INT / Gender: Gebet als Form der Konversionstherapie verboten
IEF, 21.12.2021 – Kanada und Frankreich verbieten jede Art der Konversionstherapie, auch in Form eines Gebets. Das britische Parlament möchte keinen so weitreichenden Schritt gehen.
Frankreich legt hohe Strafen fest
Wie die Thomson Reuters Foundation berichtet, hat sich das französische Parlament Mitte Dezember für die gesetzliche Verankerung eines Verbots der Konversionstherapie ausgesprochen. Damit schließt sich Frankreich einer Handvoll Länder an, die Praktiken kriminalisieren, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu ändern. So hatten kürzlich auch Brasilien, Ecuador, Malta, Albanien und Deutschland Gesetze erlassen, die eine solche Praxis entweder teilweise oder vollständig verbieten. Nach der neuen französischen Gesetzgebung könnten Personen, die LGBTQ+ Personen Konversionstherapie anbieten, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt werden. Höhere Strafen sind zudem vorgesehen, wenn Kinder unter 18 oder schutzbedürftige Erwachsene beteiligt sind. Neben Injektionen und Elektroschocks werden aber auch Gebete, mit denen versucht wird, das sexuelle Verlangen oder die Geschlechtsidentität von LGBTQ+ Menschen zu ändern oder zu unterdrücken unter Strafe gestellt.
Kanada sieht weitreichende Kriminalisierung vor
Der französische Gesetzentwurf, der noch von Staatspräsident Emmanuel Macron unterzeichnet werden muss, wurde wenige Tage nach der Unterzeichnung eines ähnlichen Verbots in Kanada verabschiedet. Der kanadische Senat beschloss das umfassende Verbot der Konversionstherapie, nachdem die Senatoren zugestimmt hatten, den Gesetzesprozess ohne umfangreiche Debatten, Ausschussstudien oder Abstimmungen zu beschleunigen. Die Strafen für die neuen Delikte reichen von zwei bis fünf Jahren Haft, berichtet unter anderem etwa Fox News.
Eingriff in Grundrechte?
Vorversionen des Gesetzesentwurfs waren von den Abgeordneten als „nicht weitreichend genug“ abgelehnt worden. Der nun beschlossene Entwurf verbietet es sogar hilfesuchenden Erwachsenen selbst, eine Konversionstherapie in Anspruch zu nehmen, die darauf abzielt, „nicht heterosexuelle Anziehung oder sexuelles Verhalten zu unterdrücken oder zu reduzieren“. So definiert die Canadian Psychological Association (CPA), die das Gesetz befürwortet, Konversionstherapie als „jeden formalen therapeutischen Versuch, die sexuelle Orientierung von bisexuellen, schwulen und lesbischen Personen in heterosexuelle zu ändern“. Kritiker des Gesetzentwurfs sehen dessen Definitionen als „zu weit gefasst“, sodass sie gegen die kanadische Charta der Rechte und Freiheiten verstoßen würden. „Dieses Gesetz ist bei weitem der direkteste Angriff auf die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit“, so Marty Moore, Anwalt des Justice Centre for Constitutional Freedoms in Calgary. „Die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Charta-Verstöße sind sehr besorgniserregend.“
Großbritannien verlängert Konsultationsfrist
Während der kanadischen Bill C-4 (Gesetz zum Verbot der Konversionstherapie) bereits die königliche Zustimmung erteilt wurde, die Kanada bei bestimmten Gesetzen einzuholen hat, will man in Großbritannien selbst mit einer entsprechenden Gesetzgebung noch zuwarten. Die britische Regierung hat kürzlich angekündigt, die Frist für Stellungnahmen zu einem Gesetzesentwurf über ein Verbot der Konversionstherapie um acht Wochen zu verlängern. Laut einer am 9. Dezember veröffentlichten Erklärung der Regierung soll eine angemessene Ausgestaltung der Gesetzgebung sichergestellt und ein möglichst breites Meinungsspektrum berücksichtigt werden. „Wir sind fest entschlossen, die Konversionstherapie abzuschaffen, und möchten alle Meinungen dazu hören, wie dies am besten möglich ist“, sagte die Ministerin für Frauen und Gleichstellung Liz Truss. Ein umfassendes Praxisverbot wird jedoch nicht erwartet. So plane man etwa, eine „angemessene pastorale Unterstützung (einschließlich Gebet)“ nicht zu kriminalisieren. Das IEF wird weiter berichten. (KL)