AT / Behinderung: IEF-Politbrunch zum Welt-Down-Syndrom Tag
Eine Herausforderung an die (Gut-)Menschlichkeit – Über Wunsch und Wirklichkeit im Umgang mit Down-Syndrom
Nach dem Sendeverbot des Fernsehspots „Dear Future Mom“ in Frankreich lud das Institut für Ehe und Familie (IEF) anlässlich des Welt-Down-Syndrom Tages (21.3.) am Freitag, den 17.3.2017, zu einem Politbrunch mit Vertretern aus Politik und Medien. Im Podium diskutierten RA Dr. Gerald Ganzger (Lansky, Ganzger und Partner Rechtsanwälte, Wien), Julia Schnizlein MA (Journalistin, Verlagsgruppe News, Wien), Michael Straberger (Präsident des Österreichischen Werberates, Straberger Communications, Wien), Mag. Anita Weichberger (Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Wien) und Anna Wieser (Vorstandsmitglied Down-Syndrom Österreich, Wien) über Wunsch und Wirklichkeit, Grenzen und Notwendigkeiten im Umgang mit Down-Syndrom.
„Entscheidung total durchgeknallt“ – Spot sei Prototyp einer Kampagne nach der UN-Behindertenrechtskonvention
Mit ziemlich deutlichen Worten machte RA Dr. Gerald Ganzger klar, was er von der Entscheidung des französischen Verwaltungsgerichtshofs zum Sendeverbot des Spots „Dear Future Mom“ halte. Diese sei „total durchgeknallt“. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei eine Säule der Demokratie, die durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sichergestellt werde. Beschränkt werden könne das Recht nur durch Artikel 8 EMRK, der die Achtung des Privat- und Familienlebens sichere und auch nur dann, wenn es einen konkreten Betroffenen gäbe, dessen Privatsphäre verletzt worden sei. Ganzger hält den Spot „Dear Future Mom“ nach Österreichischem und Europäischem Recht für absolut rechtskonform.
Auch das Argument, der Spot „sei nicht in einem öffentlichen Interesse“ hält Ganzger in Österreich für nicht haltbar. Im Gegenteil würden die Staaten durch Artikel 8 der UN Behindertenrechtskonvention, die auch Frankreich unterzeichnet hat, verpflichtet, Kampagnen für Menschen mit Behinderung zu initiieren und zu fördern, die das Verständnis für Menschen mit Behinderung vergrößern. Der in Frankreich verbotene Spot sei im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention geradezu ein Prototyp für solche Kampagnen.
Es braucht mehr davon – Gesamtgesellschaftliches Engagement gefragt
Auch Michael Straberger, Präsident des Österreichischen Werberates, kann das französische Verbot nicht nachvollziehen. Der Werberat ist eine Einrichtung zur Selbstregulierung kommerzieller Werbung und existiert seit 35 Jahren. Auch wenn er für den konkreten Spot daher nicht zuständig wäre, da es sich nicht um kommerzielle Werbung handle, ist sich Straberger sicher, dass ein derartiges Verbot in Österreich nicht möglich sei. Im Gegenteil: es sei längst an der Zeit, sich von Seiten der Industrie und der Zivilgesellschaft zusammen zu tun und ähnliche Bewusstseinskampagnen zu lancieren. Werbung für Abtreibungen gebe es ja, auch aufgrund finanzieller Möglichkeiten. Umso wichtiger wäre es, dieser im Rahmen der freien Meinungsäußerung durch gesellschaftliche Verantwortung etwas entgegenzusetzen.
Schuldgefühle nicht ausklammerbar
Das Hauptargument für das französische Verbot scheint die Befürchtung gewesen zu sein, dass der Spot Schuldgefühle bei Frauen auslösen könne, die abgetrieben haben. Diese seien aber nicht ausklammerbar, meint Mag. Anna Weichberger, die täglich mit Frauen unmittelbar nach der Diagnose einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes zu tun hat. Durch die Entscheidung für pränataldiagnostische Verfahren nehme die Frau (bzw. das Paar) automatisch eine Verantwortung auf sich. Den Frauen sei sehr stark bewusst, was sie bei einem Abbruch machen. Es sei ihnen klar, dass sie durch die Einnahme der Pille nun ihr Kind töten.
Pränataldiagnostik nimmt uns alle in die Pflicht
Die Verantwortung sieht die Psychologin allerdings nicht alleine auf der Frau lasten. Vielmehr sei die Unterstützung der Frauen durch die Fortschritte und Förderung der Pränataldiagnostik zu einer gesellschaftlichen Verpflichtung geworden. Wenn wir Pränataldiagnostik und (Spät-)abbruch erlauben, müssen wir dafür Verantwortung übernehmen, so Weichberger.
Spot spiegelt Ängste real wider
Der Spot spiegle die Ängste, mit denen Frauen nach einer Diagnose von Down-Syndrom konfrontiert sind, real wider. In einer ersten Reaktion sei meist festzustellen, dass die Frauen sich von ihrem ungeborenen Kind distanzieren wollten. Die Situation nach einer Diagnose ist mit einer schweren Krise gleichzusetzen, in der die Frau/das Paar gar keine fundierte Entscheidung treffen könne. Die erste Aufgabe der Beratung sei daher, Zeit zu verschaffen. Die Psychologin empfiehlt deswegen, die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit zwischen Diagnose und Abbruch auch für Österreich einzuführen. Das AKH würde sich jedenfalls schon heute daran halten.
Geht es nicht auch um unsere Schuldgefühle?
Bei einer fachkundigen Beratung der Schwangeren/des Paares sollten alle Aspekte des Lebens mit Kind oder mit einer Abtreibung beleuchtet werden, damit diese eine fundierte Entscheidung treffen könnten. Schuldgefühle werde es aber immer geben, insbesondere da man Verantwortung für seine Entscheidungen übernehmen muss. Weichberger fragt sich allerdings, ob es bei den immer wieder angesprochenen Schuldgefühlen wirklich um jene der betroffenen Frauen gehe, oder nicht vielmehr um unser aller Schuldgefühle, weil wir Abtreibung möglich machen.
Aufräumen mit Negativ-Bildern soll Perspektiven öffnen
Der Spot „Dear Future Mom“ transportiere deckungsgleich die Botschaften ihres Vereins, meint Anna Wieser, Vorstandsmitglied des Vereins Down-Syndrom Österreich. Down-Syndrom Österreich vernetzt Selbsthilfegruppen, bietet Beratung an und organisiert schnell ausgebuchte Tagungen zu einschlägigen Themen. Wichtigstes Anliegen sei es, auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeiten von Menschen mit Trisomie 21 hinzuweisen. Außerdem soll Lebensfreude vermittelt und Mut gemacht werden, das Leben mit Down-Syndrom zu wagen. Dabei sollen die Schwierigkeiten nicht verschwiegen werden, so Wieser.
Sich auf die Entscheidungssituation im Trockentraining vorzubereiten, sei schwierig, meint Wieser. Bei einem auffälligen Befund würden bei der betroffenen Frau sofort Bilder „eines behinderten Wesens“ entstehen, die es zu hinterfragen gelte. Hier könne die Gesellschaft sehr viel tun. Das bestätigt auch Psychologin Weichberger. Sie könne feststellen, dass bereits vorhandenes Wissen oder Bilder die Beratungssituation erleichtern können, und verweist auf eine große Plakataktion der „I dance company“, auf die sich Betroffene positiv beziehen konnten.
Erwartungshaltung setzt Frauen und Ärzte unter Druck
Die Pränataldiagnostik vermittle den irreführenden Eindruck, schon die Untersuchung sei die Therapie, bemerkte Wieser kritisch. Eine Sichtweise, die Julia Schnizlein, Journalistin und Mutter einer herzkranken Tochter, nur unterstreichen konnte. Durch die Möglichkeiten der Schwangerenuntersuchungen entstehe eine große Erwartungshaltung. Das Suchen von Fehlern impliziere gleichsam deren Beseitigung. Dieser Druck laste nicht nur auf den betroffenen Frauen, sondern aufgrund der Angst vor Schadenersatzforderungen auch auf den Ärzten, bestätigte auch Weichberger den klinischen Alltag.
Mit Mut zur Normalität
Trotz aller öffentlichen Bekenntnisse zur Chancengleichheit musste sich Schnizlein selbst immer wieder die Frage gefallen lassen, ob sie von der Erkrankung ihrer Tochter nicht schon „vorher“ gewusst hätte. In diesen Fällen dreht Schnizlein allerdings den unterschwellig mitschwingenden Spieß um und bricht der Pränataldiagnostik die Lanze. Denn gerade in ihrem Fall hat die Früherkennung ihrer Tochter das Leben gerettet, da man zeitnah mit der passenden Therapie beginnen konnte. Es komme eben ganz darauf an, mit welchem Ziel man die vorgeburtlichen Untersuchungen durchführt. Umso mehr möchte Schnizlein Eltern Mut machen zu nicht „vollkommenen“ Kindern. Ihre Arbeit richtet sich dabei aber explizit nicht nur an Frauen, sondern an alle. Das wirkliche Problem sei nämlich, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Alltag kaum sichtbar sind. Es befremdet, welcher Hype in den social media entsteht, nur weil einmal eine Frau mit Down-Syndrom den Wetterbericht ansagt. Menschen mit Trisomie 21 über den Laufsteg zu schicken, lehnt Schnizlein als Instrumentalisierung der Betroffenen ab. Viel wichtiger wäre, sie ohne besondere Hervorhebung in alltäglichen Situationen und innerhalb einer durchschnittlichen Menge abzubilden. Auch Michael Straberger sieht es höchst problematisch, wie wenig Menschen mit Behinderung in der allgemeinen Werbung vorkommen. Hier liege die eigentliche Diskriminierung.