EXIT
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INT / Lebensende: Selbstbestimmt am Lebensende?

IEF, 14.04.2023 – Während der Sterbehilfeverein EXIT Mitglieder-Rekorde bricht, steigt in Oregon die Anzahl der assistierten Suizide.

„EXIT schützt Sie und ihre Liebsten im Spital“

Hatte der Schweizer Sterbehilfeverein EXIT im Jahre 2010 rund 52.000 Mitglieder, so sind es heute über 155.000. Die Mitgliederanzahl hat sich laut Medienberichten innerhalb von dreizehn Jahren knapp verdreifacht. Um Mitglied der Sterbehilfeorganisation zu werden, zahlt man entweder 45 Schweizer Franken pro Jahr oder einmalig 1100 Schweizer Franken. Als Gegenleistung „schützt“ EXIT, wie die Organisation selbst angibt, „[seine Mitglieder] und ihre Liebsten im Spital“, indem sie beispielsweise im Krankheitsfall versucht, persönliche Verfügungen gegenüber Spital und Ärzten durchzusetzen, oder für „eine[n] sanften, sicheren und würdigen Tod mit dem Medikament Natrium-Pentobarbital“ sorgt, d.h. Suizidassistenz leistet.

Anzahl der assistierten Suizide steigt

Laut Medienberichten hätten sich im vergangenen Jahr 1125 EXIT-Vereinsmitglieder, das heißt 15 Prozent mehr als 2021 und 23 Prozent mehr als 2020, für einen assistierten Suizid entschieden. Auch habe sich die Anzahl der assistierten Suizide, die in Alters- und Pflegeheimen durchgeführt worden seien, erhöht. Dies sei damit zu erklären, dass Sterbehilfeorganisationen wie EXIT vermehrt der Zugang zu solchen Einrichtungen gewährleistet werde.

Bei einer Mehrheit der Suizidwilligen (rund 70 Prozent) handle es sich um Frauen. (Über mögliche Gründe für diese unterschiedliche Geschlechterverteilung, die sich mit den ersten Erfahrungen mit assistiertem Suizid in Österreich deckt, hat das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtet).  Das Durchschnittsalter liege bei weiblichen „Sterbehilfe“-Patienten bei 79.8 Jahren und bei männlichen bei 79.2.

Wie „selbstbestimmt“ ist die Entscheidung Suizidwilliger?

Auch im US-Bundesstaat Oregon sei laut Medienberichten die Anzahl der assistierten Suizide im letzten Jahr gestiegen. Dabei scheint für eine Mehrheit der Betroffenen wenig auf ein „selbstbestimmtes Lebensende“ hinzudeuten. Unter den häufigsten Gründen für eine Entscheidung zur Suizidbeihilfe wurden im Rahmen einer Studie des Zentrums für Gesundheitsstatistik des Bundesstaates die folgenden genannt: die Unfähigkeit an Aktivitäten des Lebens teilzunehmen, die das Leben „erfreulich“ machen (89 Prozent) sowie ein wahrgenommener Autonomie- und Würdeverlust (jeweils 86 und 62 Prozent). Fast die Hälfte der vermeintlich Sterbewilligen sei außerdem von der Angst geplagt, der Familie zur Last zu fallen, während sechs Prozent über die Kosten besorgt seien, die mit einer Behandlung ihres Krankheitsbildes einhergehen würden.

„Ihre Entscheidung für den Tod ist keine freie Wahl, sondern eine verzweifelte Entscheidung, die ihnen von der Regierung, der Gesellschaft und sogar von einigen Ärzten aufgezwungen wurde“, so kommentierte Michael Robinson von der Society for the Protection of Unborn Children die Ergebnisse der Studie. Auch Lois Anderson, Geschäftsführerin von Oregon Right to Life, verurteilte die Entscheidung vieler Ärzte, voreilig „Sterbehilfe“ zu ermöglichen und erklärte, dass dies keine angemessene Betreuung eines Patienten sei, sondern ein Weg, diesen durch eine „Tod-mit-Würde Maschine zu schleusen“. Vermehrt würden sich laut Robinson Regierungen weltweit dem assistierten Suizid zuwenden, um Probleme, wie eine immer älter werdende Bevölkerung oder sogar Armut zu lösen.

Französische Ärztekammer gegen eine Legalisierung der „Sterbehilfe“

In Frankreich, wo eine Debatte um eine Legalisierung der „Sterbehilfe“ seit Jahren geführt wird, hat sich vor kurzem der Nationalrat der Französischen Ärztekammer gegen eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen und der Suizidassistenz ausgesprochen. Sollte die Beihilfe zum Suizid legalisiert werden, so solle stets die Gewissensfreiheit von Ärzten garantiert sein. Außerdem halte es die Ärztekammer für unbedingt erforderlich, eine bessere Anwendung des sogenannten Clayes-Leonetti-Gesetzes, welches das Lebensende von schwer erkrankten Patienten regelt, zu ermöglichen. Dies würde unter anderem den behandelnden Ärzten mehr Zeit für die Begleitung ihrer Patienten geben und zur Entwicklung der Palliativ- und Hospizpflege beitragen. (SM)

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