) im Bereich der Rechte von Kindern dienen. Die Strategie wird sich auf bestehende und neue Herausforderungen im Bereich der Kinderrechte fokussieren und eine Liste von Maßnahmen enthalten, die die Kommission im Laufe ihres Mandats umsetzen soll. Außerdem soll die Strategie Empfehlungen für Maßnahmen anderer Organe und Einrichtungen der EU, der Mitgliedstaaten und von Interessenträgern enthalten.
In der Roadmap der EU-Kommission zu der Kinderrechtsstrategie heißt es, dass sich diese auf den Schutz vulnerabler Kinder, auf den Schutz ihrer Rechte online, eine kinderfreundliche Justiz und die Prävention und den Kampf gegen Gewalt konzentrieren soll. Außerdem sei die Stärkung der Rechte von Flüchtlingskindern und die Beteiligungen der Kinder am politischen und demokratischen Leben der EU im Fokus der Strategie. Im Sinne eines Kinderrechte-Mainstreamings sollen zudem EU-Maßnahmen, die Kinder betreffen, sich am Kindeswohl orientieren.
Im Zusammenhang mit der Kinderrechtsstrategie hat die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung beschlossen, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, mit der die Ansichten von Interessenträgern zu der neuen Strategie eingeholt werden sollen. Ziel der Konsultation sei es, allen Bürgern und Organisationen die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zur Politikentwicklung zu leisten, die Meinung zu den politischen Optionen und ihren möglichen Auswirkungen zu erheben und die Chancen und Herausforderungen für EU-Maßnahmen für die Rechte von Kindern zu ermitteln.
Erstaunlich ist für Mag. Antonia Holewik, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF), dass Eltern und Familien weder in der Roadmap, noch im Fragebogen, anhand dessen die öffentliche Konsultation durchgeführt wird und der dem IEF vorliegt, im Zusammenhang mit den Kinderrechten Erwähnung finden. Es scheint fast, man wolle Kinder völlig entkoppelt von ihren Eltern betrachten. Dies könne jedoch kaum dem geforderten Kindeswohl entsprechen, zumal die Familie im Normalfall am besten auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen kann und der primäre Ort ist, an dem Kinder sich bestmöglich entfalten können. Die Verwirklichung der Kinderrechte hänge daher ganz eng mit der Umsetzung und Stärkung von Rechten der Familie zusammen. Ob Eltern und Familien in der Kinderrechtsstrategie doch noch Beachtung finden, sei jedoch abzuwarten, zumal die Konsultation noch nicht abgeschlossen und die konkreten Strategie-Maßnahmen der EU-Kommission noch nicht beschlossen seien, so Holewik abschließend. (AH)