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INT / Gender: Internationale Strategien der Transgender Lobby

IEF, 25.05.2020 – Ein Leitfaden schildert bewährte Strategien zur Durchsetzung der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts bei Minderjährigen.

Das Thema der Änderungen des Geschlechts in Personenstandsurkunden sowie die Option einer dritten Variante zu männlich und weiblich poppt in auffallend konzertierter Weise in zahlreichen Ländern der Welt auf. Dass es sich dabei  um eine höchst erfolgreiche, akkordierte Vorgehensweise handelt, ist mehr als eine Vermutung. So haben sich beispielsweise die International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex (LGBTQI) Youth and Student Organisation (IGLYO), die Nachrichtenagentur “Thomas Reuters Foundation”, “Dentons” und mehrere andere Rechtsanwaltskanzleien zusammengeschlossen, um einen Leitfaden mit Best Practice und erfolgreichen Strategien zur Erleichterung einer rechtlichen Änderung des Geschlechts für unter 18-Jährige zu erstellen.

Gründe für die rechtliche Anerkennung der empfundenen Geschlechtsidentität

Als Motiv für ihre Kooperation geben die Beteiligten unter anderem die psychische Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden minderjähriger Transgender-Personen an. Ohne einen erleichterten Zugang zur Änderung der Geschlechtseintragung müssten sich diese nämlich in verschiedenen Situationen vor fremden Personen outen. Nicht zuletzt beim Reisen und in der Schule würde das den Transgender-Kindern große Schwierigkeiten bereiten.

Die Möglichkeit den Geschlechtseintrag zu ändern wird in dem Papier immer wieder als Menschenrecht, das jeder Transgender-Person zustehe und aus mehreren geltenden Menschenrechten abgeleitet werden könne, bezeichnet.

Der Leitfaden nimmt auch eine Analyse der Gesetzeslage in mehreren europäischen Ländern vor. Norwegen, Malta und Belgien werden dabei als Länder mit „fortschrittlichen“ Gesetzen und Dänemark, Frankreich, Irland, Portugal und das Vereinigte Königreich als Länder mit vergleichsweise restriktiven Gesetzen, präsentiert.

Schließlich enthält das Dokument auch praktische Tipps für NGOs, die sich für Transgender-Rechte einsetzen.

Agitation auf internationaler Ebene längst erfolgreich

Es gibt zwar keinen internationalen Vertrag oder darin enthaltene einzelne Bestimmungen, die sich ausschließlich an Transgender-Personen richten würden. Der Leitfaden unternimmt jedoch den Versuch, diese Rechte aus verschiedenen allgemeineren Menschenrechten abzuleiten und nennt dabei u.a. das Recht auf Privatsphäre, auf Gesundheit, Bildung und Entwicklung.

So würde eine Einschränkung der rechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität gegen das Recht auf Privatleben verstoßen. Ein erschwerter Zugang zu geschlechtsspezifischen Aktivitäten und Einrichtungen für Transgender-Personen an der Schule bedeute hingegen eine Verletzung des Rechts auf Bildung. Das Kindeswohlprinzip und das Recht gehört zu werden, würden außerdem dadurch ausgehöhlt werden, dass Kindern bis zu einem gewissen Alter die Fähigkeit abgesprochen werde, sich ihrer geschlechtlichen Identität bewusst zu sein.

Kinder seien selbständige Rechtssubjekte und von ihrer Familie und ihren Eltern zu unterscheiden. Unter dem Stichwort „Recht auf Entwicklung“ heißt es in dem Dokument deshalb, dass Staaten dazu verpflichtet wären, gegen Eltern vorzugehen, wenn diese ihre Zustimmung zur rechtlichen Geschlechtsänderung oder zu Transgender-Behandlungen verweigern würden.

Zusammenfassend weist das Dokument auf positive Entwicklungen auf internationaler Ebene in Bezug auf Transgender-Rechte in den letzten Jahren hin und nennt dabei im Speziellen die Yogyakarta Prinzipien. Die genannten Entwicklungen seien vorerst im Bereich des rechtlich nicht bindenden Soft Law zu verorten. Anhand solcher Absichtserklärungen könnten Menschenrechtsgremien jedoch Empfehlungen an Nationalstaaten zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts richten.

„Best“ Practice auf nationaler Ebene

Ein aus den Yogyakarta Prinzipien abgeleiteter wichtiger Grundsatz sei die volle rechtliche Gewährleistung der Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag ohne verpflichtende medizinische Diagnosen und ohne bürokratische und finanzielle Hürden. Die als „fortschrittlich“ bezeichneten Staaten würden sich alle durch eine Umsetzung dieses Prinzips charakterisieren.

Eine Muster-Rechtsordnung würde gemäß den Leitlinien alle Transgender-Rechte auch auf Minderjährige ausweiten und die Erfordernis der elterlichen Zustimmung beschränken. Außerdem sollte eine Änderung der Geschlechtseintragung keine vorhergehende Sterilisation, Hormonbehandlung, geschlechtsumwandelnde Operation bzw. medizinische Diagnose erfordern. In Bezug auf Partnerschaften, sollte die Änderung des Geschlechtseintrags keine Auswirkung auf den Status der Beziehung haben und ohne Einwilligung des Partners durchgeführt werden können. Der Leitfaden plädiert zudem für einen einfachen Zugang zu kostenlosen geschlechtsanpassenden Therapien.

Strategien für NGOs

In dem den NGOs gewidmeten Teil des Leitfadens wird den Transgender-Aktivisten empfohlen, vor allem Jungpolitiker für ihre Anliegen zu gewinnen. Wie Erfahrungen gezeigt hätten, sei es in der Kampagne zudem wichtig die Geschlechtsidentität und die Änderung der Geschlechtseintragung von der medizinischen Diagnose und Behandlung zu trennen. Damit würde man die Chancen darauf, dass auch Minderjährige eine rechtliche Geschlechtsänderung vornehmen lassen können, erhöhen.

Den NGOs wird in dem Leitfaden nahegelegt, wahre Begebenheiten echter Personen zu erzählen. Dies würde den Politikern und der Öffentlichkeit helfen, sich mit den Anliegen und Problemen von Transgender-Personen zu identifizieren und mit ihnen mitzufühlen. Man könne auch wahre Begebenheiten durch Schauspieler in Fernsehprogrammen nachspielen lassen, sollten sich die Betroffenen nicht outen wollen.

Besonders ratsam sei es auch, der politischen Agenda der Regierung sowie den Medien einen Schritt voraus zu sein, indem man beispielsweise Gesetzesvorschläge veröffentlicht noch bevor die Regierung einen eigenen Entwurf eingebracht hat. NGOs sollten sich zudem früh in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Idealer Weise noch bevor dieser überhaupt begonnen hat.

Als unschlagbares Argument in der Transgener-Debatte werden die Menschenrechte genannt. Untersuchungen hätten gezeigt, dass diese – wahrscheinlich aufgrund des Stigmas, das den jeweiligen Staaten bei Menschenrechtsverletzungen anhängt – besonders wirksam seien. In Norwegen beispielsweise, das eine der liberalsten Transgender-Regelungen aufweist, hätte der Rückgriff auf Menschenrechte der Kampagne den Erfolg beschert.

Das Dokument empfiehlt außerdem, eher negativ behaftete mit positiveren und in der Gesellschaft eher akzeptierten Kampagnen zu verknüpfen. Als Beispiel dafür wird Dänemark genannt, wo man für Transgender-Rechte in Verbindung mit der Kampagne zur Legalisierung der „Homo-Ehe“ lobbyiert hat.

In manchen Fällen, so das Lobbying-Papier, könne das Vermeiden von exzessiver Medienberichterstattung und das Ansprechen einzelner Politiker förderlich sein.  Allgemein sei es aber wesentlich, das „politische Momentum“ zu nützen, um die rechtliche Anerkennung des Geschlechts für Minderjährige durchzusetzen. Günstige Gelegenheiten bieten unter anderem neue Regierungskonstellationen nach Wahlen, strategisch geführte Gerichtsprozesse oder die „Verurteilung“ des Staates auf internationaler Ebene durch andere Staaten oder internationale Organisationen und einflussreiche NGOs.

Kompromisse in Gesetzgebungsverfahren seien so weit wie möglich zu vermeiden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Kompromisse meist ein zweischneidiges Schwert seien und es manchmal Jahre dauern könne, um eine durch einen Kompromiss eingeführte Regelung wieder zu ändern.

Schließlich werden in dem Dokument das Bündeln von Expertise und die Vorteile einer Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen NGOs und Menschenrechtsexperten angesprochen.

Bioethikkommission warnt vor übereilten Anpassungen

Die österreichische Bioethikkommission hat sich dem Thema der Intersexualität und Transidentität ausführlich in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2017 gewidmet. Während sie sich damals für die Möglichkeit einer dritten Option der Geschlechtseintragung neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ aussprach, betonte sie die Notwendigkeit von umfangreicher psychologischer Begleitung und Beratung im Zuge eines Geschlechtsumwandlungsprozesses. Wörtlich heißt es in Empfehlung 18: „Eine intensive Beratung und psychologische Betreuung von Personen mit einem Wunsch nach Geschlechtsumwandlung – einschließlich einer sachverständigen Begutachtung der Ernsthaftigkeit und voraussichtlichen Irreversibilität des Wunsches – dient dem Schutz vor übereilten Entscheidungen mit schwerwiegendsten Folgen für den weiteren Lebensweg der Betroffenen und nicht deren Bevormundung. Sie ist auch aus ethischer Sicht nicht nur gerechtfertigt, sondern im Gegenteil geboten.“ Es könne zwar über eine Reduzierung der Anzahl erforderlicher Sachverständigengutachten diskutiert werden. Die derzeit praktizierte Zweistufigkeit der Behandlung, die nach einer hormonellen Behandlung und vor operativen Eingriffen eine Bewährungsprobe im Alltag vorsieht, sei aber jedenfalls beizubehalten, so die Bioethikkommission.

Steigende Zahlen von Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jugendlichen

Einige problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit Transgender-Kindern bleiben in den Leitlinien unbehandelt. So weisen beispielsweise immer mehr Studien auf einen alarmierenden Zuwachs an Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsidentitätsstörungen hin (das IEF hat berichtet). Während sich einige also national und international für die Rechte von Transgender-Minderjährigen einsetzen, scheint die Gendertheorie immer mehr für Verunsicherung und Verwirrung bei Kindern zu sorgen, so Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF). Problematisch sei dies auch im Zusammenhang mit den bei einer Genderdysphorie zur Anwendung kommenden Behandlungen, wie Hormonbehandlungen und geschlechtsumwandelnden Operationen. Gerade bei Minderjährigen können diese scherwiegende und oft unumkehrbare Auswirkungen, wie etwa Unfruchtbarkeit, zur Folge haben. Einige Studien würden auch auf eine erhöhte Sterblichkeitsrate nach gegengeschlechtlichen Hormontherapien hinweisen, gibt Merckens zu bedenken.

Das Beispiel der britischen Grafschaft Oxfordshire zeige zudem, dass beim Erstellen von Transgender-Richtlinien für Schulen das Wohl aller Kinder, vor allem auch der Schülerinnen, und nicht nur der Transgender-Kinder zu berücksichtigen sei. (Das IEF hat berichtet).

Äußerst kritisch zu betrachten, seien laut Merckens auch die Vorstöße, Eltern das Mitsprachrecht bei wichtigen Entscheidungen betreffend ihre minderjährigen Kinder zu entziehen. Das in den Leitlinien immer wieder vorgebrachte Argument des „Kindeswohls“ wäre in den allermeisten Fällen gerade ein primäres Anliegen der Eltern und von diesen am besten gewahrt. Eltern würden sich nicht so leicht von Trends, Moden und gesellschaftlichem Druck beeinflussen lassen, wenn es um das Wohl ihrer Kinder gehe. Zu sagen, dass Jugendliche in der hochsensiblen Zeit der Pubertät, in der sich ihre Identität und Persönlichkeit gerade erst herauskristallisiert und entwickelt, teilweise unumkehrbare Entscheidungen über ihre geschlechtliche Identität treffen sollten, scheint alles andere als im besten Interesse dieser zu sein und viel mehr bloß im Rahmen einer Lobbying-Agenda von Erwachsenen mit Eigeninteressen instrumentalisiert zu werden, warnt Merckens abschließend. (AH)

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