AT / Gender: Innenministerium hält an Erlass zum Geschlechtseintrag fest
IEF, 27.04.2020 – Innenminister Nehammer beantwortete eine parlamentarische Anfrage von den NEOS zum Thema „Drittes Geschlecht“.
Nach dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich in Linz vom 18. Februar 2020, in dem neuerlich über eine Änderung der Geschlechtseintragung bei einem Oberösterreicher entschieden wurde (das IEF hat berichtet), brachten einige Abgeordnete der NEOS das Thema in einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage an den Innenminister auf die parlamentarische Bühne.
Innenminister beantwortet Fragen der NEOS
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs hatte der damalige Innenminister Herbert Kickl einen Erlass herausgegeben, der die Eintragung des sogenannten „Dritten Geschlechts“ regelt. Zentraler Bestandteil war hier unter anderem eine medizinische Untersuchung, die durch eine Expertengruppe, sogenannte „VdG-Boards“, zu geschehen hat. In den zehn Fragen, die die Mandatare nun an den aktuellen Bundesminister für Inneres, Karl Nehammer, richteten, ging es schwerpunktmäßig um diese medizinische Feststellung des Vorliegens einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG).
Einleitende Fragen beschäftigen sich mit der Anzahl an Personen, die seit dem Urteil im Juli 2018 in ganz Österreich ihren Geschlechtseintrag in die dritte Kategorie ändern ließen, sowie die Anzahl an Personen für die dieses aufgrund des Erlasses des ehemaligen Innenministers nicht möglich ist.
Feststellung des Geschlechts bleibt medizinische Frage
In Bezug auf diese Fragen stellte Innenminister Nehammer im Rahmen seiner Beantwortung fest, dass (nur) fünf Personen ihren Geschlechtseintrag im zentralen Personenstandsregister in die dritte Kategorie ändern ließen. Durch den Erlass des Innenministers Kickl würde darüber hinaus keine einzige Person daran gehindert, ihre Eintragung ändern zu lassen.
Der Innenminister gab zwar keine Antwort zur Frage wie weit die Einrichtung der VdG-Boards vorangeschritten sei, da dieses nicht in den Vollzugsbereich des Innenministers falle, stellte aber klar, dass es sich bei der Feststellung des Geschlechts „um eine medizinische Vorfrage im Verwaltungsverfahren der Personenstandsbehörde handele“ und verteidigte somit die mit dem Erlass getroffene Entscheidung der Einrichtung von VdG-Boards.
Geschlecht nicht von biologischer Komponente zu lösen
Mit dieser Entscheidung hält Nehammer an der bisherigen Linie fest, demnach eine Geschlechtseintragung nicht vollkommen von der biologischen Komponente gelöst betrachtet werden könne. Die NEOS-Abgeordneten hingegen sehen die Geschlechtseintragung als „höchst sensiblen Teil der Privatsphäre“ und verweisen auf Länder, die ohne medizinisches Attest „auskommen“ und auf die LGBTIQ-Organisation HOSI-Salzburg, die sich laut einem Artikel von Salzburg24 dafür ausspricht, dass jeder das Geschlecht selbst wählen kann.
Diese Einstellung ist allerdings auch in gendersensiblen Kreisen aktuell nicht mehr unumstritten und führt zu zahlreichen weiteren Problemen (das IEF hat berichtet). (MM)