Geburtsfehler
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INT / Behinderung: WHO bezeichnet Down-Syndrom als „schweren Geburtsfehler“

IEF, 14.03.2022 – Betroffene reagieren mit Kritik auf die WHO-Einstufung mit der Begründung, dass das Down-Syndrom weder „verhinderbar“ noch ein „Defekt“ sei.

Erklärtes Ziel: Mortalität und Morbidität senken

In einem Beitrag zum 03.03.2022, dem „Welttag der Geburtsfehler“, zählte die World Health Organization (WHO) das sogenannte Down-Syndrom (Trisomie 21) neben angeborenen Herzfehlern, Hämoglobinstörungen sowie Neuralrohrdefekten zu den „häufigsten schweren Geburtsfehlern“. Die WHO erläuterte in ihrem Artikel, wie Geburtsfehler verhindert werden könnten, um die Mortalität und Morbidität von Kindern zu senken. Dies sei einerseits durch eine entsprechende medizinische Versorgung der schwangeren Frauen möglich. So könnten manche Infektionen, die das Ungeborene schädigten, durch Impfungen verhindert werden. Oder schwangere Frauen könnten durch eine entsprechende Ernährung die Risiken für Krankheiten des Ungeborenen verringern. Andererseits seien „Geburtsfehler wie das Down-Syndrom oder andere strukturelle Anomalien“ durch pränatale Screenings im ersten Trimester eindämmbar. Manche Geburtsfehler könnten bereits pränatal behandelt und minimiert werden, andere Geburtsfehler machten eine entsprechende Behandlung nach der Geburt und eine Begleitung des Kindes und der Familie in den ersten Lebensjahren erforderlich, erläutert die WHO weiter.

Kritik: Down-Syndrom ist kein „Defekt“

Das Ziel der WHO, Mortalität und Morbidität von Kindern zu senken, scheint an sich ein Gutes zu sein. Gleichzeitig ist bekannt, dass sich die WHO für „umfassende Abtreibungsangebote“ einsetzt. In vielen Ländern gilt die Krankheit oder Behinderung des Ungeboren als Rechtfertigungsgrund für Abtreibungen – wie in Österreich – bis zum Geburtsbeginn. Dass Trisomie 21, eine Behinderung, bei der das 21. Chromosom dreimal vorhanden ist, als Geburtsfehler klassifiziert wird, dürfte auch aus diesem Grund bei betroffenen Eltern auf herbe Kritik gestoßen sein. So gab es zahlreiche Antworten auf einen entsprechenden Tweet der WHO zum „Welttag der Geburtsfehler“. Trisomie 21 sei kein „schwerer Geburtsfehler, der verhindert werden könnte“, schrieb eine betroffene Mutter unter das Bild ihres Sohnes, sondern eine genetische Variation. Sie forderte die WHO auf, diese Unterscheidung in ihrem Post zu übernehmen. Einige andere Stimmen wiesen darauf hin, dass Trisomie 21 kein „Defekt“ sei, sondern ein „genetischer Zustand“.

Pränatale Screenings führen zu Selektion

In den letzten Jahren seien immer weniger Kinder mit Down-Syndrom auf die Welt gekommen. Nach positiven pränatalen Screenings würden viele Ungeborene mit Down-Syndrom abgetrieben. So dienten die pränatalen Screenings oftmals dem Aussortieren von behinderten und kranken Kindern, gerade dann, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit gebe. Dies sei der traurige Kern der Kritik an der aktuellen WHO Definition von „verhinderbaren schweren Geburtsfehlern“, erläutert Teresa Suttner-Gatterburg vom Institut für Ehe und Familie (IEF). „Eine medizinische Versorgung, die zu besserer Gesundheit führt, ist absolut unterstützenswert. Die großen Fortschritte in der Medizin in diesem Bereich sind erfreulich. Wenn der medizinische Fortschritt aber unter dem Deckmantel der Gesundheit zur Selektion führt, ist dies abzulehnen. Die Selektion in lebenswertes und -unwertes Leben widerspricht der Würde des Menschen“, so Suttner-Gatterburg.

Wartelisten für Adoptionen von Kindern mit Down-Syndrom

Eine Pro-Life Aktivistin, die sich für das Lebensrecht von Menschen mit Down-Syndrom einsetzt, ist Katie Shaw. Shaw, die selbst mit Down-Syndrom lebt, hielt im Jänner 2022 beim „March for Life“ in Washington/USA eine bewegende Rede. Shaw, die als Anwältin von Down-Syndrom bezeichnet wird, forderte in ihrem Statement die Gleichbehandlung von behindertem und nicht-behindertem Leben. Diese beginne bereits im Mutterleib, stellte Shaw klar. Behinderung dürfe kein Kriterium sein, wenn es um das Recht auf Leben gehe. Sie machte darauf aufmerksam, dass 80 Prozent der Ungeborenen mit Down-Syndrom abgetrieben werden würden – und wies darauf hin, dass es gleichzeitig Wartelisten von Paaren gebe, die ein Kind mit Down-Syndrom adoptieren wollten.

Anlässlich des bevorstehenden „Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März gibt es weltweit Kampagnen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Trisomie 21 aufmerksam machen wollen und zeigen sollen, wie lebenswert das Leben mit dieser genetischen Variation sein kann. Über die Aktionen der Plattform „EU for Trisomy 21“ können Sie sich >> hier informieren. (TSG)

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