
INT / Sterbehilfe: Weltweite Tendenz in Richtung Legalisierung und Ausweitung der Sterbehilfe
IEF, 11.02.2019 – Während der Ärzteverband in England „neutrale“ Stellung gegenüber assistiertem Suizid bezieht, informieren kanadische Ärzte ihre Patienten noch vor Palliativangeboten über die Möglichkeit der Tötung auf Verlangen.
Nachdem kanadische Ärzte und Bioethiker die Sterbehilfe als eine palliative Behandlung am Lebensende und somit als Bestandteil der Gesundheitsfürsorge klassifiziert haben (das IEF hat berichtet), wird Tötung auf Verlangen als eine von mehreren möglichen Versorgungsoptionen gehandhabt. Wie in einem Beitrag des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) zu lesen ist, darf ein Arzt laut medizinischen Leitlinien, erst nach Ausschöpfen aller Versorgungsoptionen über die Möglichkeit der Tötung auf Verlangen informieren. Seit dem Inkrafttreten des „Medical Assistance in Dying“ (MAiD-) Gesetzes im Jahr 2016 gibt es in Kanada diesbezüglich jedoch keine Regelungen mehr.
Letztens wurde eine Studie durchgeführt, die die Praxis kanadischer Ärzte bei der Aufklärung ihrer Patienten über Tötungsoptionen, untersucht hat. Die im Journal of Medical Ethics publizierte Studie kommt zum Ergebnis, dass viele Patienten zum Zeitpunkt des Antrags auf Sterbehilfe keine angemessene palliative Versorgung erhalten haben. In 25 Prozent der untersuchten Fälle soll palliative Versorgung erst einen Tag vor oder nach dem Antrag angefordert worden sein. Zudem sei die Zeit zwischen Antrag und Tötungstag sehr kurz gewesen und soll im Schnitt nur 6 Tage betragen haben.
„Wenn Tötung noch vor jeder palliativen Versorgung angeboten wird, dann haben wir es mit einer Bankrotterklärung des ärztlichen Ethos zu tun“, so der Direktor des IMABE, Univ.-Prof. Dr. Johannes Bonelli hinsichtlich der Entwicklung in Kanada.
Wie das IMABE meldet, liegt mittlerweile auch ein Bericht des Rates der kanadischen Akademien über Sterbehilfe für Minderjährige und Menschen mit geistigen Erkrankungen sowie kognitiven Störungen vor. Darin wird sowohl die auf aktive Sterbehilfe zielende schriftliche Patientenverfügung für den Fall einer zukünftigen, schweren Erkrankung befürwortet, als auch grundsätzlich die aktive Sterbehilfe für ältere Minderjährige und Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Mehr über die Stellung des englischen Ärzteverbands gegenüber assistiertem Suizid erfahren Sie hier.