IEF- Kommentar: Berichterstattung zum assistierten Suizid
IEF, 26.09.2022 – Der Grundsatz der Suizidprävention muss auch bei der Medienberichterstattung zum assistierten Suizid gelten.
Medienberichterstattung hat Einfluss auf die Suizidrate
Die Weltgesundheitsorganisation, der Österreichische Presserat, das Wiener Kriseninterventionszentrum – sie alle machen darauf aufmerksam, dass die Art und Weise, wie über Suizide in den Medien berichtet wird, einen Einfluss darauf hat, ob Menschen in Krisensituationen Hoffnung schöpfen und nach Lösungen suchen oder aufgeben und in der Selbsttötung den einzigen Ausweg sehen.
Grundregeln der Berichterstattung über Suizid
Im Leitfaden zur Berichterstattung über Suizid des Kriseninterventionszentrums wird darauf hingewiesen, dass Suizidenten vor einem Suizidversuch oder Suizid diesen vorerst nur als eine gedankliche Möglichkeit erwägen. Dabei seien sie zwischen sich widerstreitenden Lebens- und Todesimpulsen hin- und hergerissen. Die Menschen erlebten ihre Lebenssituation in dieser Phase häufig als ausweglos und würden von einer „quälenden Orientierungslosigkeit“ geplagt werden. Deshalb seien sie auch besonders empfänglich für „Reaktionen und Botschaften der Umwelt, inklusive den Medienberichten“.
„Werther-Effekt“
„Journalisten und Journalistinnen reflektieren und beeinflussen durch die Art und Weise einer Reportage über Suizid auch die gesellschaftlichen Informationen und Einstellungen zum Suizid“, heißt es weiter in dem Leitfaden. Dieser Einfluss sei auch durch wissenschaftliche Studien belegt. In der Fachsprache habe sich für den negativen Einfluss gewisser Suizidberichte der Ausdruck „Werther-Effekt“ durchgesetzt, benannt nach Goethes Roman „Die Leiden des jungen Werther“, der nach seinem Erscheinen eine Welle von Suiziden bei jungen Männern verursacht haben soll.
„Papageno-Effekt“
Gleichzeitig hätten Untersuchungen gezeigt, dass „Medienberichterstattung, die auch über konstruktive Bewältigungsmöglichkeiten in einer suizidalen Krise aufklärt, zu einem Rückgang der Suizide“ führen könne. Dieser schützende Effekt von Medienberichten wird auch „Papageno-Effekt“ genannt.
Österreichischer Presserat und WHO
Der Österreichische Presserat legt in seinen Grundsätzen für die publizistische Arbeit den Journalisten daher „große Zurückhaltung“ bei der Berichterstattung über Suizide und Selbstverstümmelung sowie Suizidversuche nahe. Wegen der Gefahr der Nachahmung gelte es, besondere Vorsicht walten zu lassen und auf überschießende Berichterstattung zu verzichten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wiederum gibt in ihrem Leitfaden für Medienfachleute zur Suizidberichterstattung unter anderem Empfehlung darüber ab, was man als Journalist unbedingt vermeiden sollte. Dort wird vor sensationsträchtiger medialer Berichterstattung sowie solcher, die Suizide normalisiert oder diese als eine konstruktive Problemlösung darstellt, gewarnt. Beim Schreiben sollte man auf eine explizite Beschreibung der Methode verzichten und nicht auf Details über den Ort und die Umstände des Suizids eingehen. Außerdem soll auf sensationsträchtige Überschriften verzichtet werden.
Mediale Berichterstattung zum assistierten Suizid in Österreich
Seitdem die Beihilfe zum Suizid in Österreich beginnend mit dem 1.1.2022 legalisiert wurde, wird in österreichischen Medien immer wieder über Menschen berichtet, die sich für den Suizid entschieden und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch genommen haben. Wenn man diese Berichterstattung einer Prüfung an Hand der diversen vorher zitierten Leitfäden unterzieht, muss man mit Bestürzung feststellen, dass sich die meisten Journalisten vom Prinzip der Suizidprävention verabschiedet haben.
Der Standard-Artikel vom 2.9. soll hier lediglich als Beispiel dienen. Ähnliche Berichte zum assistierten Suizid waren seit Jahresanfang leider in vielen anderen Medien zu finden.
Suizid als „konstruktive Problemlösung“
Die Problematik zeichnet sich in dem Standard-Artikel bereits im Titel ab: „Es war eine Erlösung“ heißt es dort und meint den Suizid von Herrn S. In der darauffolgenden Bildunterschrift wird dann der Suizident zitiert: “Wenn es nicht mehr geht: Warum soll ich den Tod dann hinauszögern?”. Auch wenn die Aussagen subjektiv einer bestimmten Person zuzuschreiben sind, so wird der Leser doch gleich zu Beginn damit konfrontiert, dass der Suizid eine „Erlösung“ sei und es ausweglose Situationen gebe, die keine andere Option als das frühzeitige Ausscheiden aus dem Leben zulassen würden.
Details zum Suizid ohne Kontextualisierung
Genau beschrieben wird in der Folge der Hergang und die Umgebung in der Herr S. Suizid mit Hilfe eines Tötungsmittels aus der Apotheke begangen hat. Dabei wird auf die Wahl solcher Worte geachtet, die möglichst positive Assoziationen beim Lesen hervorrufen. Man liest von „die Lieben drücken“, „einschlafen“ und „nicht mehr aufwachen“ – mit diesen Worten wird im Grunde beschrieben, wie sich Herr S. in Anwesenheit seiner Frau umgebracht hat. In den weiteren Absätzen erfährt der Leser dann auch, dass Herr S. an Krebs litt und vor acht Jahren seine Tochter verloren hatte, die an einem Gehirntumor starb. Herr S. habe seit dem Tod der Tochter seine Lebensfreude nicht mehr ganz wiedergefunden und hätte die letzten Wochen seines Lebens nicht so wie seine Tochter verbringen wollen.
Das alles wird in dem Bericht natürlich in keinen Kontext gestellt. Nicht in den Kontext der Möglichkeit palliativer Versorgung, deren Ziel es ist, die Lebensqualität kranker Menschen ganzheitlich auf physischer, psychologischer, sozialer und spiritueller Ebene zu erhalten oder zu verbessern. Nicht in den Kontext einer möglicherweise unerkannten Depression, die in einen Sterbewunsch münden kann. Die Situation wird als subjektiv ausweglos dargestellt und muss dem Leser aufgrund mangelnder Kontextualisierung auch objektiv als ausweglos erscheinen.
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch als Hürden
Im Artikel folgt die Kritik an der Umsetzung des Gesetzes, das die Inanspruchnahme des assistierten Suizids in Österreich regelt. Mangelnde Informationen, keine zentrale Anlaufstelle und Ärzte, die einem Ratschläge geben, man möge sich den Suizid noch einmal überlegen – alles in allem ein „Totalversagen der Regierung“, wird Herr S. vom Standard, der ihn noch vor seinem Tod interviewt hatte, zitiert. Dass es bei all den Hürden im Sterbeverfügungsgesetz darum geht, Menschen vor voreiligen und unumkehrbaren Entscheidungen zu bewahren, Druck auf besonders vulnerable Personen zu minimieren und Menschen auf Auswege aus Krisensituationen hinzuweisen, davon ist im ganzen Artikel keine Rede.
Gegen die Normalisierung des Suizids
Im krassen Kontrast zu dieser Kritik steht die in einem Interview zum österreichischen Sterbeverfügungsgesetz gemachte Feststellung des niederländische Ethikers Theo Boer, wonach „Sterbehilfe“ nicht als normale medizinische Handlung gewertet werden könne. Suizidassistenz sollte laut Boer immer eine extreme Ausnahme bleiben, die „höchstens notfalls gestattet“ wird. Für ihn sei daher fraglich, ob alle, die „Sterbehilfe“ in Anspruch nehmen wollen, diese auch erhalten sollten.
Die Debatte kann sich daher nicht nur um möglichst wenige Hürden beim Zugang zum Tötungsmittel und der Inanspruchnahme der Suizidassistenz drehen. Es kann nicht nur um subjektiv als ausweglos empfundene Situationen gehen, die die Sicht auf Alternativen versperren. Wollen wir in Zukunft nicht in einer lebensfeindlichen Gesellschaft leben, muss Suizidprävention, die Fürsorge und der Schutz menschlichen Lebens immer noch die oberste Priorität bleiben und das gilt auch ganz besonders in Bezug auf die Medienberichterstattung zum (assistierten) Suizid. (AH)
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