Lesezeit: 2,5 Minuten

INT / Gender: Drittes Geschlecht oder auch gar keines? Was sich in der Welt bewegt.

IEF, 8.6.2018 -In Schottland findet man, schon Kinder sollten das Recht haben, über das eigene Geschlecht entscheiden zu dürfen und ein niederländisches Gericht spricht sich für die Einführung eines dritten Geschlechtes aus.

Im April diesen Jahres berichtete das Institut für Ehe und Familie (IEF) über eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfgH), mit der Forderung, sich nicht auf eines der beiden Geschlechter festlegen zu müssen. Ähnliche Themen beschäftigen gerade viele verschiedene Länder und Gesellschaften. So sprach sich jüngst ein niederländisches Gericht dafür auf, ein drittes Geschlecht einzuführen. Anlass war hier ein Kläger, dessen Geschlecht schon bei seiner Geburt im Jahr 1961 nicht eindeutig bestimmt werden konnte. Auch nach einer Geschlechtsoperation im Jahr 2001 zum weiblichen Geschlecht wollte sich der Kläger nicht in einer der beiden Kategorien einordnen lassen, da er sich mit beiden nicht identifizieren könne, so der Telegraph. Das Gericht gestattete dem Kläger nun, sich als „Geschlecht unbestimmt“ anstatt als „männlich“ oder „weiblich“ eintragen zu lassen. Gleichzeitig forderte es die Gesetzgeber dazu auf, ein drittes Geschlecht in die anzuerkennen.

Sehr ähnliche Vorgänge spielen sich derzeit in Schweden ab. Hier ist die Debatte jedoch bereits in der Regierung angelangt, wo man sich mit dem Vorhaben beschäftigt, die Auflagen aufzuheben oder zu vereinfachen, die bislang zu erfüllen sind, um das im Personenstand eingetragene Geschlecht zu wechseln. Wie The Local berichtet war dazu bislang notwendig, dass die Personen zuvor die geschlechtsangleichenden Operationen bzw. medizinische Behandlungen wie etwa auch die Einnahme von Hormonen vornehmen. Erst dann konnte auch das Geschlecht im Personenstand geändert werden. Nun plant man beide Vorgänge voneinander zu trennen. Es soll deutlich leichter werden, dass Geschlecht rein rechtlich zu wechseln. Die Bedingungen und Untersuchungen, die einer medizinischen Behandlung voraus gehen sollen davon unabhängig sein.

Schottland: Schon Kinder sollen das Recht haben, das Geschlecht auf der Geburtsurkunde zu wechseln

Das rechtliche Geschlecht zu ändern sollte nicht nur Erwachsenen offen stehen, findet Bruce Adamson, Kommissionär für junge Menschen in der schottischen Regierung. Er setzt sich dafür ein, dass bereits Kinder das Recht dazu haben sollten, auf einfachem Wege das Geschlecht auf der eigenen Geburtsurkunde zu wechseln. Besonders Transgender-Kindern, also Kinder, die das Gefühl haben in dem falschen Körper geboren worden zu sein, sollte es ermöglicht werden, einen solchen rechtlichen Schritt zu gehen und zwar auch ohne das Einverständnis der Eltern, berichtet die Times. Erst vor kurzem berichtete das IEF über ähnliche Überlegungen im Vereinigten Königreich. Bislang ist ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig, um eine entsprechende Änderung in dem eigenen Personenstand durchzuführen und zudem muss die ärztliche Diagnose einer vorliegenden Geschlechtsdysphorie vorliegen. Eine solche Änderung Kindern vorzuenthalten oder auch an das Einverständnis der Eltern zu binden würde sich gegen die UN- Kinderrechte richten, meint Adamson in TheTimes. Kritiker befürchten, dass Kinder in diesem Alter Entscheidungen treffen könnten, die sie später bereuen könnten. Sie sprechen sich deshalb für deutlich höhere Altersgrenzen aus.

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben