IN / Leihmutterschaft: Neues Gesetz soll kommerzielle Leihmutterschaft verbieten
IEF, 29.01.2019 – Ende vergangenen Jahres ist vom Unterhaus des indischen Parlaments ein Gesetz verabschiedet worden, das die kommerzielle Leihmutterschaft in Indien generell verbietet und die Praxis der Leihmutterschaft nur noch unter restriktiven Bedingungen zulässt.
Damit will das Land seinem Ruf als „Paradies für ‚gemietete Gebärmütter‘“ entgegentreten und den „Fertilitätstourismus“ stoppen, wie u.a. die Zeitung The Telegraph berichtet. Auch die Ausbeutung der Frauen soll mit dem neuen Gesetz, das noch von der zweiten Kammer des Parlaments bestätigt werden muss, künftig verhindert werden.
Altruistische Leihmutterschaft unter restriktiven Bedingungen
Statt kommerzieller soll ab sofort nur noch „altruistische“ Leihmutterschaft unter nahen Verwandten möglich sein, die Leihmutter muss also mit den künftigen Eltern verwandt sein und außerdem selbst bereits ein biologisches Kind haben. Leihmutterschaft soll zudem nur noch indischen kinderlosen Paaren erlaubt sein. Damit wären sowohl Ausländer, ebenso wie Singles, homosexuelle Paare und Unverheiratete ausgeschlossen. Außerdem soll eine Frau in Zukunft nur ein einziges Mal als Leihmutter fungieren dürfen. Das künftige Elternpaar muss zudem laut der neuen Gesetzesvorlage mindestens fünf Jahre verheiratet sein.
Kritik: Leihmutterschaft wird in den Untergrund gedrängt
In der Debatte im indischen Parlament, die dem Gesetzesbeschluss in der ersten Kammer vorangegangen ist, wurde das Gesetz von manchen als zu exzessiv kritisiert. Stimmen, dass auch Homosexuelle Zugang zu Leihmutterschaft haben sollten, wurden ebenso laut wie die Befürchtung, dass durch die neue strikte Regulierung die Praxis von Leihmutterschaft in den Untergrund gedrängt würde. Auch die Definition „naher Verwandter“ sei zu unklar, so einige Kritiker.
Indische Wissenschaftlerin: Weltweites Verbot von Leihmutterschaft
Auch Dr. Sheela Saravanan, indische Wissenschaftlerin an der Universität Heidelberg und prominente Verfechterin eines weltweiten Verbots von Leihmutterschaft, sieht die Tatsache, dass homosexuelle Paare von Leihmutterschaft ausgeschlossen werden, vor allem aus Gründen der Anfechtbarkeit der rechtlichen Regelung als problematisch an. Generell, so Saravanan, geht ihr das Gesetz aber zu wenig weit und sie fordert erneut eine weltweite Statuierung eines umfassenden Verbots. Leihmütter würden wirtschaftlich, emotional und körperlich ausgenützt und das, weil sie aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage ihre Rechte nicht durchsetzen könnten. In einer Stellungnahme gegenüber dem IEF betonte Saravanan, dass Frauen vielfach über Schleppernetzwerke zu Leihmutterschaft gezwungen würden. Auch dass behinderte Kinder oft zurück gegeben würden sowie die immer wieder auftretenden Sorgerechtsstreitigkeiten seien Gründe, warum Leihmutterschaft weltweit verboten werden müsse. (ER)