Casablanca
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INT / Reproduktionsmedizin: Experten aus 75 Ländern unterzeichnen die „Erklärung von Casablanca“

13.03.2023 – Am 3. März wurde die Erklärung, die ein universelles Verbot der Leihmutterschaft fordert, in Casablanca der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die „Erklärung von Casablanca“ ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Experten, darunter Juristen, Ärzten und Psychologen. Über einen längeren Zeitraum hinweg beschäftigten sich die Experten mit den negativen Auswirkungen der Leihmutterschaft auf Einzelpersonen und die Gesellschaft als Ganzes und kamen zu der Überzeugung, dass die globale Dimension der Leihmutterschaft eine internationale Antwort verlange und eine multinationale Konvention die einzige effektive Möglichkeit darstelle, Leihmutterschaft gänzlich zu verbieten.

Nationale Verbote und internationales Abkommen gegen Leihmutterschaft

Die von 100 Experten aus 75 Ländern unterzeichnete Deklaration verkennt nicht, dass ein unerfüllter Kinderwunsch ein großer Schmerz und die reproduktiven Möglichkeiten attraktiv seien. Gleichzeitig hält sie fest, dass Leihmutterschaft als Reproduktionspraxis die Menschenwürde verletze und zu einer Verdinglichung und einem Handel mit Frauen und Kindern beitrage. Sie fordert die Staaten daher auf, ein gänzliches Verbot der Leihmutterschaft auf ihrem Gebiet zu erlassen. Die „Erklärung von Casablanca“ steht weiters für die Bestrafung von Einzelpersonen und Unternehmen ein, die als Vermittler zwischen den Leihmüttern und den Bestelleltern agieren sowie für die rechtliche Verfolgung von Personen, die entweder national oder international eine Leihmutter beauftragen. Außerdem plädiert die Deklaration für die Rechtsunwirksamkeit jeglicher Verträge, die das Austragen eines Kindes zum Inhalt haben sowie für die Implementierung eines rechtlichen Instruments für ein globales Verbot von Leihmutterschaft. Die Deklaration verurteilt Leihmutterschaft in jeglicher Form, unabhängig davon ob diese gegen Entgelt (kommerziell) oder gegen eine Aufwandsentschädigung (altruistisch) erfolgt.

Keine Regelung kann Leihmutterschaft akzeptabel machen

Die „Erklärung von Casablanca“ und ein Entwurf für ein internationales Abkommen gegen Leihmutterschaft wurden der Öffentlichkeit am 3. März 2023 im Anschluss an ein Expertenseminar in Casablanca (Marokko) präsentiert. Wie die Tagespost berichtet, fanden sich unter den teilnehmenden Experten Philosophen, Juristen, Soziologen, Psychologen und Ärzte aus 15 Ländern und vier Kontinenten darunter auch der ehemalige Präsident des UN-Ausschusses für Kinderrechte, Luis Perdernera, und Suzanne Aho Assouma, Mitglied des UN-Ausschusses für Kinderrechte und dessen ehemalige Vizepräsidentin. Mit dabei war auch Aude Mircovic, Direktorin des französischen Juristenkollektivs „Juristes pour l’enfance“, das maßgeblich am Entwurf der Deklaration beteiligt war. Gegenüber der „Tagespost” gab Mircovic zu bedenken, dass auch der beste juristische Rahmen Leihmutterschaft nicht „richtigstellen“ würde: „Kein juristischer Rahmen wird jemals angemessen sein, weil nicht nur diese oder jene Modalitäten der Leihmutterschaft ein Problem darstellt, sondern das Prinzip der Leihmutterschaft selbst, gegen die Menschenwürde verstößt: Keine Regelung kann die Tatsache akzeptabel machen, dass eine Frau dazu benutzt wird, ein Kind auszutragen, das nicht ihr eigenes ist. Keine Regelung kann die Tatsache akzeptabel machen, dass ein Kind vertraglich bestellt und ausgehändigt wird.“ (AH)

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