Lebensende
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IEF-Fortbildung „Entscheidungen am Lebensende“

IEF, 15,10.2025 – Assistierter Suizid in Österreich – Rechtliche Entwicklungen, Hintergründe und Umgang mit Sterbewünschen

Assistierter Suizid in Österreich – ein Thema, das seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2022 immer wieder für Diskussionen sorgt und Beratende wie Angehörige gleichermaßen vor große Herausforderungen stellt.

Wie sehen die aktuellen rechtlichen Bestimmungen diesbezüglich aus und welche Motive verbergen sich oft hinter dem Wunsch nach assistiertem Suizid? Diese Fragen standen bei der IEF-Berater-Fortbildung „Entscheidungen am Lebensende“ mit Antonia Busch-Holewik Ende Oktober im Mittelpunkt.

Rechtlicher Rahmen seit 2022

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) 2020 wurde das bisherige ausnahmslose Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Das bedeutet: Das Strafrecht kann nicht mehr grundsätzlich untersagen, dass jemand einer sterbewilligen Person ein tödliches Medikament bereitstellt. Zentral dabei ist, dass der Suizid eigenständig und selbstbestimmt durch den Suizidwilligen geführt wird. Auf Basis dieses Urteils hat der österreichische Gesetzgeber das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) erlassen — mit Wirkung ab 1. Jänner 2022. Damit wurde der assistierte Suizid unter klar definierten, hohen rechtlichen Voraussetzungen legalisiert. Die Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin verboten.

Für eine gültige Sterbeverfügung sind mehrere Voraussetzungen notwendig:
Die betroffene Person muss volljährig und entscheidungsfähig sein und an einer schweren, unheilbaren oder dauerhaft belastenden Erkrankung im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes leiden. Darüber hinaus müssen zwei voneinander unabhängige Ärzte – darunter eine oder einer mit palliativmedizinischer Qualifikation – die Entscheidungsfähigkeit feststellen und die betroffene Person umfassend aufklären. Erst danach kann eine Sterbeverfügung, die höchstpersönlich errichtet und ein entsprechendes Präparat über eine Apotheke bezogen werden. Entscheidend ist: Die Einnahme muss durch die sterbewillige Person selbst erfolgen. Jede aktive Mitwirkung beim tatsächlichen Tode, etwa durch Verabreichen des Präparats oder körperliche Unterstützung beim Sterbevorgang, bleibt verboten.

Üblicherweise gibt es auch eine Reflexionsfrist. Das Gesetz sieht 12 Wochen Wartezeit vor. In Ausnahmefällen, z.B. bei unerträglichem, unabwendbarem Leiden, können verkürzte Fristen gelten.

Warum ziehen Menschen einen assistierten Suizid in Erwägung?

Viele Menschen ziehen nicht ausschließlich wegen starker körperlicher Schmerzen einen assistierten Suizid in Betracht. Häufig spielen psychosoziale und existenzielle Motive eine ebenso große, manchmal sogar tragende Rolle. Dazu gehören etwa der Verlust von Autonomie, das Gefühl von Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit, die Angst vor einem fortschreitenden Krankheitsverlauf bzw. die Sorge, Angehörigen zur Last zu fallen.

Auch ein subjektiv als unerträglich empfundenes „Leiderleben“, das von Einsamkeit, Abhängigkeit oder dem Verlust von Lebensqualität geprägt ist, kann den Suizidwunsch verstärken.

Diese Faktoren zeigen, dass hinter einem Sterbewunsch oft ein vielschichtiges Geflecht aus körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen steht. Gerade deshalb kommt der professionellen Beratung besondere Bedeutung zu.

Suizidwunsch verstehen und begleiten

Suizidgedanken sind oft Ausdruck eines Wunsches, die aktuelle Situation zu beenden, nicht das Leben an sich. Studien zeigen, dass gerettete Suizidversuchspersonen überwiegend froh über ihre Rettung sind. Betroffene leiden häufig unter einer inneren Dynamik, die den Tod als einzigen Ausweg erscheinen lässt. Oft steckt hinter dem erklärten Wunsch nach einem assistierten Suizid ein Hilferuf, eine Not oder ein dringendes Bedürfnis, das noch nicht in Worte gefasst wurde.

Deshalb ist es so wichtig, professionell und sensibel zu begleiten und den Raum für ein vertrauensvolles Gespräch zu schaffen. Aufgabe ist es, Perspektiven aufzuzeigen und schwierige Situationen gemeinsam auszuhalten – nicht, die suizidale Sichtweise zu bestärken. Begleitende müssen präzise erfassen, warum der Lebenswille des Einzelnen geschwächt ist und ob es sich tatsächlich um den Wunsch nach Lebensbeendigung handelt oder ob die betroffene Person vor allem nach Linderung von Leid, Angst oder Einsamkeit sucht.

Viele Menschen erleben Erleichterung, wenn Alternativen wie Palliativversorgung, Hospizangebote, psychosoziale Unterstützung oder medizinische Maßnahmen zur Symptomlinderung besprochen werden.

Eine verantwortungsvolle Beratung beinhaltet außerdem, über die rechtlichen Voraussetzungen aufzuklären – ohne moralischen Druck, ohne Tabuisierung und ohne jegliche Art der Beeinflussung. Die Entscheidung muss frei getroffen werden, und gleichzeitig soll die Person Zugang zu allen verfügbaren Hilfsangeboten erhalten, die ihr Leben wieder lebenswert machen könnten.

Ein sensibles Feld mit offenen Fragen

Auch wenn der assistierte Suizid seit 2022 gesetzlich geregelt ist, sind Datenlage, Monitoring und Begleitforschung noch nicht flächendeckend etabliert. Gleichzeitig wächst der Bedarf an gut informierter psychosozialer Unterstützung.

Die Fortbildung hat deutlich gemacht, dass Beratungsstellen bei Entscheidungen am Lebensende eine Schlüsselrolle einnehmen: Sie schaffen Räume, in denen Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit ihren Ängsten und Fragen ernst genommen werden. Sie helfen, Orientierung zu finden – auch am Lebensende – zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung, dem Bedürfnis nach Schutz und der Vielfalt an Hilfsmöglichkeiten, die ein würdevolles Leben bis zur letzten Minute ermöglichen können. (DP)

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